Sitzung: 28.03.2014 GSN/004/2014
Der 1. Bürgermeister Schmitt verlas seine Erklärung zur
Kirchenrenovierung Katholische Pfarrkirche Strahlungen, die wie folgt lautet:
Wie allgemein bekannt ist, hängt die Nutzung des Gotteshauses der katholischen
Kirche Strahlungen von der Instandsetzung der Kirchendecke, der geplanten
Innenrenovierung und weiterer Instandsetzungsmaßnahmen ab. Es handelt sich
dabei um eine Aufgabe der katholischen Kirchenstiftung Strahlungen als
Eigentümer des Kirchengebäudes. Sie ist Herr aller erforderlichen Maßnahmen.
Die Unterhaltung, oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Kirch ist keine
gesetzliche Aufgabe der politischen Gemeinde.
Darüber hinaus liegen keine gesicherten Grundlagen vor, die eine Baulast der
Gemeinde an der Kirche beinhalten.
Eine finanzielle Mithilfe der politischen Gemeinde an den anstehenden
Renovierungsarbeiten an der katholischen Kirche wäre eine reine freiwillige
Leistung der politischen Gemeinde, die erheblich von der Finanzierung der
Pflichtaufgaben der Gemeinde und der gesamten finanziellen Leistungsfähigkeit
der Gemeinde abhängt.
Seitens der Gemeinde haben wir im August 2012 und im Dezember 2013
schriftlich an die katholische Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer
Reinwand, mitgeteilt, dass eine Baulast der politischen Gemeinde nicht
vorliegt. Das wird auch von der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld so gesehen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, begründende Unterlagen
zur Frage einer Baulast der politischen Gemeinde vorzulegen. Auf diese
Schreiben haben wir bis heute keine Antwort erhalten.
Nachdem bis heute noch keine Antwort von der Kirche vorliegt und die
Amtszeit des amtierenden Gemeinderates, wie auch meine persönliche Amtszeit, in
rd. 4 Wochen zu Ende geht, erkläre ich, dass wir in der gegenwärtigen
Legislaturperiode auch keine Entscheidung mehr zu freiwilligen Leistungen der
Gemeinde für die Kirchenrenovierung treffen werden, da davon möglicherweise der
finanzielle Gestaltungsraum des künftigen Gemeinderates erheblich beeinflusst
würde.
Die politische Gemeinde Strahlungen ist aus den genannten Gründen nicht
für die zeitlichen Verzögerungen der geplanten baulichen Maßnahmen der
katholischen Kirchenstiftung an der Pfarrkirche St. Nikolaus verantwortlich.