Sitzung: 10.03.2014 GSN/003/2014
Frau Landschaftsarchitektin Carola Kroczek stellt die Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung
der Freianlagen für den Neubau des Kindergartens mit Kinderkrippe in
Strahlungen vor.
Der Entwurf wurde im Vorfeld in mehreren Besprechungen mit dem
Arbeitskreis Kindergarten und Herrn Ekkehard Schmitt, LRA Rhön-Grabfeld,
abgestimmt.
Die Freianlagen gliedern sich neben den öffentlich zugänglichen Flächen
am Eingang in einen Bereich für den Regelkindergarten, einen abgeschlossenen
Bereich für die Kinderkrippe und Flächen, die der Nutzung durch die örtliche
Kirchenverwaltung im Kellergeschoss zugeordnet werden.
Der Kostenansatz der Entwurfsplanung (gem. Zuwendungsantrag vom
11.12.2013, KGr 5) lag bei 129.995,60 € brutto.
Die von Frau Kroczek vorgelegte detaillierte Planung mit Kostenberechnung
vom 28.01.2014 auf Basis der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung beläuft sich
auf 167.992,00 € brutto.
Gegenüber der Entwurfsplanung zum Zuwendungsantrag vom Dez. 2013 erhöhen
sich die geplanten Kostenansätze damit um 37.996,40 €.
Den Räumen im Kellergeschoss, die durch die örtliche Kirchenverwaltung genutzt
werden, ist aus diesen geschätzten Kosten ein Anteil von 26.099,20 € zuzuordnen.
Diese Kostenmasse unterliegt nicht dem Förderverfahren.
Der Anteil für den Neubau Kindergarten und Einrichtung Kinderkrippe beträgt 141.892,80
€. Unter Zugrundelegung des Kostenaufteilungsmaßstabes nach Fläche gem. den
Zuwendungsanträgen vom Dez. 2013 entfällt davon ein Anteil in Höhe von 89.392,46
€ auf den Neubau Kindergarten (= 63 %) und ein Anteil in Höhe von 52.500,34 €
auf den Neubau der Kinderkrippe (= 37 %).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bau der Freianlagen zum Neubau des
Kindergartens Strahlungen auf Basis der von Frau Landschaftsarchitektin Kroczek
vorgelegten Entwurfs-/ Eingabepläne vom 28.01.2014.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach der
vorgelegten Kostenberechnung vom 28.01.2014 auf Basis der vorliegenden
Entwurfs-Genehmigungsplanung auf 167.992,00 € brutto.
Davon entfallen auf:
- Neubau Kindergarten 89.392,46
€ brutto (Anteil nach Fläche – 63 %)
- Neubau Kinderkrippe 52.500,34
€ brutto (Anteil nach Fläche – 37 %)
Zwischensumme: 141.892,80
€ brutto
- Kellergeschoss (örtl. Kirchenverwaltung) 26.099,20
€ brutto
Summe: 167.992,00
€ brutto
Die Kosten für das Kellergeschoss sind ausdrücklich nicht Gegenstand der
Förderantragstellung.
Die Entwurfsplanung vom 11.12.2013, welche die Basis für die
Zuwendungsanträge darstellt enthält einen Kostenansatz von 129.995,60 € für die
Freianlagen (Außenanlagen KGr 5).
Für den Neubau Kindergarten und Kinderkrippe erhöhen sich die Kostenansätze auf
Basis der Planung vom 28.01.2014 um 11.897,20
€ (davon 7.495,24 € brutto für Neubau Kindergarten und 4.401,96 € brutto
für den Neubau Kinderkrippe).
Die geschätzten Mehrkosten gegenüber der Antragstellung vom Dez. 2013
werden der Regierung von Unterfranken angezeigt. Nachdem die
Zuwendungsbescheide für Kindergarten- und Krippenförderung noch nicht erlassen
wurden, wird die Regierung von Unterfranken gebeten, die Mehrkosten im Rahmen
der Antragsprüfung zu berücksichtigen.
Frau Landschaftsarchitektin Kroczek wird, nach Eingang der Genehmigung
zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der Regierung von Unterfranken, mit Stufe 3 und
4 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung) der Freianlagenplanung, in
Erweiterung des Vertrages vom 06.02.2014, beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |