Nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt am 21.02.2014 kann der Bauzeitplan fortgeschrieben werden:

 

Anfang April 2014

- Erwartete Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Reg. v. Ufr.

- Beauftragung der Architektur- und Planungsbüros mit den weiteren Bearbeitungsstufen der Maßnahme

 

Bis Ende Mai 2014

- Durchführung der Werkplanung und Ausschreibung von wesentlichen Gewerken ( Erd- Mauer- Betonarbeiten, Dachdecker, Spengler, Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung)

Die Ausschreibung der wesentlichen Gewerke in einem Block erfordert zwar etwas mehr Planungs- und Vorbereitungszeit, die Kostensicherheit der Maßnahme wird dadurch aber wesentlich erhöht.

 

Anfang Juni 2014

- Vergabesitzung für die o.g. Gewerke

 

Anfang Juli 2014

- Beginn der Rohbauarbeiten

 

Angenommene Bauzeit ca. 1 Jahr

 

Sommer 2015

- Fertigstellung der Baumaßnahme

 

Anmerkung: Der späteste Fertigstellungstermin für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurde vom Bayerischen Familienministerium auf den 31. Dezember 2015 verlängert.

 

Der Gemeinderat nimmt den fortgeschriebenen Bauzeitplan zur Kenntnis.