Im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strahlungen wurde der bereits realisierte Kinderspielplatz um eine großzügige Grünfläche erweitert (Grundstücke Fl.Nrn. 285 und 285/1).

Südwestlich angrenzend daran wurde neu eine Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke (z.B. Kindergarten dargestellt (Grundstücke Fl.Nrn. 286 und 287 teilweise).

 

Nun soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1 der neue Kindergarten errichtet werden, was die aktuelle Festsetzung Grünfläche verhindern würde. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.

 

Diese Fläche wird in Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke umgewandelt.

 

Darüber hinaus wird die vorhandene Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt, um Platz für die Verlegung des Spielplatzes zu bekommen.

 

 


Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan wird geändert. Die bestehende Grünfläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1, Gemarkung Strahlungen wird in Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke geändert.

Die bestehende Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. 286 und 287 teilweise, wird in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz geändert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6