Sitzung: 21.08.2013 GSN/008/2013
Herr Gerald Beck, wohnhaft Mönchsbergstr. 16 in Strahlungen,
beabsichtigt im rückwärtigen Bereich seines Grundstück Fl. Nr. 429 eine
Doppelgarage zu errichten.
Es wurde zunächst nur eine Planskizze mit dem Standort der geplanten
Garage vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 429 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der geplante Standort ist außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Für die Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung sind keine Festsetzungen getroffen. Der Garagenstandort selbst
ist im Bebauungsplan auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgelegt.
Die Abstandsflächen sind entweder durch eine Abstandsflächenübernahme
des nachbarlichen Grundstückes Fl. Nr. 437/1 oder des Grundstückes Fl. Nr. 430 zu regeln oder aber die Garage wird mit einem Abstand von 3 m zur Grenze von
Fl. Nr. 437 oder von Fl. Nr. 430 errichtet. Dann würde die
Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn entfallen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Vorlage eines vollständigen
Bauantrages erforderlich.
Der Gemeinderat wird von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Die vollständigen Planunterlagen werden dem Gemeinderat nochmals zur
Beschlussfassung vorgelegt.