Nach § 14 Abs. 1 der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist die Vertretung der 1. Bürgermeisterin durch einen 2. Bürgermeister und erforderlichenfalls durch einen 3. Bürgermeister geregelt. Darüber hinaus ist keine weitere Stellvertretung festgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestimmte, dass zur Vertretung der 1. Bürgermeisterin ein(e) 2. Bürgermeister/in und für den Falle der Verhinderung des 1. und des/r 2. Bürgermeister/in ein(e) 3. Bürgermeister(in) gewählt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9