Sitzung: 21.08.2013 GSN/008/2013
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde und der
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 16.07.2013 zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bekannt
gegeben.
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2013 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 16.07.2013:
„Die in der Sitzung
vom 05.07.2013 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht
überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung
Haushaltsplan) bis 6 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des
Gemeinderates Strahlungen
Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die
Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV zum Vermögenshaushalt wird nicht
erreicht. Die Gemeinde ist angehalten, die Zuführungsrate an den
Vermögenshaushalt zu verbessern. Alle Ausgaben sind einer strengen Prüfung zu
unterziehen und die Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen.
Künftig ist der
Haushalt rechtzeitig zu verabschieden (Art. 65 Abs. 2 GO).
Sonstiges:
Die Haushaltswirtschaft
ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der
Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige
Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom
Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).
In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.
Dem Kassenverwalter ist
eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.
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Stumpf
Reg.-Amtsrat“
Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |