Sitzung: 10.01.2014 GSN/001/2014
Der neue Kindergarten der Gemeinde Strahlungen
soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1 errichtet werden.
Diese Grundstücke sind im Bebauungsplan
„Obertor“ (Fl.Nr. 285) und „Zehnt II“ (Fl.Nr. 285/1) als Grünflächen
ausgewiesen.
Diese Ausweisungen lassen die Errichtung des Kindergartens nicht zu.
Eine Änderung ist über den Bebauungsplan
„Zehnt II“ möglich. Dazu muss das Grundstück Fl.Nr. 285 in dessen
Geltungsbereich aufgenommen und beide Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche für
soziale Zwecke ausgewiesen werden.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Zehnt II“ wird dahin
gehend geändert, dass das Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung Strahlungen in den Geltungsbereich aufgenommen wird
und dort wie auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 285/1, Gemarkung Strahlungen die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche
für soziale Zwecke erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |