Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2013 den Neubau des Kindergartens Strahlungen beschlossen. Ferner wurde festgelegt, dass die Gemeinde sich nur im Umfang des vom Landratsamt gebilligten Raumprogramms auf einer Ebene an den Kosten der Baumaßnahme beteiligt. Sofern die Kirchenverwaltung über das notwendige Raumprogramm hinaus weitere Flächen und Räumlichkeiten schaffen möchte, bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände, jedoch müssen diese zusätzlichen Räumlichkeiten allein von der Kirche finanziert werden.

 

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt auf Basis des Treuhandvertrags zwischen der Gemeinde Strahlungen und der Katholischen Kirchenstiftung Strahlungen.

 

Der erste Vorentwurf wurde in der vergangenen Sitzung im Gemeinderat dargelegt. Die Planung sah eine ebenerdige Bauweise mit allen Funktions- und Nebenräumen nach dem Raumprogramm für Kindergärten vor. Die Kostenschätzung belief sich auf rd. 1,5 Mio. Euro.

 

Seitens des Vorsitzenden des Kindergartenvereins, Herrn Dieter Schmitt, besteht jedoch nach wie vor die Forderung auf Schaffung von umfassenden Nebenräumen durch Ausbau eines Kellers unter dem Kindergarten. Diese Überlegungen wurden seitens der Katholischen Kirchenstiftung dahingehend weiter konkretisiert, dass durch einen Kellerbau auch Räume für die Kirchenverwaltung bzw. für den kirchlichen Betrieb mitgeschaffen werden sollen. Diese Überlegungen basieren in erster Linie auf der Annahme, dass das Grundstück nicht ebenerdig ist und das vorhandene Gefälle die Errichtung eines Kellergeschosses kostengünstig ermöglicht.

 

Es fand deshalb seitens der Kirchenverwaltung (Pfarrer Norbert Reinwand und Kindergartenvorstand Dieter Schmitt) ein Gesprächstermin bei der Bischöflichen Finanzkammer statt. In diesem Termin, an dem auch erster Bürgermeister Willi Schmitt teilnahm, wurde festgelegt, dass die Katholische Kirchenstiftung Strahlungen die Unterkellerung des Kindergartens ohne Finanzmittel der Gemeinde Strahlungen, alleine mit Unterstützung der Bischöflichen Finanzkammer finanziert.

Auf Rückfrage äußerte die Bischöfliche Finanzkammer, dass die Finanzierung des Kellers von kirchlicher Seite mit max. 200.000 € einschl. Nebenkosten gedeckelt wird, ggf. sollte der Keller nur als Rohbau errichtet werden, der Ausbau wäre dann zusätzlich Aufgabe der Kirchenverwaltung und müsste von dieser finanziert werden.

 

Variante 01 - Reduzierte Kellerlösung – Stand 08.11.2013:

Die reduzierte Kellerlösung – Variante 01 - mit Ausbau der Räume im Keller des Kindergartens löst nach den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten von rd. 291.000 € aus.

In der Rohbauausführung führt diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 177.000 €. Darin enthalten sind folgende Bauteile:

 

Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen, tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände, Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und Schlitze, Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke,  Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente), Außenputz, Außenkellerdämmung, Nebenkosten.


Variante 02 - Große Kellerlösung – Stand: 08.11.2013:

Die große Kellerlösung – Variante 02 -  mit Ausbau der Räume im Keller des Kindergartens löst nach den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten von rd. 481.000   aus.

In der Rohbauausführung führt diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 270.000 €. Darin enthalten sind folgende Bauteile:

 

Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen, tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände, Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und Schlitze, Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke,  Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente), Außenputz, Außenkellerdämmung, Nebenkosten.

 

Variante 03 – mittlere Kellerlösung – Stand: 08.11.2013:

Die mittlere Kellerlösung – Variante 03 -  mit Ausbau der Räume im Keller des Kindergartens löst nach den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten von rd. 350.000 € aus.

In der Rohbauausführung führt diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 215.000 €. Darin enthalten sind folgende Bauteile:

 

Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen, tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände, Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und Schlitze, Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke,  Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente), Außenputz, Außenkellerdämmung, Nebenkosten.

 

 

Die Bischöfliche Finanzkammer hat am 07.11.2013 zu den per mail übersandten Kostenschätzungen für die Varianten 01 und 02 wie folgt Stellung genommen:

 

„Aufgrund der Unterlagen und der Tatsache dass die Diözese ihren Förderbetrag nicht erhöhen kann, kommt wohl leider nur die kleinere Variante in Frage.

Eine genaue Herausrechnung der Kosten der Unterkellerung dürfte wohl kaum möglich sein, weil bisher niemand sagen konnte, wie hoch die Sowiesokosten für die Abfangung des Hanges sein werden. Es ergibt sich beim eigentlichen Gebäude dadurch eine Einsparung, die zugunsten einer Unterkellerung einzubringen ist.

Ich hatte unsere "Kellerbemühungen" so verstanden, dass die Kirchenstiftung einen Festbetrag als Pauschale einbringt. Bei der großen Variante € 200.000,--, bei der kleinen Variante die genannten € 160.000,--.

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht und würde diese auch wegen der Unsicherheiten und Abrechnungsprobleme die sich daraus ergeben nicht mittragen wollen.

Über das Ergebnis Ihrer Beratungen wollen Sie bitte wieder informieren, damit ggf. ein evtl erforderlicher Zuschuss bei uns im Haushalt eingeplant werden kann-.

Freundliche Grüße
Otmar Finger
Bischöfliche Finanzkammer
Leiter Stiftungsverwaltung
Leiter Liegenschaftswesen

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bauorganisation durch die Gemeinde nur mit genauer Positionsbeschreibung und klarer Kompetenzzuordnung zu realisieren. Alles andere wird dazu führen, dass der extrem enge Bauzeitraum nicht ausreicht und die Fördermittel Ende 2014 verfallen können. Daher sind in dieser Sitzung abschließende Entscheidungen über den Umfang, die grundsätzliche Finanzierung und die weitere Abwicklung zwingend erforderlich.

 

Sollte die Gemeinde einem Neubau des Kindergartens mit Kelleruntergeschoss zustimmen, müssten folgende Kriterien in einer ergänzenden Vereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung verbindlich geregelt werden:

 

  1. Genaue Definition der Rohbauteile und der Kellervariante (s.o.)

  2. Klare Zuordnung der für die Kirchenverwaltung vorgesehenen Räume hinsichtlich der künftigen Betriebskosten. Diese Forderung ist von erheblicher Bedeutung, da in Zukunft eine Defizitübernahme der Betriebskosten (nur) für den Kindergarten durch die Gemeinde nicht ausgeschlossen werden kann. Die Betriebskosten werden bei Kindergartennutzung der Räume dem Kindergartenverein als Träger zugeordnet.

  3. Die Kosten für den Rohbau des Kellergeschosses sind in der ergänzenden Vereinbarung auf Basis der Kostenübernahme der Kath. Kirchenstiftung zu fixieren. Nach der o. g. Mail wird die Kirchenstiftung (Finanzkammer) nur eine Pauschale zur Verfügung stellen. Ggf. anfallende Mehrkosten können jedoch nicht zu Lasten der Gemeinde Strahlungen gehen.

  4. Der Ausbau des Kellergeschosses durch die Kirchenverwaltung müsste zeitnah erfolgen, da das Kellergeschoss ansonsten nicht beheizt wäre und damit die Heizkosten im Kindergartenbetrieb steigen.

  5. Es ist zu bedenken, dass die Kellerdecke voraussichtlich isoliert werden muss, da davon auszugehen ist, dass die Kellergeschossräumlichkeiten nicht laufend in Betrieb und damit beheizt sein werden. Diese Kosten gehören zum Ausbau und sind in den Rohbauvariantenschätzungen nicht enthalten.

  6. Vor einer Entscheidung über eine Kellerlösung unter dem Kindergarten sollte seitens der Gemeinde und der Kirchenverwaltung nochmals über ein gemeinsames Gebäude- und Raumkonzept in Strahlungen nachgedacht werden. Auch wenn das Pfarrhaus abgerissen und der jetzige Kindergarten verkauft würde,  stehen in der Gemeinde doch noch erhebliche Räumlichkeiten im Rathaus, in der Mehrzweckhalle, im Dorfgemeinschaftshaus und in der alten Schule zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung muss darauf hingearbeitet werden, dass diese Gebäude einer umfassenden Nutzung zugeführt werden, um Kosten des laufenden Betriebs nutzungsadäquat zu regeln und die finanzielle Belastung der Gemeinde für die Zukunft positiv zu beeinflussen.

 

Es sollte überlegt werden, ob die Gemeinde nicht die alte Schule an die Katholische Kirchenstiftung gegen einen geringen Kaufpreis abgibt, so dass die Kirchenstiftung dort unmittelbar neben der Kirche ihre benötigten Räumlichkeiten einrichten kann. Damit wären für beide Seiten Synergieeffekte erzielt. Die katholische Kirchenstiftung könnte die eingesparten Kosten für einen Keller am Kindergarten erforderlichenfalls in die ehemalige Schule stecken.

 

 

Bei allen weiteren Überlegungen, die jetzt vor endgültiger Genehmigung des Vorentwurfs für den Kindergartenneubau getroffen werden, sollte auch bedacht werden, dass die unmittelbar anstehende Innensanierung der katholischen Kirche erhebliche Mittel abschöpft. Seitens der Gemeinde ist gegenwärtig in keiner Weise absehbar, ob und in welchem Umfang sich die Gemeinde an derartigen Kosten beteiligen kann.

 

Zum weiteren ist die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr nach wie vor ungelöst. Die Situation hat sich aufgrund der jetzt durch den Kindergarten gebundenen Mittel weiter verschärft.

Für die Mehrzweckhalle ist in den nächsten Jahren von einem gesteigerten Investitionsbedarf auszugehen, insbesondere auch im Bereich der Haustechnik.

 

 

Zusammenfassend liegen nunmehr folgende Vorentwurfsvarianten vor:

 

  1. Errichtung eines Kindergartens mit allen Funktions- und Nebenräumen auf nur einer Ebene (Erdgeschoss). Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,5 Mio. €.

 

  1. Neubau des Kindergartens mit reduzierter Kellerlösung – V 01

Komplettausbau des Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 291.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,8 Mio. €.

 

  1. Neubau des Kindergartens mit reduzierter Kellerlösung – V 01

Herstellung des Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten Rohbaukosten von 177.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,7 Mio. €.

 

  1. Neubau des Kindergartens mit großer Kellerlösung – V 02

Komplettausbau des Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 481.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 2,0 Mio. €.

 

  1. Neubau des Kindergartens mit großer Kellerlösung – V 02

Herstellung des Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten Rohbaukosten von 270.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,8 Mio. €.

 

  1. Neubau des Kindergartens mit mittlerer Kellerlösung – V 03

Komplettausbau des Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 350.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,9 Mio. €.

 

 

  1. Neubau des Kindergartens mit mittlerer Kellerlösung – V 03

Herstellung des Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten Rohbaukosten von 215.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.

Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,7 Mio. €.

 

Unter diesen sieben Varianten ist in der heutigen Sitzung die Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidungsfindung ist zwingend erforderlich, da der Bauzeitenplan bereits durch die Diskussion über den Keller in Verzug geraten ist.

 

Der Bauzeitenplan sieht gegenwärtig wie folgt aus:

 

1.         Vorlage der Baueingabepläne und Förderanträge bis Anfang Dezember 2013

2.         Werkplanung: Dezember 2013 bis März 2014

3.         Vergabe der Rohbaugewerke: Februar 2014

4.         Ausführung der Rohbaugewerke (Baubeginn je nach Witterung) März bis Juli 2014

            (Bei einer Variante mit Kellergeschoss bis August 2014)

5.         Ausführung der Ausbaugewerke Juli 2014 bis Dezember 2014

6.         Fertigstellung im Dezember 2014

 

 

Der Gemeinderat und die Kirchenverwaltung werden um Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Kindergartens Strahlungen auf den Grundstücken FlNrn. 285 und 285/1 auf Basis des Vorentwurfes vom 08.11.2013 mit einem Kostenvolumen von rd. 1.500.000 € für den Kindergarten.

 

Bürgermeister Schmitt stellte nach Abschluss der Diskussion die Varianten 01 und 03 zur Abstimmung.

 

Keller – Variante 03:

Zum o. g. Kostenvolumen für den Kindergarten-Neubau kommen noch Kosten für eine Kellerlösung der Kath. Kirchenverwaltung. Damit erhöhen sich die o. g. geschätzten Kosten um  rd. 215.000 € für den Keller in der Variante 03 (geschätzten Kosten von 215.000,00 Euro als Rohbau – Lösung.)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

7

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Keller – Variante 01:

Zum o. g. Kostenvolumen für den Kindergarten-Neubau kommen noch Kosten für eine Kellerlösung der Kath. Kirchenverwaltung. Damit erhöhen sich die o. g. geschätzten Kosten um  rd. 177.000,00 € für den Keller in der Variante 01 (geschätzten Kosten von 177.000,00 € als Rohbau – Lösung.)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Damit wird die Variante 01 als Rohbaukeller der weiteren Planung zugrunde gelegt.

 

 

Der Treuhandvertrag ist entsprechend dem erweiterten  Bauumfang zu ergänzen, zum weiteren ist in der Finanzierungsvereinbarung zu regeln, dass die Kosten des Kellers von der Kath. Kirchenstiftung mit einer Pauschale von 177.000,00 € finanziert werden.

Die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung wird entsprechend der Beschlussfassung der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel nach Art. 10 FAG und der Krippenförderrichtlinie vorgelegt. Die Entwurfsplanung wird in der Sitzung des Gemeinderates und der Kirchenverwaltung am 10.12.2013 beschlossen.

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Kath. Kirchenstiftung ist nach Prüfung der Förderanträge durch die Regierung ergänzend zum Treuhandvertrag (§ 6) auszuarbeiten. Dabei ist die Sondersituation der Finanzierung für den Keller zu berücksichtigen und zum weiteren Wert der zur Verfügung gestellten Grundstücke durch die Gemeinde für die Neubaumaßnahme.

 

Ergänzend zur Beschlussfassung des Gemeinderates haben die Vertreter der Kirchenverwaltung mehrheitlich mit 4:0 Stimmen den o. g. Punkten heute zugestimmt.

 

Die Fortführung der Planungsschritte des Architekten ist damit gewährleistet. Weitere Änderungen des Bauumfangs können im Hinblick auf die zeitlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme nicht mehr zur Diskussion stehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.