Der 1. Bürgermeister Schmitt verlas seine Erklärung zur Kirchenrenovierung Katholische Pfarrkirche Strahlungen, die wie folgt lautet:

Wie allgemein bekannt ist, hängt die Nutzung des Gotteshauses der katholischen Kirche Strahlungen von der Instandsetzung der Kirchendecke, der geplanten Innenrenovierung und weiterer Instandsetzungsmaßnahmen ab. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe der katholischen Kirchenstiftung Strahlungen als Eigentümer des Kirchengebäudes. Sie ist Herr aller erforderlichen Maßnahmen.

 

Die Unterhaltung, oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Kirch ist keine gesetzliche Aufgabe der politischen Gemeinde.

Darüber hinaus liegen keine gesicherten Grundlagen vor, die eine Baulast der Gemeinde an der Kirche beinhalten.

 

Eine finanzielle Mithilfe der politischen Gemeinde an den anstehenden Renovierungsarbeiten an der katholischen Kirche wäre eine reine freiwillige Leistung der politischen Gemeinde, die erheblich von der Finanzierung der Pflichtaufgaben der Gemeinde und der gesamten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde abhängt.

 

Seitens der Gemeinde haben wir im August 2012 und im Dezember 2013 schriftlich an die katholische Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer Reinwand, mitgeteilt, dass eine Baulast der politischen Gemeinde nicht vorliegt. Das wird auch von der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld so gesehen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, begründende Unterlagen zur Frage einer Baulast der politischen Gemeinde vorzulegen. Auf diese Schreiben haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

 

Nachdem bis heute noch keine Antwort von der Kirche vorliegt und die Amtszeit des amtierenden Gemeinderates, wie auch meine persönliche Amtszeit, in rd. 4 Wochen zu Ende geht, erkläre ich, dass wir in der gegenwärtigen Legislaturperiode auch keine Entscheidung mehr zu freiwilligen Leistungen der Gemeinde für die Kirchenrenovierung treffen werden, da davon möglicherweise der finanzielle Gestaltungsraum des künftigen Gemeinderates erheblich beeinflusst würde.

 

Die politische Gemeinde Strahlungen ist aus den genannten Gründen nicht für die zeitlichen Verzögerungen der geplanten baulichen Maßnahmen der katholischen Kirchenstiftung an der Pfarrkirche St. Nikolaus verantwortlich.