Mit Schreiben vom 11.11.2013 hat Herr Ernst Leicht, Strahlungen Antrag gestellt, die freiwilligen Leistungen der Flurbereinigung (Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege) zurückzunehmen.

 

Herr Leicht führte zur Begründung an, die freiwillige Maßnahme koste der Gemeinde ca. 10.000,00 € und zusätzlich die jährlich anfallenden Pflegekosten in unbestimmter Höhe. Es wäre seiner Meinung nach sinnvoller das Geld dem Kindergartenbau, dem Feuerwehrhallenbau oder der Sanierung der Kirche zukommen zu lassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Strahlungen 3 hat die Gemeinde Strahlungen mit der Teilnehmergemeinschaft Strahlungen 3 eine Vereinbarung über den Erwerb von Flächen und deren Überführung in das Eigentum der Gemeinde zur Schaffung von Anlagen für Naturschutz und Landschaftspflege unter Kostenbeteiligung der Gemeinde abgeschlossen.

 

Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurden auch die freiwilligen Maßnahmen, zu der die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist, zwischenzeitlich ausgeführt.

Die Schlussabnahme der letzten Maßnahme erfolgte am 11.11.2013. Eine Rücknahme ist also nicht mehr möglich.

 

Die freiwilligen Maßnahmen hatten einen Kostenumfang von insgesamt 12.293,00 €. Die Gemeinde Strahlungen musste daran einen Anteil von 1.844,00 € tragen.

 

Der laufende Aufwand zur Pflege der Flächen ist vertretbar. Auch Gemeinden sind dem Naturschutz und der Landschaftspflege verpflichtet. Durch die freiwilligen Maßnahmen wurde das Erscheinungsbild der Gemeinde landschaftsoptisch aufgewertet.


Beschluss:

 

Der Antrag von Herrn Ernst Leicht wird zur Kenntnis genommen. Eine Rücknahme der freiwilligen Maßnahmen scheidet aus, da diese bereits ausgeführt sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

8