Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 16.07.2013 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2013 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 16.07.2013:

 

„Die in der Sitzung vom 05.07.2013 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Strahlungen

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV zum Vermögenshaushalt wird nicht erreicht. Die Gemeinde ist angehalten, die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu verbessern. Alle Ausgaben sind einer strengen Prüfung zu unterziehen und die Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen.

Künftig ist der Haushalt rechtzeitig zu verabschieden (Art. 65 Abs. 2 GO).

 

 

Sonstiges:

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).

In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.

Dem Kassenverwalter ist eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.

 

 

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Stumpf

Reg.-Amtsrat“

 

 

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7