Dem Gemeinderat werden Planunterlagen der Eheleute Sabrina und Rene` Schlembach, wohnhaft Pfarrer-Braum-Str. 10 in Wermerichshausen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem rückwärtigen Grundstück der Großeltern in der Rheinfeldshöfer Straße, Fl. Nr. 224, in Strahlungen ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss, eine Fertiggarage und ein Carport zu errichten.

 

Auf Wunsch der Bauherren fand eine Ortseinsicht am 27.09.2013 mit der Verwaltung und der Bauaufsichtsbehörde statt. Es sollte geklärt werden, ob eine Bebauung des Grundstückes Fl. Nr.. 224 mit einem Wohnhaus mit Garage möglich erscheint. Problematisch erschien die Lage im Außenbereich und die Nähe zur nordwestlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 214.

 

Nach Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein sonstiges Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

Für das Vorhaben wurde eine Einzelbaugenehmigung in Aussicht gestellt. Von Seiten der Technischen Immissionsschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass gegen das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen, sofern der im Rahmen des Ortstermins diskutierte Stand (auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenzen von Fl. Nr. 22571) beachtet wird.

 

Die vorgelegten Planunterlagen wurden mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt und entsprechen den Vereinbarungen des Ortstermines. Ein Vermessungsantrag wurde gestellt.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Sonnenstraße. Auch der Anschluss an Wasser und Kanal ist von der Sonnenstraße aus möglich. Bezüglich des  Anschlusses an Wasser und Kanal ist mit den Bauherren eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.

Das Wohnhaus erhält die Bezeichnung Sonnenstraße 11a.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.

 

Die vollständigen Bauantragsunterlagen werden in den nächsten Tagen vorgelegt. Die Nachbarunterschriften werden ebenfalls eingeholt. 

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss, einer Fertiggarage und eines Carports auf einem Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 224 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Gemeinderätin Krimhilde Barthelmes nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.