Sitzung: 10.06.2014 GSN/008/2014
Die Finanzierung
der Schülernachmittagsbetreuung erfolgt durch die Gemeinde Salz. Die Gemeinde
erhält Zuwendungen aus Schulfinanzierungsmitteln der Regierung von
Unterfranken.
Die Finanzierung
stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:
Die Kosten der gfi
belaufen sich bei vier Gruppen mit vier Fachkräften auf 79.000,-- €.
Davon sind
65.000,-- € Personalkosten und 14.000,-- € (pro Gruppe 3.500,-- €)
Verwaltungskostenpauschale.
Die Regierung
trägt 36.000,-- €. Die Elternbeiträge von 40,-- € pro Kind/mtl. ergeben
21.120,-- € . Der Fehlbetrag sowie die Beteiligung für den FSJ‘ler an die DJK
Salz mit 357,-- € monatlich, sowie der zusätzliche Aufwand für Reinigung,
Heizung, Getränke, etc. wird von den Gemeinden Salz, Niederlauer und
Strahlungen je nach Teilnehmerzahl getragen. Die Kosten für die Schülerbetreuung
in der Gemeinde Strahlungen beliefen sich insgesamt in den letzten Jahren durchschnittlich
auf 3.100,- € im Jahr.
Bereits zwei
Anläufe wurden zur Einrichtung einer eigenen Schülerferienbetreuung unternommen.
Zuletzt im Winter dieses Jahres. Träger der Ferienbetreuung sollte dabei die
Gfi sein. Ihr Aufwand wäre als Betreuungsbeitrag von den Eltern zu leisten
gewesen. Je nach Umfang der Inanspruchnahme hätten die Elternbeiträge im Mittel
zwischen 180,00 € und 200,00 € pro Kind in zwei Wochen gelegen. Die weiteren
Aufwendungen für Reinigung, Gebäudebereitstellung, Getränkeversorgung usw.
hätte die Gemeinde Salz getragen. Das Projekt scheiterte, da lediglich 7 Eltern
unter diesen finanziellen Bedingungen eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen
wollten. Ursprünglich wurde die Ferienbetreuung für rund 40 Kinder angefordert.
Da der Bedarf an
Schülernachmittagsbetreuung und
Schülerferienbetreuung weiterhin steigend zu erwarten ist, bestehen die
Überlegungen ein längerfristiges Konzept mit Schülernachmittags- und
ferienbetreuung zu entwickeln. Dazu hat der Gemeinderat Salz bereits eine
kleine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
In dieser
Arbeitsgruppe wird die Einrichtung eines Schülerhortes favorisiert. Dabei soll
auch der Bedarf der Schulverbandsgemeinden Strahlungen und Niederlauer mit
einbezogen werden.
Der Betrieb der
Schülernachmittags- und ferienbetreuung soll nach Möglichkeit auf einen externen
Träger übertragen werden.
Die Arbeitsgruppe
hat sich näher mit den bestehenden Schülerhorten in Bad Neustadt auseinander
gesetzt und dabei auch den Schülerhort Herschfeld besucht. Die Stadt betreibt
ihre Schülerhorte bisher mit eigenem Personal. Der neue Schülerhort in „Maria
Himmelfahrt“ wird von kirchlicher Seite betrieben werden.
Ein Schülerhort
funktioniert wie ein Kindergarten, auf gleicher rechtlicher Basis. D. h. die
Eltern buchen am Jahresbeginn die Betreuungszeiten und der Träger richtet
darauf seine personelle und räumliche Organisation ein. Die Finanzierung
erfolgt auf Basis des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Sie
stellt sich im Grundgerüst wie folgt dar.
Die Höhe der
Förderung richtet sich nach der täglichen Buchungszeit der Kinder (z. B. 3 – 4
Std. täglich – Förderbetrag für 1 Kind/Jahr in Höhe von 1.115,11 €). Der
staatliche Förderanteil (Förderbetrag x Anzahl der Kinder) wird in gleicher
Höhe von der Gemeinde gewährt und an den Träger weitergeleitet. Durch die
Einhaltung des Mindestanstellungsschlüssels gewährt der Freistaat Bayern
zusätzlich einen Qualitätsbonus, der ebenfalls an die Träger weitergeleitet
wird.
Nach ersten
Kostenbetrachtungen wird ein Schülerhort mit Elternbeiträgen, vergleichbar den
Elternbeiträgen im Kindergarten (durchschnittlich 100 €/Monat), einen
kommunalen Finanzierungsanteil von grob gerechnet 1.200 € pro Kind und Jahr
(bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Std.) mit sich bringen.
Eine alternative
Lösung könnte die Beibehaltung der Schülernachmittagsbetreuung und eine
Ferienbetreuung mit geeigneten Stundenkräften sein, sofern man diese findet.
Diese Lösung stellt jedoch weder ein Konzept pädagogischer Art noch eine
längerfristige Betreuungsperspektive dar.
Der Einrichtung
eines Schülerhortes sollte daher der Vorzug gegeben werden. Ein Schülerhortangebot
muss sich nach den Bestimmungen des BayKiBiG über alle Schuljahrgänge bis zum
14. Lebensjahr für Schüler aus der Gemeinde, bzw. des Schulverbandes erstrecken
und reicht somit bis in die Mittelschule.
Eine
Bedarfserhebung wird Ende dieser Woche abgeschlossen. Dabei wurde der Betreuungsbedarf
(Nachmittag und Ferien) für 346 Kinder in den Gemeinden Salz, Niederlauer (ohne
Ober- und Unterebersbach) und Strahlungen abgefragt. Nach derzeitigem Stand
ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Er stellt
sich gegenwärtig wie folgt dar:
Salz 43 Kinder ist 45 % der Grundschulkinder aus Salz
(95)
Strahlungen
5 Kinder ist 26 % der
Grundschulkinder aus Strahlungen (19)
Niederlauer 8 Kinder ist
26 % der Grundschulkinder aus Niederlauer (31)
Die jeweilige
Bedarfsfeststellung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden (Art. 7 BayKiBiG).
Die Organisation
eines Schülerhortes ist sowohl durch die Gemeinde Salz (auch für die Gemeinden
Strahlungen und Niederlauer), wie auch durch den Schulverband möglich. Dabei
kann sich die Gemeinde oder der Schulverband eines externen Trägers bedienen.
Für eine
Schulverbandslösung spricht die enge Verknüpfung der Schülernachmittags- und
ferienbetreuung mit der Karl-Straub-Grundschule. Das gilt sowohl für die
pädagogische Seite wie auch für die organisatorische und die finanztechnische
Seite. Die Betriebskosten könnten entweder über die Schulverbandsumlage oder
entsprechend der Inanspruchnahme auf die Gemeinden umgelegt werden. Bei
letzterer Lösung müssen jedoch (grundsätzlich) die hortbezogenen Betriebskosten
herausgerechnet werden, was sich als verwaltungsaufwändig darstellt.
In Strahlungen ist
die Konzeption für eine Schülernachmittags- bzw. ferienbetreuung auf die
Grundschule ausgerichtet. Bei der Bedarfsfeststellung für den
Kindergartenneubau wurde diese Zielrichtung festgelegt und keine
Betreuungsplätze für Schüler im Kindergarten vorgesehen. Diese Regelung ist
sinnvoll und zweckmäßig. Daher spricht die geplante Schülerhortlösung in
gleicher Weise auch die Schulkinder von Strahlungen an.
Beispielrechnung:
Auf Basis der
Vergabe an einen externen Träger sieht die Finanzierung eines Schülerhortes für
die Gemeinden und dem Schulverband wie folgt aus:
Die kommunale
(kindbezogene) Förderung wird von den Wohnortgemeinden der Kinder die den
Schülerhort besuchen an den Träger gezahlt.
Kommunale
Fördermittel: 67.000,-
€
-
36 Kinder aus Salz (tägl. Buchungszeit 3 – 4 Std.
bzw. 4 – 5 Std.) 50.000,- €
-
8 Kinder aus Niederlauer 10.000,-
€
-
5 Kinder aus Strahlungen 7.000,- €
Die übrigen Kosten
für die Raumnutzung wie Heiz- und Stromkosten, anteilige Hausmeisterkosten,
Reinigungsaufwand, Kosten für den FSJ´ler usw. werden über die
Schulverbandsumlage auf die Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen
verteilt. Dabei sind jedoch keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.
Der Gemeinderat
Salz und Niederlauer hat die Empfehlung für die Einrichtung eines Schülerhortes
an der Karl-Straub-Grundschule durch den Schulverband Salz beschlossen. Dabei
wird die Übertragung der Trägerschaft an die Gfi Schweinfurt vorgeschlagen.
Im Interesse einer
schulnahen, langfristigen Lösung wird auch dem Gemeinderat Strahlungen
vorgeschlagen die Einrichtung eines Schülerhortes mit Schülernachmittgas- und
ferienbetreuung durch den Schulverband und Übertragung der Trägerschaft auf die
Gfi ebenfalls zu befürworten.
Ein Schülerhort
stellt zwischenzeitlich für jede Gemeinde einen wichtigen Standortfaktor dar.
Zur Beförderung
der Hortkinder ist folgendes zu sagen. Die betroffenen Schulkinder gehen unmittelbar
nach den Unterricht in den Schülerhort. Für die Heimfahrt besteht weder für den
Schulverband noch für die Gemeinde eine Beförderungspflicht. Die Eltern müssen
die Beförderung selbst organisieren. Allerdings werden sich auch Möglichkeiten
der Beförderung über den ÖPNV ergeben.
Seitens der
Gemeinde Strahlungen sind nunmehr folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:
- Will sich die Gemeinde Strahlungen der Einrichtung eines
Schülerhortes an der Grundschule in Salz anschließen?
- Befürwortet die Gemeinde die Einrichtung des Schülerhorts durch den
Schulverband der Karl-Straub-Grundschule Salz und die Übertragung der Trägerschaft
auf die Gfi?
Es wird eine
Hortlösung über den Schulverband möglichst mit einem externen Träger vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt. Ein Beschluss erfolgt in
der nächsten Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |