Dem Gemeinderat wird der Bauantrag der Eheleute Kerstin und Peter Boklet, wohnhaft Ahornweg 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen die bestehende Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/4 im Ahornweg 7 durch einen Anbau für Gartengeräte zu erweitern. Das bestehende Dach wird halbseitig abgebrochen und über die gesamte Dachseite abgeschleppt. Die Dacheindeckung wird der bestehenden angepasst.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 286/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Mit dem Anbau wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/4 im Ahornweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9