Sitzung: 08.11.2013 GSN/011/2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2013 den Neubau des
Kindergartens Strahlungen beschlossen. Ferner wurde festgelegt, dass die
Gemeinde sich nur im Umfang des vom Landratsamt gebilligten Raumprogramms auf
einer Ebene an den Kosten der Baumaßnahme beteiligt. Sofern die
Kirchenverwaltung über das notwendige Raumprogramm hinaus weitere Flächen und
Räumlichkeiten schaffen möchte, bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände,
jedoch müssen diese zusätzlichen Räumlichkeiten allein von der Kirche
finanziert werden.
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt auf Basis des Treuhandvertrags
zwischen der Gemeinde Strahlungen und der Katholischen Kirchenstiftung
Strahlungen.
Der erste Vorentwurf wurde in der vergangenen Sitzung im Gemeinderat dargelegt.
Die Planung sah eine ebenerdige Bauweise mit allen Funktions- und Nebenräumen nach
dem Raumprogramm für Kindergärten vor. Die Kostenschätzung belief sich auf rd.
1,5 Mio. Euro.
Seitens des Vorsitzenden des Kindergartenvereins, Herrn Dieter Schmitt,
besteht jedoch nach wie vor die Forderung auf Schaffung von umfassenden
Nebenräumen durch Ausbau eines Kellers unter dem Kindergarten. Diese
Überlegungen wurden seitens der Katholischen Kirchenstiftung dahingehend weiter
konkretisiert, dass durch einen Kellerbau auch Räume für die Kirchenverwaltung bzw.
für den kirchlichen Betrieb mitgeschaffen werden sollen. Diese Überlegungen
basieren in erster Linie auf der Annahme, dass das Grundstück nicht ebenerdig
ist und das vorhandene Gefälle die Errichtung eines Kellergeschosses
kostengünstig ermöglicht.
Es fand deshalb seitens der Kirchenverwaltung (Pfarrer Norbert Reinwand
und Kindergartenvorstand Dieter Schmitt) ein Gesprächstermin bei der
Bischöflichen Finanzkammer statt. In diesem Termin, an dem auch erster
Bürgermeister Willi Schmitt teilnahm, wurde festgelegt, dass die Katholische
Kirchenstiftung Strahlungen die Unterkellerung des Kindergartens ohne
Finanzmittel der Gemeinde Strahlungen, alleine mit Unterstützung der
Bischöflichen Finanzkammer finanziert.
Auf Rückfrage äußerte die Bischöfliche Finanzkammer, dass die
Finanzierung des Kellers von kirchlicher Seite mit max. 200.000 € einschl.
Nebenkosten gedeckelt wird, ggf. sollte der Keller nur als Rohbau errichtet
werden, der Ausbau wäre dann zusätzlich Aufgabe der Kirchenverwaltung und müsste
von dieser finanziert werden.
Variante 01 - Reduzierte
Kellerlösung – Stand 08.11.2013:
Die reduzierte Kellerlösung – Variante
01 - mit Ausbau der Räume
im Keller des Kindergartens löst nach den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten
von rd. 291.000 € aus.
In der Rohbauausführung führt
diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 177.000 €. Darin enthalten
sind folgende Bauteile:
Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen,
tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und
Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände,
Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und
Schlitze, Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke, Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente),
Außenputz, Außenkellerdämmung, Nebenkosten.
Variante 02 - Große Kellerlösung –
Stand: 08.11.2013:
Die große Kellerlösung – Variante
02 - mit Ausbau der Räume im Keller des Kindergartens löst nach
den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten von rd. 481.000 € aus.
In der Rohbauausführung führt
diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 270.000 €. Darin enthalten
sind folgende Bauteile:
Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen,
tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und
Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände,
Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und Schlitze,
Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke,
Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente), Außenputz,
Außenkellerdämmung, Nebenkosten.
Variante 03 – mittlere
Kellerlösung – Stand: 08.11.2013:
Die mittlere Kellerlösung – Variante
03 - mit Ausbau der Räume im Keller des Kindergartens löst nach
den Berechnungen von Architekt Leicht Mehrkosten von rd. 350.000 €
aus.
In der Rohbauausführung führt
diese Variante zu geschätzten Kosten von rd. 215.000 €. Darin enthalten sind
folgende Bauteile:
Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten [Ortbeton für Gründungen,
tragende Kellerwände aus Stahlbeton, Treppen aus Stahlbeton], Betonstahl und
Profilstahl, Abdichtungsarbeiten außen, Mauerarbeiten für die tragenden Wände,
Herstellen und Überdeckung von Öffnungen, Anschlüsse / Bewehrungen und
Schlitze, Fensterelemente aus Kunststoff, Fensterbänke, Aluminiumtüren (Außen- und Innenelemente),
Außenputz, Außenkellerdämmung, Nebenkosten.
Die Bischöfliche Finanzkammer hat am 07.11.2013 zu den per mail
übersandten Kostenschätzungen für die Varianten
01 und 02 wie folgt Stellung genommen:
„Aufgrund der
Unterlagen und der Tatsache dass die Diözese ihren Förderbetrag nicht erhöhen
kann, kommt wohl leider nur die kleinere Variante in Frage.
Eine genaue Herausrechnung der Kosten der
Unterkellerung dürfte wohl kaum möglich sein, weil bisher niemand sagen konnte,
wie hoch die Sowiesokosten für die Abfangung des Hanges sein werden. Es ergibt
sich beim eigentlichen Gebäude dadurch eine Einsparung, die zugunsten einer
Unterkellerung einzubringen ist.
Ich hatte unsere
"Kellerbemühungen" so verstanden, dass die Kirchenstiftung einen
Festbetrag als Pauschale einbringt. Bei der großen Variante € 200.000,--, bei
der kleinen Variante die genannten € 160.000,--.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht und
würde diese auch wegen der Unsicherheiten und Abrechnungsprobleme die sich
daraus ergeben nicht mittragen wollen.
Über das Ergebnis Ihrer Beratungen wollen
Sie bitte wieder informieren, damit ggf. ein evtl erforderlicher Zuschuss bei
uns im Haushalt eingeplant werden kann-.
Freundliche Grüße
Otmar Finger“
Bischöfliche
Finanzkammer
Leiter
Stiftungsverwaltung
Leiter
Liegenschaftswesen
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bauorganisation durch die Gemeinde nur
mit genauer Positionsbeschreibung und klarer Kompetenzzuordnung zu realisieren.
Alles andere wird dazu führen, dass der extrem enge Bauzeitraum nicht ausreicht
und die Fördermittel Ende 2014 verfallen können. Daher sind in dieser Sitzung
abschließende Entscheidungen über den Umfang, die grundsätzliche Finanzierung
und die weitere Abwicklung zwingend erforderlich.
Sollte die Gemeinde einem Neubau des Kindergartens mit
Kelleruntergeschoss zustimmen, müssten folgende Kriterien in einer ergänzenden Vereinbarung mit
der Katholischen Kirchenstiftung verbindlich geregelt werden:
- Genaue Definition der Rohbauteile und
der Kellervariante (s.o.)
- Klare Zuordnung der für die
Kirchenverwaltung vorgesehenen Räume hinsichtlich der künftigen
Betriebskosten. Diese Forderung ist von erheblicher Bedeutung, da in
Zukunft eine Defizitübernahme der Betriebskosten (nur) für den
Kindergarten durch die Gemeinde nicht ausgeschlossen werden kann. Die
Betriebskosten werden bei Kindergartennutzung der Räume dem
Kindergartenverein als Träger zugeordnet.
- Die Kosten für den Rohbau des
Kellergeschosses sind in der ergänzenden Vereinbarung auf Basis der
Kostenübernahme der Kath. Kirchenstiftung zu fixieren. Nach der o. g. Mail
wird die Kirchenstiftung (Finanzkammer) nur eine Pauschale zur Verfügung
stellen. Ggf. anfallende Mehrkosten können jedoch nicht zu Lasten der
Gemeinde Strahlungen gehen.
- Der Ausbau des Kellergeschosses durch
die Kirchenverwaltung müsste zeitnah erfolgen, da das Kellergeschoss
ansonsten nicht beheizt wäre und damit die Heizkosten im
Kindergartenbetrieb steigen.
- Es ist zu bedenken, dass die
Kellerdecke voraussichtlich isoliert werden muss, da davon auszugehen ist,
dass die Kellergeschossräumlichkeiten nicht laufend in Betrieb und damit
beheizt sein werden. Diese Kosten gehören zum Ausbau und sind in den
Rohbauvariantenschätzungen nicht enthalten.
- Vor einer Entscheidung über eine
Kellerlösung unter dem Kindergarten sollte seitens der Gemeinde und der
Kirchenverwaltung nochmals über ein gemeinsames Gebäude- und Raumkonzept in
Strahlungen nachgedacht werden. Auch wenn das Pfarrhaus abgerissen und der
jetzige Kindergarten verkauft würde, stehen in der Gemeinde doch noch
erhebliche Räumlichkeiten im Rathaus, in der Mehrzweckhalle, im
Dorfgemeinschaftshaus und in der alten Schule zur Verfügung. Aus Sicht der
Verwaltung muss darauf hingearbeitet werden, dass diese Gebäude einer
umfassenden Nutzung zugeführt werden, um Kosten des laufenden Betriebs
nutzungsadäquat zu regeln und die finanzielle Belastung der Gemeinde für
die Zukunft positiv zu beeinflussen.
Es sollte überlegt werden, ob die Gemeinde nicht die alte Schule an die
Katholische Kirchenstiftung gegen einen geringen Kaufpreis abgibt, so dass die
Kirchenstiftung dort unmittelbar neben der Kirche ihre benötigten
Räumlichkeiten einrichten kann. Damit wären für beide Seiten Synergieeffekte erzielt.
Die katholische Kirchenstiftung könnte die eingesparten Kosten für einen Keller
am Kindergarten erforderlichenfalls in die ehemalige Schule stecken.
Bei allen weiteren Überlegungen, die jetzt vor endgültiger Genehmigung
des Vorentwurfs für den Kindergartenneubau getroffen werden, sollte auch
bedacht werden, dass die unmittelbar anstehende Innensanierung der katholischen
Kirche erhebliche Mittel abschöpft. Seitens der Gemeinde ist gegenwärtig in
keiner Weise absehbar, ob und in welchem Umfang sich die Gemeinde an derartigen
Kosten beteiligen kann.
Zum weiteren ist die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr nach wie
vor ungelöst. Die Situation hat sich aufgrund der jetzt durch den Kindergarten
gebundenen Mittel weiter verschärft.
Für die Mehrzweckhalle ist in den nächsten Jahren von einem gesteigerten
Investitionsbedarf auszugehen, insbesondere auch im Bereich der Haustechnik.
Zusammenfassend liegen nunmehr folgende Vorentwurfsvarianten vor:
- Errichtung eines Kindergartens mit
allen Funktions- und Nebenräumen auf
nur einer Ebene (Erdgeschoss).
Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter
politischer Gemeinde und Kirchengemeinde
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,5
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit reduzierter Kellerlösung – V 01
Komplettausbau des
Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke
benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 291.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die
übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter
politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,8
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit reduzierter Kellerlösung – V 01
Herstellung des
Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische
Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten
Rohbaukosten von 177.000,- € alleine
durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher
Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,7
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit großer Kellerlösung – V 02
Komplettausbau des
Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke
benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 481.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die
übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter
politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 2,0
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit großer Kellerlösung – V 02
Herstellung des
Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische
Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten
Rohbaukosten von 270.000,- € alleine
durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher
Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,8
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit mittlerer Kellerlösung – V 03
Komplettausbau des
Kellers im Rahmen der Baumaßnahme. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke
benötigten Anteils mit Kosten von geschätzt 350.000,- € alleine durch die Katholische Kirchenstiftung. Die
übrige Finanzierung mit öffentlicher Förderung und Kostenaufteilung unter
politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,9
Mio. €.
- Neubau des Kindergartens mit mittlerer Kellerlösung – V 03
Herstellung des
Kellergeschosses als Rohbau und späterem Ausbau durch die Katholische
Kirchenstiftung. Finanzierung des für Kirchliche Zwecke benötigten Anteils mit geschätzten
Rohbaukosten von 215.000,- € alleine
durch die Katholische Kirchenstiftung. Die übrige Finanzierung mit öffentlicher
Förderung und Kostenaufteilung unter politischer Gemeinde und Kirchengemeinde.
Gesamtkosten nach Kostenschätzung: 1,7
Mio. €.
Unter diesen sieben Varianten ist in der heutigen Sitzung die
Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidungsfindung ist zwingend erforderlich,
da der Bauzeitenplan bereits durch die Diskussion über den Keller in Verzug
geraten ist.
Der Bauzeitenplan sieht gegenwärtig wie folgt aus:
1. Vorlage der
Baueingabepläne und Förderanträge bis Anfang Dezember 2013
2. Werkplanung: Dezember
2013 bis März 2014
3. Vergabe der
Rohbaugewerke: Februar 2014
4. Ausführung der Rohbaugewerke
(Baubeginn je nach Witterung) März bis Juli 2014
(Bei einer Variante mit
Kellergeschoss bis August 2014)
5. Ausführung der Ausbaugewerke
Juli 2014 bis Dezember 2014
6. Fertigstellung im
Dezember 2014
Der Gemeinderat und
die Kirchenverwaltung werden um Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Kindergartens Strahlungen auf
den Grundstücken FlNrn. 285 und 285/1 auf Basis des Vorentwurfes vom 08.11.2013
mit einem Kostenvolumen von rd. 1.500.000 € für den Kindergarten.
Bürgermeister Schmitt stellte nach Abschluss der Diskussion die
Varianten 01 und 03 zur Abstimmung.
Keller – Variante
03:
Zum o. g. Kostenvolumen für den Kindergarten-Neubau kommen noch Kosten
für eine Kellerlösung der Kath. Kirchenverwaltung. Damit erhöhen sich die o. g.
geschätzten Kosten um rd. 215.000 € für
den Keller in der Variante 03 (geschätzten Kosten von 215.000,00 Euro als
Rohbau – Lösung.)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
1 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
7 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß
Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Keller – Variante
01:
Zum o. g. Kostenvolumen für den Kindergarten-Neubau kommen noch Kosten
für eine Kellerlösung der Kath. Kirchenverwaltung. Damit erhöhen sich die o. g.
geschätzten Kosten um rd. 177.000,00 €
für den Keller in der Variante 01 (geschätzten Kosten von 177.000,00 € als
Rohbau – Lösung.)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß
Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Damit wird die Variante 01 als Rohbaukeller der weiteren Planung
zugrunde gelegt.
Der Treuhandvertrag ist entsprechend dem erweiterten Bauumfang zu ergänzen, zum weiteren ist in
der Finanzierungsvereinbarung zu regeln, dass die Kosten des Kellers von der
Kath. Kirchenstiftung mit einer Pauschale von 177.000,00 € finanziert werden.
Die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung wird entsprechend der
Beschlussfassung der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung über die
Bewilligung der Fördermittel nach Art. 10 FAG und der Krippenförderrichtlinie
vorgelegt. Die Entwurfsplanung wird in der Sitzung des Gemeinderates und der
Kirchenverwaltung am 10.12.2013 beschlossen.
Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Kath. Kirchenstiftung ist
nach Prüfung der Förderanträge durch die Regierung ergänzend zum
Treuhandvertrag (§ 6) auszuarbeiten. Dabei ist die Sondersituation der
Finanzierung für den Keller zu berücksichtigen und zum weiteren Wert der zur
Verfügung gestellten Grundstücke durch die Gemeinde für die Neubaumaßnahme.
Ergänzend zur Beschlussfassung des Gemeinderates haben die Vertreter der
Kirchenverwaltung mehrheitlich mit 4:0 Stimmen den o. g. Punkten heute
zugestimmt.
Die Fortführung der Planungsschritte des Architekten ist damit
gewährleistet. Weitere Änderungen des Bauumfangs können im Hinblick auf die
zeitlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme nicht mehr zur Diskussion
stehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Matthias Leicht nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß
Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.