Sitzung: 12.05.2014 GSN/005/2014
Nach § 14 Abs. 1 der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist
die Vertretung der 1. Bürgermeisterin durch einen 2. Bürgermeister und
erforderlichenfalls durch einen 3. Bürgermeister geregelt. Darüber hinaus ist
keine weitere Stellvertretung festgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmte, dass zur Vertretung der 1. Bürgermeisterin
ein(e) 2. Bürgermeister/in und für den Falle der Verhinderung des 1. und des/r
2. Bürgermeister/in ein(e) 3. Bürgermeister(in) gewählt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |