Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Waldemar Schildt, wohnhaft Krumme Gasse 2 in Strahlungen vorgelegt. 

 

Herr Schildt beantragt die Nutzungsänderung einer PKW-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/2 in der Krumme Gasse 2 für Reifenservice mit Montage und Verkauf von Kfz-Zubehör.

 

Die Arbeiten erfolgen nach terminlicher Vereinbarung; ausschließlich in den Abendstunden bis max. 21.00 und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr. Herr Schildt beschäftigt kein weiteres Personal.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 140/2 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.

 

Nach § 5 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete u.a. der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.

 

Immissionsschutzrechtliche Belange (Lärmbelästigung, Arbeitszeiten usw.) werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft.

Ebenso werden evtl. Beeinträchtigungen für die Nachbarn geprüft.

 

Die Nachbarn Schuhmann Manfred, Metz Ingbert und Weber Gerwin haben durch Unterschriftsleistung auf den Planskizzen Ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Unterschrift des Nachbarn Leicht Ewald fehlt.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur

Nutzungsänderung einer PKW-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/2 in der Krummen Gasse 2 für Reifenservice mit Montage und Verkauf von Kfz-Zubehör.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

7