Sitzung: 30.06.2014 GSN/016/2014
Frau 1. Bürgermeisterin Back gab aus dem nichtöffentlichen Teil der
Gemeinderatssitzung vom 12.05.2014 folgende Information:
1. Entschädigung
für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Die Entschädigung für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wurde
auf 30,- Euro pro Gemeinderatssitzung bzw. pro Ausschusssitzung festgelegt. Das
Sitzungsgeld wird für die tatsächliche Teilnahme pauschal für jede Sitzung
gezahlt. Es beinhaltet sämtliche Auslagen der Gemeinderäte einschl.
Fahrtaufwendungen und Papier- und IT-Aufwendungen.
2. Entschädigung
und Fahrtkostenpauschale für die 1. Bürgermeisterin
Die monatliche Entschädigung für die 1. Bürgermeisterin orientiert sich
an der Entschädigungsfestlegung für den bisherigen Bürgermeister und wurde auf
2.250,- brutto / monatlich festgelegt.
Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug werden entsprechend dem Bayerischen
Reisekostengesetz abgerechnet.
3. Entschädigung
des 2. Bürgermeisters
Der Gemeinderat beschloss die Entschädigung des 2. Bürgermeisters in
Höhe von monatlich 150,- Euro brutto.
4. Entschädigung
des 3. Bürgermeisters
Der 3. Bürgermeister erhält im Vertretungsfalle eine Entschädigung in
Höhe von 15,- Euro brutto pro Stunde zzgl. Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz,
soweit solche anfallen.
5.
Bedarfszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs
Der Gemeinderat beschloss, keinen Antrag auf Bedarfszuweisungen nach
Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes in Form von Stabilisierungshilfen zu
stellen.
6. Verein „Lokale
Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “
Die Gemeinde Strahlungen tritt dem Verein LAG bei.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2014
gab Frau Bürgermeisterin Back folgende Information:
1. Dorfzeitung
Der Druck der neu geplanten „Dorfzeitung“ wurde an die Firma Rhön- und
Saalepost GmbH vergeben.