Sitzung: 10.03.2014 GSN/003/2014
Nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt am 21.02.2014
kann der Bauzeitplan fortgeschrieben werden:
Anfang April 2014
- Erwartete Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Reg. v. Ufr.
- Beauftragung der Architektur- und Planungsbüros mit den weiteren
Bearbeitungsstufen der Maßnahme
Bis Ende Mai 2014
- Durchführung der Werkplanung und Ausschreibung von wesentlichen
Gewerken ( Erd- Mauer- Betonarbeiten, Dachdecker, Spengler, Fenster, Heizung,
Sanitär, Elektro, Lüftung)
Die Ausschreibung der wesentlichen Gewerke in einem Block erfordert zwar
etwas mehr Planungs- und Vorbereitungszeit, die Kostensicherheit der Maßnahme
wird dadurch aber wesentlich erhöht.
Anfang Juni 2014
- Vergabesitzung für die o.g. Gewerke
Anfang Juli 2014
- Beginn der Rohbauarbeiten
Angenommene Bauzeit ca. 1 Jahr
Sommer 2015
- Fertigstellung der Baumaßnahme
Anmerkung: Der späteste Fertigstellungstermin für das
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurde vom Bayerischen
Familienministerium auf den 31. Dezember 2015 verlängert.
Der Gemeinderat nimmt den fortgeschriebenen Bauzeitplan zur Kenntnis.