Sitzung: 10.12.2013 GSN/012/2013
Der Gemeinderat und die Kath. Kirchenstiftung
Strahlungen, als Träger des Kindergartens, haben deshalb die Entscheidung
getroffen den Kindergarten mit Kinderkrippe auf den Grundstücken Fl. Nr. 285
und 285/1, Gemarkung Strahlungen, neu zu errichten.
Der Neubau stellt sich im Vergleich als wirtschaftlichste Lösung dar. Die
Kosten einer Generalsanierung im Bestand betragen nach Ermittlung des
Architekturbüros Matthias Leicht mehr als 90 % der Neubaukosten.
Die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen hat der Gemeinde treuhänderisch die
Aufgabe des Neubaus für den Kindergarten mit Kinderkrippe übertragen. Zur
Finanzierung wird eine ergänzende Vereinbarung geschlossen (§ 6
Treuhandvertrag).
Die Notwendigkeit Kindererziehung und Beruf
vereinbaren zu können, stellt die Träger vor die Herausforderung entsprechende
Angebote zur Betreuung für unter 3-jährige Kinder zu schaffen. Im neuen
Kindergarten wird deshalb auch ein Krippenbetreuungsbereich geschaffen.
Der Bedarf an Plätzen im Regelbereich und für die
Betreuung der Krippenkinder wurde auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG ermittelt.
Der Gemeinderat hat am 21.08.2013 einen Bedarf von 30 Regelplätzen und 16
Krippenplätzen anerkannt.
Die Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias
Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale, zum Neubau des Kindergartens und der
Kinderkrippe werden dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt. Die Realisierung
der Maßnahme ist zeitnah geplant, sobald die Förderanträge geprüft und die
Unschädlichkeit hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel vorliegt. Die Fertigstellung
und Bezug der Einrichtung sind bis spätestens Dezember 2014 zu realisieren.
Die Entwurfsplanung vom 10.12.2013 wurde mit allen
Beteiligten (Landratsamt, Regierung, Kath. Kirchenstiftung, Diözese,
Kindergartenverein, Kindergartenleitung) abgestimmt.
Die Kostenschätzung der Entwurfsplanung vom 10.12.2013
schließt mit Gesamtkosten von 1.617.472 € ab.
Davon entfällt auf den Bereich des Kindergartens ein
Kostenanteil von 1.019.007 € und auf den Bereich der Kinderkrippe ein
Kostenanteil von 598.465 € (Aufteilungsmaßstab sind jeweils die Gesamtflächen
und das Verhältnis der Flächenanteile des Kindergartens bzw. der Krippe).
Die Kosten für die Teilunterkellerung der Räume der
Kirchenverwaltung im Kellergeschoss sind in den o. g. Summen nicht
enthalten.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme werden auf Grundlage
der mit der Regierung von Unterfranken geführten Gespräche Zuwendungsanträge
für den Neubau des Regelkindergartens (Art. 10 Finanzausgleichsgesetz – FAG)
und für den Neubau der Kinderkrippe nach der Richtlinie zur Förderung von
Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 – 2014“ durch die Gemeinde Strahlungen gestellt. Mit der Kath.
Kirchenstiftung / Bischöflichen Finanzkammer muss die ergänzende Vereinbarung zur
Finanzierung der Gesamtmaßnahme geschlossen werden (§ 6 Treuhandvertrag).
Beschluss:
Auf Grundlage der Kostenschätzung zur
Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale
vom 10.12.2013 mit Gesamtkosten von 1.617.472 € stellt sich die Finanzierung
der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe durch die Gemeinde
Strahlungen wie folgt dar:
Neubau
Regelkindergarten
1. Zuwendungen nach Art. 10 FAG 424.200,00
€
Beantragter
Fördersatz 53 % zu förderfähigen Kosten von
800.329 € (KRW nach FA-ZR)
2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 218.678,00 €
3. Eigenmittel der Gemeinde 376.129,00
€
Gesamtkosten Neubau Kindergarten 1.019.007,00
€
Neubau
Kinderkrippe
1. Zuwendungen Krippenförderrichtlinie 396.600,00
€
Beantragter
Fördersatz 71,4 % zu förderfähigen Kosten von
527.472 € = 376.600 € (KRW nach
FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
16 x 1.250 € = 20.000 €
2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 186.765,00 €
3. Eigenmittel der Gemeinde 15.100,00
€
Gesamtkosten Neubau Kinderkrippe 598.465,00
€
Die ergänzende Finanzierungsvereinbarung muss
mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen / Bischöflichen Finanzkammer Würzburg
(§ 6 Treuhandvertrag) noch abgeschlossen werden. Bestandteil der Vereinbarung
ist auch die Übereignung der Grundstücke Fl. Nr. 285 und 285/1 (Eigentümer:
Gemeinde Strahlungen) an die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen als Träger des
Kindergartens.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauentwurf und
Finanzierungsplan für die o. g. Maßnahmen zu. Die endgültige Festsetzung der
Höhe der Zuwendungen und die Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt
im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen durch die Regierung von
Unterfranken.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde
Strahlungen in Höhe von mindestens rd. 391.000 € wird im Haushaltsplan 2014
bzw. in der Finanzplanung 2015 berücksichtigt. Eine Vorfinanzierung von
Kostenanteilen des Trägers ist der Gemeinde Strahlungen im Hinblick auf ihre
eigenen finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich nicht möglich.
Die Durchführung der baulichen Maßnahmen ist
dringlich. Die Regierung von Unterfranken wird daher um
Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die o.
g. Förderprogramme gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Matthias Leicht (Architekt der Baumaßnahme) nahm aufgrund
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO)