Sitzung: 21.08.2013 GSN/008/2013
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Matthias Barthelmes,
wohnhaft Tulpenweg 5 in Strahlungen vorgelegt.
Er beabsichtigt künftig die Kellerräume des bestehenden Wohnhauses
seiner Eltern auf dem Grundstück Fl. Nr. 462/3 im Tulpenweg 5 in Strahlungen
als Praxis für Physiotherapie zu nutzen.
Es werden bauliche Veränderungen im Innern des Hauses durch Abbruch,
Umbau und Einbau von Fenstern notwendig. Die bestehende Terrasse im
Kellergeschoss wird überbaut und die Außenwand auf die Vorderkannte der
Terrasse vorgezogen.
Im Erdgeschoss wird die bestehende Balkonfläche ebenfalls überbaut und
dem Wohnraum zugefügt.
Auf dem Grundstück befinden sich neben dem Garagenplatz bereits 4
Stellplätze. Für die Praxis werden noch 3 neue Stellplätze geschaffen. Dies ist
nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.
Das Grundstück Fl. Nr. 462/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als
Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung sind im Allgemeinen
Wohngebiet u.a. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke zulässig.
Das Vorhaben widerspricht auch nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Karlsberg“.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Das Vorhaben kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmig freigestellt werden.
Frau Gemeinderätin Krimhilde Barthelmes nahm wegen persönlicher
Beteiligung gemäß Art. 49 GO (Mutter des Antragstellers) nicht an der Beratung
und Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |