Der neue Kindergarten der Gemeinde Strahlungen soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 285 und 285/1 errichtet werden.

 

Diese Grundstücke sind im Bebauungsplan „Obertor“ (Fl.Nr. 285) und „Zehnt II“ (Fl.Nr. 285/1) als Grünflächen ausgewiesen.

Diese Ausweisungen lassen die Errichtung des Kindergartens nicht zu.

 

Eine Änderung ist über den Bebauungsplan „Zehnt II“ möglich. Dazu muss das Grundstück Fl.Nr. 285 in dessen Geltungsbereich aufgenommen und beide Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ausgewiesen werden.

 

Im Gegenzug muss das Grundstück Fl.Nr. 285 aus dem Bebauungsplan „Obertor“ heraus genommen werden, da die Geltungsbereiche sich sonst überlagern würden.

 


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Obertor“ wird dahin gehend geändert, dass das Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung Strahlungen aus dem Geltungsbereich heraus genommen wird.