Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 15.01.2014 die Prüfung der Jahresrechnung 2012 durchgeführt.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der Prüfungsfeststellung wurde bereits abschließend in der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2014 bekannt gegeben. Die Prüfungsfeststellung wurde als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.212.118,98

333.778,80

1.545.897,78

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

0,00

0,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

2,00

0,00

2,00

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

1.212.116,98

333.778,80

1.545.895,78

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.212.116,98

333.778,80

1.545.895,78

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

1.212.116,98

333.778,80

1.545.895,78

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse (Barkasse u. Sparbuch Seniorenclub, Irrläufer)

-1.650,24

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder (enth. Kassenverstärkungsmittel 41.038,53 €)

83.880,78

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

3.695.836,36

 

238.646,22

124.750,17

3.809.732,41

Schulden

1.245.516,69

 

0,00

46.664,20

1.198.852,49

 

Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7