Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Karl-Heinz Nöth zur Errichtung eines Metallzaunes (Metallstäbe) mit einer Höhe von 2 m auf seinem Grundstück Fl. Nr. 250 in der Fridritter Str. 9 in Strahlungen vorgelegt.

Der Metallzaun soll ohne Sockel errichtet werden. Die Höhe wird für den Auslauf des Hundes benötigt.

 

Bei der Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 250 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Für diesen Bebauungsplan wurde die Höhe der Einfriedung auf 1,30 m ab Oberkante Gehsteig festgesetzt. Die Sockelhöhe der Einfriedung darf nicht mehr als 0,30 m betragen.

 

Für die Nichteinhaltung der Zaunhöhe ist daher ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von 2 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 250 in der Fridritter Str. 9 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

 

Der Gemeinderat empfiehlt, den Bereich zwischen dem Zaun und der Fridritter Straße zu begrünen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9