Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Matthias Barthelmes, wohnhaft Tulpenweg 5 in Strahlungen vorgelegt.

 

Er beabsichtigt künftig die Kellerräume des bestehenden Wohnhauses seiner Eltern auf dem Grundstück Fl. Nr. 462/3 im Tulpenweg 5 in Strahlungen als Praxis für Physiotherapie zu nutzen.

 

Es werden bauliche Veränderungen im Innern des Hauses durch Abbruch, Umbau und Einbau von Fenstern notwendig. Die bestehende Terrasse im Kellergeschoss wird überbaut und die Außenwand auf die Vorderkannte der Terrasse vorgezogen.

Im Erdgeschoss wird die bestehende Balkonfläche ebenfalls überbaut und dem Wohnraum zugefügt.

 

Auf dem Grundstück befinden sich neben dem Garagenplatz bereits 4 Stellplätze. Für die Praxis werden noch 3 neue Stellplätze geschaffen. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 462/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung sind im Allgemeinen Wohngebiet u.a. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.

 

Das Vorhaben widerspricht auch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Das Vorhaben kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmig freigestellt werden.

 

 

Frau Gemeinderätin Krimhilde Barthelmes nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO (Mutter des Antragstellers) nicht an der Beratung und Abstimmung teil.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7