An der Karl-Straub-Grundschule Salz besteht gegenwärtig eine Schülernachmittagsbetreuung während der Schulzeiten. D. h. eine Ferienbetreuung ist (noch) nicht eingerichtet. Die Schülernachmittagsbetreuung wird von der Gesellschaft zur beruflichen und sozialen Integration (gfi), Schweinfurt mit 4 Kräften getragen. Hinzu kommt ein Mitarbeiter der DJK Salz mit 3,5 Std./Tag im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Die Schülernachmittagsbetreuung wird gegenwärtig auch von 7 Kindern aus Strahlungen besucht.

 

Die Finanzierung der Schülernachmittagsbetreuung erfolgt durch die Gemeinde Salz. Die Gemeinde erhält Zuwendungen aus Schulfinanzierungsmitteln der Regierung von Unterfranken.

 

Die Finanzierung stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

 

Die Kosten der gfi belaufen sich bei vier Gruppen mit vier Fachkräften auf 79.000,-- €.

Davon sind 65.000,-- € Personalkosten und 14.000,-- € (pro Gruppe 3.500,-- €) Verwaltungskostenpauschale.

 

Die Regierung trägt 36.000,-- €. Die Elternbeiträge von 40,-- € pro Kind/mtl. ergeben 21.120,-- € . Der Fehlbetrag sowie die Beteiligung für den FSJ‘ler an die DJK Salz mit 357,-- € monatlich, sowie der zusätzliche Aufwand für Reinigung, Heizung, Getränke, etc. wird von den Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen je nach Teilnehmerzahl getragen. Die Kosten für die Schülerbetreuung in der Gemeinde Strahlungen beliefen sich insgesamt in den letzten Jahren durchschnittlich auf 3.100,- € im Jahr.

 

Bereits zwei Anläufe wurden zur Einrichtung einer eigenen Schülerferienbetreuung unternommen. Zuletzt im Winter dieses Jahres. Träger der Ferienbetreuung sollte dabei die Gfi sein. Ihr Aufwand wäre als Betreuungsbeitrag von den Eltern zu leisten gewesen. Je nach Umfang der Inanspruchnahme hätten die Elternbeiträge im Mittel zwischen 180,00 € und 200,00 € pro Kind in zwei Wochen gelegen. Die weiteren Aufwendungen für Reinigung, Gebäudebereitstellung, Getränkeversorgung usw. hätte die Gemeinde Salz getragen. Das Projekt scheiterte, da lediglich 7 Eltern unter diesen finanziellen Bedingungen eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen wollten. Ursprünglich wurde die Ferienbetreuung für rund 40 Kinder angefordert.

 

Da der Bedarf an Schülernachmittagsbetreuung und Schülerferienbetreuung weiterhin steigend zu erwarten ist, bestehen die Überlegungen ein längerfristiges Konzept mit Schülernachmittags- und ferienbetreuung zu entwickeln. Dazu hat der Gemeinderat Salz bereits eine kleine Arbeitsgruppe zusammengestellt.

 

In dieser Arbeitsgruppe wird die Einrichtung eines Schülerhortes favorisiert. Dabei soll auch der Bedarf der Schulverbandsgemeinden Strahlungen und Niederlauer mit einbezogen werden.

 

Der Betrieb der Schülernachmittags- und ferienbetreuung soll nach Möglichkeit auf einen externen Träger übertragen werden.

 

Die Arbeitsgruppe hat sich näher mit den bestehenden Schülerhorten in Bad Neustadt auseinander gesetzt und dabei auch den Schülerhort Herschfeld besucht. Die Stadt betreibt ihre Schülerhorte bisher mit eigenem Personal. Der neue Schülerhort in „Maria Himmelfahrt“ wird von kirchlicher Seite betrieben werden.

 

Ein Schülerhort funktioniert wie ein Kindergarten, auf gleicher rechtlicher Basis. D. h. die Eltern buchen am Jahresbeginn die Betreuungszeiten und der Träger richtet darauf seine personelle und räumliche Organisation ein. Die Finanzierung erfolgt auf Basis des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Sie stellt sich im Grundgerüst wie folgt dar.

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der täglichen Buchungszeit der Kinder (z. B. 3 – 4 Std. täglich – Förderbetrag für 1 Kind/Jahr in Höhe von 1.115,11 €). Der staatliche Förderanteil (Förderbetrag x Anzahl der Kinder) wird in gleicher Höhe von der Gemeinde gewährt und an den Träger weitergeleitet. Durch die Einhaltung des Mindestanstellungsschlüssels gewährt der Freistaat Bayern zusätzlich einen Qualitätsbonus, der ebenfalls an die Träger weitergeleitet wird.

 

Nach ersten Kostenbetrachtungen wird ein Schülerhort mit Elternbeiträgen, vergleichbar den Elternbeiträgen im Kindergarten (durchschnittlich 100 €/Monat), einen kommunalen Finanzierungsanteil von grob gerechnet 1.200 € pro Kind und Jahr (bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Std.) mit sich bringen.

 

Eine alternative Lösung könnte die Beibehaltung der Schülernachmittagsbetreuung und eine Ferienbetreuung mit geeigneten Stundenkräften sein, sofern man diese findet. Diese Lösung stellt jedoch weder ein Konzept pädagogischer Art noch eine längerfristige Betreuungsperspektive dar.

 

Der Einrichtung eines Schülerhortes sollte daher der Vorzug gegeben werden. Ein Schülerhortangebot muss sich nach den Bestimmungen des BayKiBiG über alle Schuljahrgänge bis zum 14. Lebensjahr für Schüler aus der Gemeinde, bzw. des Schulverbandes erstrecken und reicht somit bis in die Mittelschule.

 

Eine Bedarfserhebung wird Ende dieser Woche abgeschlossen. Dabei wurde der Betreuungsbedarf (Nachmittag und Ferien) für 346 Kinder in den Gemeinden Salz, Niederlauer (ohne Ober- und Unterebersbach) und Strahlungen abgefragt. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Er stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

 

Salz                            43 Kinder        ist 45 % der Grundschulkinder aus Salz (95)

Strahlungen                  5 Kinder        ist 26 % der Grundschulkinder aus Strahlungen (19)

Niederlauer                   8 Kinder        ist 26 % der Grundschulkinder aus Niederlauer (31)

 

Die jeweilige Bedarfsfeststellung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden (Art. 7 BayKiBiG).

 

Die Organisation eines Schülerhortes ist sowohl durch die Gemeinde Salz (auch für die Gemeinden Strahlungen und Niederlauer), wie auch durch den Schulverband möglich. Dabei kann sich die Gemeinde oder der Schulverband eines externen Trägers bedienen.

 

Für eine Schulverbandslösung spricht die enge Verknüpfung der Schülernachmittags- und ferienbetreuung mit der Karl-Straub-Grundschule. Das gilt sowohl für die pädagogische Seite wie auch für die organisatorische und die finanztechnische Seite. Die Betriebskosten könnten entweder über die Schulverbandsumlage oder entsprechend der Inanspruchnahme auf die Gemeinden umgelegt werden. Bei letzterer Lösung müssen jedoch (grundsätzlich) die hortbezogenen Betriebskosten herausgerechnet werden, was sich als verwaltungsaufwändig darstellt.

 

In Strahlungen ist die Konzeption für eine Schülernachmittags- bzw. ferienbetreuung auf die Grundschule ausgerichtet. Bei der Bedarfsfeststellung für den Kindergartenneubau wurde diese Zielrichtung festgelegt und keine Betreuungsplätze für Schüler im Kindergarten vorgesehen. Diese Regelung ist sinnvoll und zweckmäßig. Daher spricht die geplante Schülerhortlösung in gleicher Weise auch die Schulkinder von Strahlungen an.

 

Beispielrechnung:

Auf Basis der Vergabe an einen externen Träger sieht die Finanzierung eines Schülerhortes für die Gemeinden und dem Schulverband wie folgt aus:

 

Die kommunale (kindbezogene) Förderung wird von den Wohnortgemeinden der Kinder die den Schülerhort besuchen an den Träger gezahlt.

 

Kommunale Fördermittel:                                                                                        67.000,- €

-      36 Kinder aus Salz (tägl. Buchungszeit 3 – 4 Std. bzw. 4 – 5 Std.)             50.000,- €

-      8 Kinder aus Niederlauer                                                                              10.000,- €

-      5 Kinder aus Strahlungen                                                                               7.000,- €

 

Die übrigen Kosten für die Raumnutzung wie Heiz- und Stromkosten, anteilige Hausmeisterkosten, Reinigungsaufwand, Kosten für den FSJ´ler usw. werden über die Schulverbandsumlage auf die Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen verteilt. Dabei sind jedoch keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.

 

Der Gemeinderat Salz und Niederlauer hat die Empfehlung für die Einrichtung eines Schülerhortes an der Karl-Straub-Grundschule durch den Schulverband Salz beschlossen. Dabei wird die Übertragung der Trägerschaft an die Gfi Schweinfurt vorgeschlagen.

 

Im Interesse einer schulnahen, langfristigen Lösung wird auch dem Gemeinderat Strahlungen vorgeschlagen die Einrichtung eines Schülerhortes mit Schülernachmittgas- und ferienbetreuung durch den Schulverband und Übertragung der Trägerschaft auf die Gfi ebenfalls zu befürworten.

 

Ein Schülerhort stellt zwischenzeitlich für jede Gemeinde einen wichtigen Standortfaktor dar.

 

Zur Beförderung der Hortkinder ist folgendes zu sagen. Die betroffenen Schulkinder gehen unmittelbar nach den Unterricht in den Schülerhort. Für die Heimfahrt besteht weder für den Schulverband noch für die Gemeinde eine Beförderungspflicht. Die Eltern müssen die Beförderung selbst organisieren. Allerdings werden sich auch Möglichkeiten der Beförderung über den ÖPNV ergeben.

 

 

Seitens der Gemeinde Strahlungen sind nunmehr folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:

 

  1. Will sich die Gemeinde Strahlungen der Einrichtung eines Schülerhortes an der Grundschule in Salz anschließen?

 

  1. Befürwortet die Gemeinde die Einrichtung des Schülerhorts durch den Schulverband der Karl-Straub-Grundschule Salz und die Übertragung der Trägerschaft auf die Gfi?

 

 

 

Es wird eine Hortlösung über den Schulverband möglichst mit einem externen Träger vorgeschlagen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt. Ein Beschluss erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6