Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Manuela Back, wohnhaft Mönchsbergstr. 13 in Strahlungen vorgelegt.

 

Es ist beabsichtigt, an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 422 eine Grenzgarage anzubauen. Die Garage wird unterkellert und erhält ein flachgeneigtes Satteldach mit Ziegeleindeckung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 422 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des Nebengebäudes und der geplanten Garage ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Der Dachraum soll nicht genutzt werden. Daher ist eine Dachneigung von 15° ausreichend.

Die Zustimmung zu Befreiungen für die abweichende Dachneigung und den Standort außerhalb der Baugrenzen ist erforderlich. Die notwendige Abstandsflächenübernahme liegt den Unterlagen bei.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist eine Zufahrt über den gemeindlichen Gewannweg Fl. Nr. 2560 vorgesehen.

 

Nach einer Ortseinsicht wurde festgestellt, dass bereits weitere Grundstückseigentümer von hinten über diesen Gewannweg zu ihrem Grundstück fahren.

 

Zwischen der Gemeinde Strahlungen und Frau Manuela Back wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, dass die Gemeinde die Zufahrt zur Garage über den Feldweg Fl.Nr. 2560 gestattet. Bei dem Weg handelt es sich um einen reinen unbefestigten Erdweg. Von der Gemeinde werden keine der Zufahrt dienenden Verbesserungen durchgeführt. Ein Anspruch auf Ausbau des Wegs besteht für die Bauherrn nicht.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau einer Grenzgarage an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 422 in der Mönchsbergstraße 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten  Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich des Standortes außerhalb der Baugrenzen und der Dachneigung.

 

Julian Back nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

8