Sitzung: 10.01.2014 GSN/001/2014
Der
Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über welches der sukzessive
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im
Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation,
NGA-Netze) gefördert wird. Die Gemeinde Strahlungen kann dieses Förderprogramm
nutzen, um einerseits Gebiete mit den vorgenannten Bandbreiten zu schaffen und
daneben die allgemeine Versorgung in den aktuell unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen
zu verbessern.
Da
die Abwicklung dieses Förderverfahrens jedoch sehr hohe rechtliche und
technische Anforderungen stellt, wird die Gemeinde Strahlungen bei den
erforderlichen Schritten durch die Corwese GmbH und die Stabsstelle
Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.
Zur
Vorbereitung auf den Einstieg in dieses Förderverfahren hat der Landkreis
Rhön-Grabfeld bereits eine landkreisweite Bestandserhebung sowie
Handlungsempfehlungen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die
Corwese GmbH erarbeiten lassen. Weiterhin wurden Sondierungsgespräche mit den
im Bereich unseres Landkreises tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt.
Entsprechend
der durchgeführten Erhebung ergibt sich für folgende Ortsteile ein
Handlungsbedarf:
è Gemeindeteil Rheinfeldshof
(Versorgung aktuell: 384 Kbit/s im Downstream)
Die
Kabelverzweiger im Ortsteil Strahlungen wurden bereits im Rahmen des letzten
Förderverfahrens an das Glasfasernetz angebunden, mit DSLAMs aufgerüstet und
mit sog. ADSL-Karten bestückt (maximaler Downstream aktuell: 16 Mbit/s). Gemäß
den Angaben des Netzbetreibers werden diese ADSL-Karten im Laufe des Jahres
2014 ohne eine gemeindliche Kostenbeteiligung durch VDSL2-Karten ersetzt,
sodass in Strahlungen selbst VDSL (mit aktuell
bis zu 50 Mbit/s im Downstream) verfügbar ist.
Um
in das Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einsteigen zu können,
muss die Gemeinde Strahlungen nun ein Erschließungsgebiet festlegen, welches
aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie
aufweist (< 25 MBit/s im Downstream) und in dem Bedarf für den Ausbau eines
NGA-Netzes bestehen könnte. Ein Bedarf für einen Ausbau kann angenommen werden,
wenn in diesem Gebiet mindestens 5 Unternehmen (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes)
ihren Betriebssitz haben und mindestens eines dieser Unternehmen einen Bedarf
von 50 Mbit/s (im Downstream) rechtfertigen kann. Im ausgewiesenen
Erschließungsgebiet muss nach dem Ausbau eine garantierte Bandbreite von
mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream verfügbar sein. Der
von dem/den Unternehmen gemeldete Bedarf nach einer Versorgung mit 50 Mbit/s
(im Downstream) muss stets befriedigt werden.
Auf
Grundlage des erteilten Auftrags hat die Corwese GmbH anhand der vorhandenen
Leitungspläne und in Abstimmung mit der Gemeinde Strahlungen sowie dem
Landkreis Rhön-Grabfeld einen Entwurf für ein Kumulationsgebiet erstellt. Es
wird bei diesen Planungen ein sog. FttC (Fiber to the Curb)-Ausbau angestrebt.
Dabei wird der Kabelverzweiger mit Glasfaser angebunden und einem DSLAM
(Digital Subscriber Line Access Multiplexer) aufgerüstet. Hierdurch wird eine
Versorgung mit VDSL2 ermöglicht. Das Signal gelangt dann vom DSLAM über die
vorhandene Kupferleitung (Teilnehmeranschlussleitung – TAL) zu den einzelnen
Objekten. Die bei den einzelnen Objekten zur Verfügung stehende Bandbreite
richtet sich nach der Länge der Kupferleitung (TAL) zwischen dem DSLAM und dem
Gebäudeanschluss.
Entsprechend
der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den angestrebten Ausbau
Investitionskosten in Höhe von etwa 180.000,00 Euro an. Aufgrund der hohen
Investitionskosten und dem relativ geringen Kundenpotential ist nicht damit zu
rechnen, dass einer der am Markt vertretenen Anbieter hier einen
eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen wird.
Ein
Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Strahlungen die
Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung dieser
Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen, welche in den
7 Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen. Nach unserer
Einschätzung sind dies etwa 5 bis 6 % der Investitionskosten (hier etwa
10.000,00 Euro).
Die
von der Gemeinde Strahlungen für diesen Ausbau zu übernehmende
Wirtschaftlichkeitslücke würde somit etwa 170.000,00 Euro betragen. Für die
übernommene Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Strahlungen eine
Förderung nach der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld können den
Höchstfördersatz von 80 % für sich beanspruchen. Maximal wird ein Förderbetrag
von 500.000,00 Euro pro Gemeinde ausgereicht.
Nach
Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von 136.000,00 Euro (80% von
170.000,00 Euro) würde für die Gemeinde Strahlungen somit noch ein Eigenanteil
in Höhe von 34.000,00 Euro verbleiben.
Dem
Gemeinderat wird empfohlen, das Erschließungsgebiet entsprechend dem Entwurf
der Corwese GmbH festzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das
Erschließungsgebiet nach der Bay. Breitbandrichtlinie entsprechend dem
beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH vom 14.12.2013 festzulegen. Der Entwurf
des Erschließungsgebietes wird Bestandteil des Protokolls.
Die Verwaltung sowie die
Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden damit
beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle
Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren
bis einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei
sinngemäßer Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen. Der 1.
Bürgermeister (im Vertretungsfall dessen Vertreter/in) wird dazu ermächtigt,
alle hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen.
Die Entscheidung über die
letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des
Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |