Sitzung: 28.03.2014 GSN/004/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Manuela Back, wohnhaft Mönchsbergstr.
13 in Strahlungen vorgelegt.
Es ist beabsichtigt, an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück
Fl.Nr. 422 eine Grenzgarage anzubauen. Die Garage wird unterkellert und erhält
ein flachgeneigtes Satteldach mit Ziegeleindeckung.
Das Grundstück Fl. Nr. 422 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des Nebengebäudes und der geplanten
Garage ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Im
Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Der Dachraum
soll nicht genutzt werden. Daher ist eine Dachneigung von 15° ausreichend.
Die Zustimmung zu Befreiungen für die abweichende Dachneigung und den
Standort außerhalb der Baugrenzen ist erforderlich. Die notwendige Abstandsflächenübernahme
liegt den Unterlagen bei.
Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist eine Zufahrt über den
gemeindlichen Gewannweg Fl. Nr. 2560 vorgesehen.
Nach einer Ortseinsicht wurde festgestellt, dass bereits weitere
Grundstückseigentümer von hinten über diesen Gewannweg zu ihrem Grundstück
fahren.
Zwischen der Gemeinde Strahlungen und Frau Manuela Back wurde eine
Vereinbarung abgeschlossen, dass die Gemeinde die Zufahrt zur Garage über den
Feldweg Fl.Nr. 2560 gestattet. Bei dem Weg handelt es sich um einen reinen
unbefestigten Erdweg. Von der Gemeinde werden keine der Zufahrt dienenden
Verbesserungen durchgeführt. Ein Anspruch auf Ausbau des Wegs besteht für die
Bauherrn nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau einer
Grenzgarage an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 422 in
der Mönchsbergstraße 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich
des Standortes außerhalb der Baugrenzen und der Dachneigung.
Julian Back nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
8 |