Sitzung: 07.05.2013 GSN/005/2013
Die Gemeinden haben nach Abschnitt 7 der Schöffenbekanntmachung (SchöffBek)
im Jahr 2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Damit eine Person
in die Schöffenliste aufgenommen werden kann, ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats notwendig. Eine
Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip ( z. B. Losverfahren) ist
unzulässig.
Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Schweinfurt hat die
Gemeinde Strahlungen dem Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale eine Liste mit einem
Vorschlag (mind. 1 Person) zuzuleiten.
Die eingehende Bewerbung für das Schöffenamt werden dem Gemeinderat
nachfolgend vorgelegt:
Herr Harald Geis,
Rheinfeldshof 7, 97618 Strahlungen
Vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bewerber zu, sind
keine weiteren Vorschläge für die Schöffenliste notwendig aber dennoch möglich.
Sollten Bedenken gegenüber dem Bewerber bestehen, ist ein neuer Bewerber
vorzuschlagen, sodass die Liste das Soll von einem Vorschlag erfüllt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegenen Bewerbung für das Amt des Schöffen
in die Aufnahmeliste der Gemeinde Strahlungen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Harald Geis nahm wegen persönlicher Beteilung gemäß Art. 49
GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.