Das Schadensbild an der Stuckdecke der Kath. Pfarrkirche wurde am 04.11.2013 begutachtet und die notwendigen Sofortsicherungsmaßnahmen wurden festgelegt. Die Kosten für die Notsicherung belaufen sich nach Mitteilung des Bischöflichen Bauamtes auf Basis der vorläufigen Kostenschätzung des beauftragten Architekten Matthias Leicht auf rd. 50.000 €.

 

Das Bischöfliche Ordinariat Würzburg, Finanzkammer der Diözese Würzburg, hat mit Schreiben vom 13.11.2013 die Dringlichkeit der Maßnahme anerkannt und das stiftungsaufsichtliche Einverständnis erteilt. Mit der Maßgabe, dass örtlicherseits 15.000 € aufgebracht werden, ist die Diözese Würzburg bereit, einen Zuschuss aus Kirchensteuermitteln in Höhe von 35.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Frage einer Baulast der Gemeinde wurde dem Landratsamt Rhön-Grabfeld als Rechtsaufsichtsbehörde zur Stellungnahme vorgelegt. Von dort wurde mitgeteilt, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Beschluss aus 1908 zum Kirchenneubau) keine Baulastverpflichtung der Gemeinde für die Kirche begründet ist, da insbesondere für den damaligen Bau der Kirche ein Baufonds eingerichtet wurde, um die Finanzierung des Neubaus zu bewältigen.
Auf mehrmalige Nachfrage (schriftlich und mündlich) konnten bisher weder von Seiten der Kirchenverwaltung noch von Seiten der Diözese Unterlagen vorgelegt werden, die zweifelsfrei eine Baulast der Gemeinde an der Kirche begründen. Eine Kostenbeteiligung sowohl an den Sicherungsmaßnahmen als auch an ggf. später weiteren Kosten für die Sanierung der Kirche kann deshalb nur in Form eines freiwilligen Zuschusses durch die Gemeinde gewährt werden. Hierbei muss die Gemeinde ihre eigene finanzielle Leistungsfähigkeit zugrunde legen.

 

Nach den bisher vorliegenden Rechnungsergebnissen kann davon ausgegangen werden, dass eine Kostenbeteiligung gem. Antrag der Diözese von 5.000 € im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde liegen wird.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Strahlungen beteiligt sich an den Kosten für die Notsicherungssofortmaßnahmen an der Stuckdecke der Kath. Pfarrkiche St. Nikolaus in Strahlungen mit einem Betrag in Höhe von 5.000 €.

Die vorläufigen Gesamtkosten für die Notsicherungsmaßnahmen belaufen sich nach Mitteilung der Bischöflichen Finanzkammer auf rd. 50.000 €.

 

Die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten erfolgt als freiwillige Leistung. Die Gemeinde sieht damit keine weitergehende Verpflichtung für die noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen verknüpft, insbesondere ist keine Baulastverpflichtung der Gemeinde an der Kirche St. Nikolaus gegeben. Eine freiwillige Kostenbeteiligung der Gemeinde ist immer nur im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit möglich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9