Sitzung: 10.04.2013 GSN/004/2013
Der Gemeinderat
hat bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2012 das Einvernehmen zum
Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3020 in
Rheinfeldshof erteilt.
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 21.02.2013 Nr. 4.1-6024-20121072 wurde die
Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung des Vorhabens mit Auflagen in
Aussicht gestellt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 3020 liegt am Ortsrand von Rheinfeldshof an der Gemeindeverbindungsstraße
Rheinfeldshof-Maria Bildhausen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich
teilweise als MD-Gebiet und Fläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude
(stark durchgrünt) ausgewiesen.
Das Vorhaben muss
sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss
gesichert sein.
Die Zufahrt zu dem
geplanten Wohnhausneubau ist über die Gemeindeverbindungsstraße
Rheinfeldshof-Maria Bildhausen gesichert. Das Wohnhaus wird an die bestehende
Mischkanalisation (Sondervereinbarung mit der Gemeinde) und die gemeindliche
Wasserversorgung von Rheinfeldshof angeschlossen.
Durch den
Garagenneubau sind die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen.
Hinweis der Verwaltung:
Der Bauantrag ist
noch nicht vollständig. Nach Mitteilung des Architekturbüros Günther Seith
werden die vollständigen Bauantragsunterlagen mit den Nachbarunterschriften
umgehend nachgereicht!
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3020 in
Rheinfeldshof entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |