Frau 1. Bürgermeisterin Back gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2014 folgende Information:

 

1. Entschädigung für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Die Entschädigung für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wurde auf 30,- Euro pro Gemeinderatssitzung bzw. pro Ausschusssitzung festgelegt. Das Sitzungsgeld wird für die tatsächliche Teilnahme pauschal für jede Sitzung gezahlt. Es beinhaltet sämtliche Auslagen der Gemeinderäte einschl. Fahrtaufwendungen und Papier- und IT-Aufwendungen.

 

2. Entschädigung und Fahrtkostenpauschale für die 1. Bürgermeisterin

Die monatliche Entschädigung für die 1. Bürgermeisterin orientiert sich an der Entschädigungsfestlegung für den bisherigen Bürgermeister und wurde auf 2.250,- brutto / monatlich festgelegt.

 

Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug werden entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz abgerechnet.

 

3. Entschädigung des 2. Bürgermeisters

Der Gemeinderat beschloss die Entschädigung des 2. Bürgermeisters in Höhe von monatlich 150,- Euro brutto.

 

4. Entschädigung des 3. Bürgermeisters

Der 3. Bürgermeister erhält im Vertretungsfalle eine Entschädigung in Höhe von 15,- Euro brutto pro Stunde zzgl. Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz, soweit solche anfallen.

 

5. Bedarfszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs

Der Gemeinderat beschloss, keinen Antrag auf Bedarfszuweisungen nach Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes in Form von Stabilisierungshilfen zu stellen.

 

6. Verein „Lokale Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “

Die Gemeinde Strahlungen tritt dem Verein LAG bei.

 

 

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2014 gab Frau Bürgermeisterin Back folgende Information:

 

1. Dorfzeitung

Der Druck der neu geplanten „Dorfzeitung“ wurde an die Firma Rhön- und Saalepost GmbH vergeben.