Sitzung: 07.02.2014 GSN/002/2014
Mit Schreiben vom 11.11.2013 hat Herr Ernst Leicht, Strahlungen Antrag gestellt, die freiwilligen
Leistungen der Flurbereinigung (Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege) zurückzunehmen.
Herr Leicht führte zur Begründung an, die freiwillige Maßnahme koste der
Gemeinde ca. 10.000,00 € und zusätzlich die jährlich anfallenden Pflegekosten
in unbestimmter Höhe. Es wäre seiner Meinung nach sinnvoller das Geld dem
Kindergartenbau, dem Feuerwehrhallenbau oder der Sanierung der Kirche zukommen
zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Strahlungen
3 hat die Gemeinde Strahlungen mit der
Teilnehmergemeinschaft Strahlungen 3 eine
Vereinbarung über den Erwerb von Flächen und deren Überführung in das Eigentum
der Gemeinde zur Schaffung von Anlagen für Naturschutz und Landschaftspflege
unter Kostenbeteiligung der Gemeinde abgeschlossen.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurden auch die freiwilligen
Maßnahmen, zu der die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist,
zwischenzeitlich ausgeführt.
Die Schlussabnahme der letzten Maßnahme erfolgte am 11.11.2013. Eine
Rücknahme ist also nicht mehr möglich.
Die freiwilligen Maßnahmen hatten einen Kostenumfang von insgesamt
12.293,00 €. Die Gemeinde Strahlungen musste
daran einen Anteil von 1.844,00 € tragen.
Der laufende Aufwand zur Pflege der Flächen ist vertretbar. Auch Gemeinden
sind dem Naturschutz und der Landschaftspflege verpflichtet. Durch die
freiwilligen Maßnahmen wurde das Erscheinungsbild der Gemeinde
landschaftsoptisch aufgewertet.
Beschluss:
Der Antrag von Herrn Ernst Leicht wird zur Kenntnis genommen. Eine
Rücknahme der freiwilligen Maßnahmen scheidet aus, da diese bereits ausgeführt
sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
8 |