Herr Gerald Beck, wohnhaft Mönchsbergstr. 16 in Strahlungen, beabsichtigt im rückwärtigen Bereich seines Grundstück Fl. Nr. 429 eine Doppelgarage zu errichten.

 

Es wurde zunächst nur eine Planskizze mit dem Standort der geplanten Garage vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 429 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der geplante Standort ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung sind keine Festsetzungen getroffen. Der Garagenstandort selbst ist im Bebauungsplan auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgelegt.

 

Die Abstandsflächen sind entweder durch eine Abstandsflächenübernahme des nachbarlichen Grundstückes Fl. Nr. 437/1 oder des Grundstückes Fl. Nr. 430 zu regeln oder aber die Garage wird mit einem Abstand von 3 m zur Grenze von Fl. Nr. 437 oder von Fl. Nr. 430 errichtet. Dann würde die Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn entfallen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Vorlage eines vollständigen Bauantrages erforderlich.

 

Der Gemeinderat wird von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.

 

Die vollständigen Planunterlagen werden dem Gemeinderat nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.