Der Betrieb des Kindergartens mit der geplanten Erweiterung um eine Kinderkrippe ist auf dem bisherigen Kindergartengrundstück in der Sonnenstraße aufgrund der dortigen Raum- und Grundstückssituation nicht realisierbar.

 

Der Gemeinderat und die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen, als Träger des Kindergartens, haben deshalb die Entscheidung getroffen den Kindergarten mit Kinderkrippe auf den Grundstücken Fl. Nr. 285 und 285/1, Gemarkung Strahlungen, neu zu errichten.
Der Neubau stellt sich im Vergleich als wirtschaftlichste Lösung dar. Die Kosten einer Generalsanierung im Bestand betragen nach Ermittlung des Architekturbüros Matthias Leicht mehr als 90 % der Neubaukosten.

Die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen hat der Gemeinde treuhänderisch die Aufgabe des Neubaus für den Kindergarten mit Kinderkrippe übertragen. Zur Finanzierung wird eine ergänzende Vereinbarung geschlossen (§ 6 Treuhandvertrag).

 

Die Notwendigkeit Kindererziehung und Beruf vereinbaren zu können, stellt die Träger vor die Herausforderung entsprechende Angebote zur Betreuung für unter 3-jährige Kinder zu schaffen. Im neuen Kindergarten wird deshalb auch ein Krippenbetreuungsbereich geschaffen.

 

Der Bedarf an Plätzen im Regelbereich und für die Betreuung der Krippenkinder wurde auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG ermittelt. Der Gemeinderat hat am 21.08.2013 einen Bedarf von 30 Regelplätzen und 16 Krippenplätzen anerkannt.

 

Die Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale, zum Neubau des Kindergartens und der Kinderkrippe werden dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt. Die Realisierung der Maßnahme ist zeitnah geplant, sobald die Förderanträge geprüft und die Unschädlichkeit hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel vorliegt. Die Fertigstellung und Bezug der Einrichtung sind bis spätestens Dezember 2014 zu realisieren.

 

Die Entwurfsplanung vom 10.12.2013 wurde mit allen Beteiligten (Landratsamt, Regierung, Kath. Kirchenstiftung, Diözese, Kindergartenverein, Kindergartenleitung) abgestimmt.

Die Kostenschätzung der Entwurfsplanung vom 10.12.2013 schließt mit Gesamtkosten von 1.617.472 € ab.

Davon entfällt auf den Bereich des Kindergartens ein Kostenanteil von 1.019.007 € und auf den Bereich der Kinderkrippe ein Kostenanteil von 598.465 € (Aufteilungsmaßstab sind jeweils die Gesamtflächen und das Verhältnis der Flächenanteile des Kindergartens bzw. der Krippe).

Die Kosten für die Teilunterkellerung der Räume der Kirchenverwaltung im Kellergeschoss sind in den o. g. Summen nicht enthalten.

 

Zur Finanzierung der Baumaßnahme werden auf Grundlage der mit der Regierung von Unterfranken geführten Gespräche Zuwendungsanträge für den Neubau des Regelkindergartens (Art. 10 Finanzausgleichsgesetz – FAG) und für den Neubau der Kinderkrippe nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014“ durch die Gemeinde Strahlungen gestellt. Mit der Kath. Kirchenstiftung / Bischöflichen Finanzkammer muss die ergänzende Vereinbarung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme geschlossen werden (§ 6 Treuhandvertrag).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf Basis des mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen abgeschlossenen Treuhandvertrages, die Baumaßnahme „Neubau des Kindergartens in Strahlungen mit Einrichtung einer Kinderkrippe“ durchzuführen.

 

Auf Grundlage der Kostenschätzung zur Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale vom 10.12.2013 mit Gesamtkosten von 1.617.472 € stellt sich die Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe durch die Gemeinde Strahlungen wie folgt dar:

 

Neubau Regelkindergarten

 

1. Zuwendungen nach Art. 10 FAG                                                 424.200,00 €

    Beantragter Fördersatz 53 % zu förderfähigen Kosten von
    800.329 € (KRW nach FA-ZR)

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                        218.678,00 €

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                           376.129,00 €

 

Gesamtkosten Neubau Kindergarten                                           1.019.007,00 €

 

 

Neubau Kinderkrippe

 

1. Zuwendungen Krippenförderrichtlinie                                          396.600,00 €

    Beantragter Fördersatz 71,4 % zu förderfähigen Kosten von
    527.472 € = 376.600 € (KRW nach FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
    16 x 1.250 € = 20.000 €

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                        186.765,00 €

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                             15.100,00 €

 

Gesamtkosten Neubau Kinderkrippe                                              598.465,00 €

 

 

Die ergänzende Finanzierungsvereinbarung muss mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen / Bischöflichen Finanzkammer Würzburg (§ 6 Treuhandvertrag) noch abgeschlossen werden. Bestandteil der Vereinbarung ist auch die Übereignung der Grundstücke Fl. Nr. 285 und 285/1 (Eigentümer: Gemeinde Strahlungen) an die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen als Träger des Kindergartens.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauentwurf und Finanzierungsplan für die o. g. Maßnahmen zu. Die endgültige Festsetzung der Höhe der Zuwendungen und die Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen durch die Regierung von Unterfranken.

 

Der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde Strahlungen in Höhe von mindestens rd. 391.000 € wird im Haushaltsplan 2014 bzw. in der Finanzplanung 2015 berücksichtigt. Eine Vorfinanzierung von Kostenanteilen des Trägers ist der Gemeinde Strahlungen im Hinblick auf ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich nicht möglich.

 

Die Durchführung der baulichen Maßnahmen ist dringlich. Die Regierung von Unterfranken wird daher um Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die o. g. Förderprogramme gebeten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Matthias Leicht (Architekt der Baumaßnahme) nahm aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO)