Sitzung: 10.01.2014 GSN/001/2014
Der neue Kindergarten der Gemeinde Strahlungen
soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1 errichtet werden.
Diese Grundstücke sind im Bebauungsplan
„Obertor“ (Fl.Nr. 285) und „Zehnt II“ (Fl.Nr. 285/1) als Grünflächen
ausgewiesen.
Diese Ausweisungen lassen die Errichtung des Kindergartens nicht zu.
Eine Änderung ist über den Bebauungsplan
„Zehnt II“ möglich. Dazu muss das Grundstück Fl.Nr. 285 in dessen
Geltungsbereich aufgenommen und beide Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche für
soziale Zwecke ausgewiesen werden.
Im Gegenzug muss das Grundstück Fl.Nr. 285 aus dem Bebauungsplan „Obertor“ heraus genommen werden, da
die Geltungsbereiche sich sonst überlagern würden.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Obertor“ wird dahin
gehend geändert, dass das Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung Strahlungen aus dem Geltungsbereich heraus genommen
wird.