Sitzung: 08.11.2013 GSN/011/2013
Dem Gemeinderat werden Planunterlagen der Eheleute Sabrina und Rene`
Schlembach, wohnhaft Pfarrer-Braum-Str. 10 in Wermerichshausen vorgelegt.
Sie beabsichtigen auf dem rückwärtigen Grundstück der Großeltern in der
Rheinfeldshöfer Straße, Fl. Nr. 224, in Strahlungen ein Einfamilienwohnhaus mit
Einliegerwohnung im Kellergeschoss, eine Fertiggarage und ein Carport zu
errichten.
Auf Wunsch der Bauherren fand eine Ortseinsicht am 27.09.2013 mit der
Verwaltung und der Bauaufsichtsbehörde statt. Es sollte geklärt werden, ob eine
Bebauung des Grundstückes Fl. Nr.. 224 mit einem Wohnhaus mit Garage möglich
erscheint. Problematisch erschien die Lage im Außenbereich und die Nähe zur
nordwestlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 214.
Nach Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde ist das Vorhaben nach § 35
Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein sonstiges Vorhaben
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung
gesichert ist.
Für das Vorhaben wurde eine Einzelbaugenehmigung in Aussicht gestellt.
Von Seiten der Technischen Immissionsschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass gegen
das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen, sofern der im Rahmen des Ortstermins
diskutierte Stand (auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenzen von Fl. Nr. 22571)
beachtet wird.
Die vorgelegten Planunterlagen wurden mit der Bauaufsichtsbehörde
abgestimmt und entsprechen den Vereinbarungen des Ortstermines. Ein
Vermessungsantrag wurde gestellt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die
Sonnenstraße. Auch der Anschluss an Wasser und Kanal ist von der Sonnenstraße
aus möglich. Bezüglich des Anschlusses
an Wasser und Kanal ist mit den Bauherren eine Erschließungsvereinbarung
abzuschließen.
Das Wohnhaus erhält die Bezeichnung Sonnenstraße 11a.
Der Gemeinderat wird um Beratung und um Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens gebeten.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen werden in den nächsten Tagen
vorgelegt. Die Nachbarunterschriften werden ebenfalls eingeholt.
Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss, einer
Fertiggarage und eines Carports auf einem Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr.
224 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderätin Krimhilde Barthelmes nahm wegen persönlicher Beteiligung
gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.