Der neue Kindergarten der Gemeinde Strahlungen soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1 errichtet werden.

 

Diese Grundstücke sind im Bebauungsplan „Obertor“ (Fl.Nr. 285) und „Zehnt II“ (Fl.Nr. 285/1) als Grünflächen ausgewiesen.

Diese Ausweisungen lassen die Errichtung des Kindergartens nicht zu.

 

Eine Änderung ist über den Bebauungsplan „Zehnt II“ möglich. Dazu muss das Grundstück Fl.Nr. 285 in dessen Geltungsbereich aufgenommen und beide Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ausgewiesen werden.

 


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Zehnt II“ wird dahin gehend geändert, dass das Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung Strahlungen in den Geltungsbereich aufgenommen wird und dort wie auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 285/1, Gemarkung Strahlungen die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6