Sitzung: 30.06.2014 GSN/016/2014
Die Finanzierung
der Schülernachmittagsbetreuung erfolgt durch die Gemeinde Salz. Die Gemeinde
erhält Zuwendungen aus Schulfinanzierungsmitteln der Regierung von
Unterfranken.
Die Finanzierung
stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:
Die Kosten der gfi
belaufen sich bei vier Gruppen mit vier Fachkräften auf 79.000,-- €.
Davon sind
65.000,-- € Personalkosten und 14.000,-- € (pro Gruppe 3.500,-- €)
Verwaltungskostenpauschale.
Die Regierung
trägt 36.000,-- €. Die Elternbeiträge von 40,-- € pro Kind/mtl. ergeben
21.120,-- € . Der Fehlbetrag sowie die Beteiligung für den FSJler an die DJK
Salz mit 357,-- € monatlich, sowie der zusätzliche Aufwand für Reinigung,
Heizung, Getränke, etc. wird von den Gemeinden Salz, Niederlauer und
Strahlungen je nach Teilnehmerzahl getragen. Die Kosten für die Schülerbetreuung
in der Gemeinde Strahlungen beliefen sich insgesamt in den letzten Jahren durchschnittlich
auf 3.100,- € im Jahr.
Bereits zwei
Anläufe wurden zur Einrichtung einer eigenen Schülerferienbetreuung unternommen.
Zuletzt im Winter dieses Jahres. Träger der Ferienbetreuung sollte dabei die
Gfi sein. Ihr Aufwand wäre als Betreuungsbeitrag von den Eltern zu leisten
gewesen. Je nach Umfang der Inanspruchnahme hätten die Elternbeiträge im Mittel
zwischen 180,00 € und 200,00 € pro Kind in zwei Wochen gelegen. Die weiteren
Aufwendungen für Reinigung, Gebäudebereitstellung, Getränkeversorgung usw.
hätte die Gemeinde Salz getragen. Das Projekt scheiterte, da lediglich 7 Eltern
unter diesen finanziellen Bedingungen eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen
wollten. Ursprünglich wurde die Ferienbetreuung für rund 40 Kinder angefordert.
Da der Bedarf an
Schülernachmittagsbetreuung und
Schülerferienbetreuung weiterhin steigend zu erwarten ist, bestehen die
Überlegungen ein längerfristiges Konzept mit Schülernachmittags- und
ferienbetreuung zu entwickeln. Dazu hat der Gemeinderat Salz bereits eine
kleine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
In dieser
Arbeitsgruppe wird die Einrichtung eines Schülerhortes favorisiert. Dabei soll
auch der Bedarf der Schulverbandsgemeinden Strahlungen und Niederlauer mit
einbezogen werden.
Der Betrieb der
Schülernachmittags- und ferienbetreuung soll nach Möglichkeit auf einen externen
Träger übertragen werden.
Die Arbeitsgruppe
hat sich näher mit den bestehenden Schülerhorten in Bad Neustadt auseinander
gesetzt und dabei auch den Schülerhort Herschfeld besucht. Die Stadt betreibt
ihre Schülerhorte bisher mit eigenem Personal. Der neue Schülerhort in „Maria
Himmelfahrt“ wird von kirchlicher Seite betrieben werden.
Ein Schülerhort
funktioniert wie ein Kindergarten, auf gleicher rechtlicher Basis. D. h. die
Eltern buchen am Jahresbeginn die Betreuungszeiten und der Träger richtet
darauf seine personelle und räumliche Organisation ein. Die Finanzierung
erfolgt auf Basis des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Sie
stellt sich im Grundgerüst wie folgt dar.
Die Höhe der
Förderung richtet sich nach der täglichen Buchungszeit der Kinder (z. B. 3 – 4
Std. täglich – Förderbetrag für 1 Kind/Jahr in Höhe von 1.115,11 €). Der
staatliche Förderanteil (Förderbetrag x Anzahl der Kinder) wird in gleicher
Höhe von der Gemeinde gewährt und an den Träger weitergeleitet. Durch die
Einhaltung des Mindestanstellungsschlüssels gewährt der Freistaat Bayern
zusätzlich einen Qualitätsbonus, der ebenfalls an die Träger weitergeleitet
wird.
Nach ersten
Kostenbetrachtungen wird ein Schülerhort mit Elternbeiträgen, vergleichbar den
Elternbeiträgen im Kindergarten (durchschnittlich 100 €/Monat), einen
kommunalen Finanzierungsanteil von grob gerechnet 1.200 € pro Kind und Jahr
(bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Std.) mit sich bringen.
Eine alternative
Lösung könnte die Beibehaltung der Schülernachmittagsbetreuung und eine
Ferienbetreuung mit geeigneten Stundenkräften sein, sofern man diese findet.
Diese Lösung stellt jedoch weder ein Konzept pädagogischer Art noch eine
längerfristige Betreuungsperspektive dar.
Der Einrichtung
eines Schülerhortes sollte daher der Vorzug gegeben werden. Ein Schülerhortangebot
muss sich nach den Bestimmungen des BayKiBiG über alle Schuljahrgänge bis zum
14. Lebensjahr für Schüler aus der Gemeinde, bzw. des Schulverbandes erstrecken
und reicht somit bis in die Mittelschule.
Eine
Bedarfserhebung wird Ende dieser Woche abgeschlossen. Dabei wurde der Betreuungsbedarf
(Nachmittag und Ferien) für 346 Kinder in den Gemeinden Salz, Niederlauer (ohne
Ober- und Unterebersbach) und Strahlungen abgefragt. Nach derzeitigem Stand
ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Er stellt
sich gegenwärtig wie folgt dar:
Salz 43 Kinder ist 45 % der Grundschulkinder aus Salz
(95)
Strahlungen 5 Kinder ist 26 % der Grundschulkinder aus Strahlungen (19)
Niederlauer 8 Kinder ist 26 % der Grundschulkinder aus Niederlauer
(31)
Die jeweilige
Bedarfsfeststellung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden (Art. 7 BayKiBiG).
Die Organisation
eines Schülerhortes ist sowohl durch die Gemeinde Salz (auch für die Gemeinden
Strahlungen und Niederlauer), wie auch durch den Schulverband möglich. Dabei
kann sich die Gemeinde oder der Schulverband eines externen Trägers bedienen.
Für eine
Schulverbandslösung spricht die enge Verknüpfung der Schülernachmittags- und
ferienbetreuung mit der Karl-Straub-Grundschule. Das gilt sowohl für die
pädagogische Seite wie auch für die organisatorische und die finanztechnische
Seite. Die Betriebskosten könnten entweder über die Schulverbandsumlage oder
entsprechend der Inanspruchnahme auf die Gemeinden umgelegt werden. Bei
letzterer Lösung müssen jedoch (grundsätzlich) die hortbezogenen Betriebskosten
herausgerechnet werden, was sich als verwaltungsaufwändig darstellt.
In Strahlungen ist
die Konzeption für eine Schülernachmittags- bzw. ferienbetreuung auf die
Grundschule ausgerichtet. Bei der Bedarfsfeststellung für den
Kindergartenneubau wurde diese Zielrichtung festgelegt und keine
Betreuungsplätze für Schüler im Kindergarten vorgesehen. Diese Regelung ist
sinnvoll und zweckmäßig. Daher spricht die geplante Schülerhortlösung in Salz
in gleicher Weise auch die Schulkinder von Strahlungen an.
Beispielsrechnung:
Auf Basis der
Vergabe an einen externen Träger sieht die Finanzierung eines Schülerhortes für
die Gemeinden und dem Schulverband wie folgt aus:
Die kommunale
(kindbezogene) Förderung wird von den Wohnortgemeinden der Kinder die den
Schülerhort besuchen an den Träger gezahlt.
Kommunale
Fördermittel: 67.000,-
€
-
36 Kinder aus Salz (tägl. Buchungszeit 3 – 4 Std.
bzw. 4 – 5 Std.) 50.000,- €
-
8 Kinder aus Niederlauer 10.000,-
€
-
5 Kinder aus Strahlungen 7.000,- €
Die übrigen Kosten
für die Raumnutzung wie Heiz- und Stromkosten, anteilige Hausmeisterkosten,
Reinigungsaufwand, Kosten für den FSJ´ler usw. werden über die
Schulverbandsumlage auf die Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen
verteilt. Dabei sind jedoch keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Gemeinderäte
Salz und Niederlauer haben die Empfehlung für die Einrichtung eines Schülerhortes
an der Karl-Straub-Grundschule durch den Schulverband Salz beschlossen. Dabei
wird die Übertragung der Trägerschaft an die Gfi Schweinfurt vorgeschlagen.
Im Interesse einer
schulnahen, langfristigen Lösung wird auch dem Gemeinderat Strahlungen
vorgeschlagen die Einrichtung eines Schülerhortes mit Schülernachmittgas- und
ferienbetreuung durch den Schulverband und Übertragung der Trägerschaft auf die
Gfi ebenfalls zu befürworten. Ein Schülerhort stellt zwischenzeitlich für jede
Gemeinde einen wichtigen Standortfaktor dar.
Zur Beförderung
der Hortkinder ist folgendes zu sagen. Die betroffenen Schulkinder gehen unmittelbar
nach den Unterricht in den Schülerhort. Für die Heimfahrt besteht weder für den
Schulverband noch für die Gemeinde eine Beförderungspflicht. Die Eltern müssen
die Beförderung selbst organisieren. Allerdings werden sich auch Möglichkeiten
der Beförderung über den ÖPNV ergeben. An einer weiteren Verbesserung wird
gegenwärtig, im Zuge der Verhandlung zum neuen Fahrplan des ÖPNV gearbeitet.
Seitens der
Gemeinde Strahlungen sind nunmehr folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:
- Will sich die Gemeinde Strahlungen der Einrichtung eines
Schülerhortes an der Grundschule in Salz anschließen?
- Befürwortet die Gemeinde die Einrichtung des Schülerhorts durch den
Schulverband der Karl-Straub-Grundschule Salz und die Übertragung der
Trägerschaft auf die Gfi?
Es wird eine
Hortlösung über den Schulverband möglichst mit einem externen Träger vorgeschlagen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2014 die Entscheidung
vertagt um nochmals die Kosten und die Schaffung eines eigenen Kinderhortes in
Strahlungen zu analysieren.
Frau Bürgermeisterin Back lud daher am 26.06.2014 alle Eltern der
Grundschulkinder und der Kinder aus den letzten beiden Kindergartenjahrgängen
aus Strahlungen zu einer Besprechung ein. Von 27 eingeladenen Eltern erschienen
9 Eltern zu der Unterredung. Den Eltern wurden die unterschiedlichen Modelle
eines Kinderhortes an der Karl-Straub-Grundschule in Salz oder im Untergeschoss
des neuen Kindergartens Strahlungen dargelegt. Dabei wurde auch auf die Investitionskosten
wie auch auf die Kosten des laufenden Betriebs, einschließlich der an die Elternbeiträge
des Kindergartens angelehnten Elternbeiträge für den Schülerhort eingegangen.
Frau Bürgermeisterin Back verlas das Protokoll der Elternversammlung.
Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass unter
Zugrundelegung des Elterninteresses (9 Anwesende beim Elternabend / 5
Anmeldungen für Schülerhort in Salz) und der demografischen Entwicklung ein
eigener Schülerhort in Strahlungen keine ausreichende Basis mit den notwendigen
Schülerzahlen hat. Damit kann kein ausreichender Bedarf festgestellt und auch
prognostiziert werden, der für die notwendige Investitionsmaßnahme von
mindestens 500.000,- € ausreichend ist. Zudem müsste die Gemeinde bei geringer
Auslastung des Schülerhortes sicherlich den St. Johannisverein zur Deckung der
Personal- und Betriebskosten unter die Arme greifen womit eine eigene Lösung
deutlich teurer als eine Schülerhortlösung in Salz kommt. Die Eltern waren
durchaus geteilter Meinung. Für die Kinder wurde die Schülerhortlösung Salz
eher bevorzugt, da sie dort mit den Klassenkameraden altersgerecht betreut
werden.
Sollte es zu einer eigenen Hortlösung kommen, müssten die Pläne und
Kosten für den Kindergartenneubau überarbeitet, die Finanzierung neu geplant
sowie sichergestellt und bei der Regierung von Unterfranken eine
Bauumfangsänderung herbeigeführt werden. Zunächst bedürfte es jedoch einer
förmlichen Zustimmung der Kirchenstiftung, bzw. des St. Johannisvereins für die
Übernahme der Trägerschaft eines Schülerhortes (Beschluss) und eines
pädagogischen Konzeptes, welches von der Kindergartenleitung zu leisten wäre.
Inwieweit der Baubeginn für den Kindergartenneubau hinaus geschoben würde, kann
noch nicht sicher prognostiziert werden.
Der Gemeinderat hat nunmehr die einzelnen Punkte sorgfältig abzuwägen,
zu gewichten und eine Beschlussfassung herbei zu führen.
Frau Bürgermeisterin Back erläuterte die zwischenzeitlichen weiteren
Abstimmungen mit der Regierung (FAG-Förderung Fr. Eschenbacher), dem
Landratsamt - Jugendamt (Hr. Ekkehard Schmitt) sowie der bischöflichen
Finanzkammer (Hr. Finger).Von diesen Stellen wurden lt. Information der
Bürgermeisterin positive Signale für einen eigenen Schülerhort in Strahlungen
gesendet. Die Gemeinde Strahlungen hat zur Realisierung des Neubaus
Kindergarten mit Kinderkrippe einen Treuhandvertrag mit der kath.
Kirchenstiftung Strahlungen geschlossen. Auf Basis dieses Vertrages setzt die
Gemeinde die Baumaßnahme treuhänderisch um, Eigentümer des Objektes wird nach
Fertigstellung die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. Diese erwirbt auch das
entsprechende Grundstück von der Gemeinde.
Die Nutzung der geplanten Kellerräume als Kinderhort wäre grundsätzlich
möglich. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf vorhanden ist
(Bedarfsabfrage) und der Gemeinderat die bedarfsnotwendigen Plätze i. S. des
Art. 7 BayKiBiG (TOP 4 der heutigen Sitzung) anerkennt. Nach Rücksprache mit
dem Landratsamt, Jugendamt, Herrn Ekkehard Schmitt ist für eine sinnvolle
pädagogische Umsetzung und Betrieb eines Kinderhortes eine Platzzahl von
mindestens 15 Hortplätzen notwendig. Die notwendige Fläche hierfür beträgt voraussichtlich
149 m² (Summenraumprogramm nach Förderrichtlinie Finanzausgleichsgesetz - FAG).
Die Fläche ist im Kellergeschoss auf Basis der vorhandenen Planentwürfe gegeben
bzw. liegt die tatsächlich geplante Fläche um rd. 50 m² höher (insg. KG 240 m²
abzgl. rd. 50 m² verbleiben rd. 190 m²). Grundlage für die Horteinrichtung ist
ein Träger und ein pädagogisches Konzept. Mit Bewilligung von öffentlichen
Fördermitteln nach FAG ist eine zweckgebundene Nutzung der Räume von 25 Jahren
verbunden. Kann diese Nutzung nicht gewährleistet werden, ist nach Abstimmung
mit dem Fördergeber (Regierung von Unterfranken) eine förderunschädliche anderweitige
kommunale Nutzung möglich.
Frau Bürgermeisterin Back erläuterte, dass der Träger des Kindergartens,
der St. Johannisverein e.V. Strahlungen bereit wäre auch die Trägerschaft für
die Einrichtung Hort ergänzend zu übernehmen und die notwendigen pädagogischen
Voraussetzungen zu schaffen.
Bei einer Entscheidung des Gemeinderates pro Hort in Strahlungen,
verzögert sich die Umsetzung des Neubaus Kindergarten/Kinderkrippe, da ein
Tekturplan zu erstellen ist und die Finanzierung neu berechnet und bei der
Regierung von Unterfranken beantragt werden muss. Es wird davon ausgegangen,
dass die zeitliche Verzögerung bei ca. sechs Wochen liegen wird.
Der Gemeinderat sah sich im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen
für die Gemeinde auf Basis der genannten Informationen noch nicht in der Lage
eine Entscheidung zu treffen. Die Beratung des TOP 6. Finanzierungsvereinbarung
Neubau Kindergarten/Kinderkrippe wurde deshalb vorgezogen.
Im Ergebnis ergaben für die im Raum stehenden Varianten nach Berechnung
des Gemeinderates folgende Eigenmittel, die die Gemeinde Strahlungen für die
Investition voraussichtlich aufbringen muss:
Alternativen:
1.
Dass Kellergeschoss im Neubau Kindergarten/Krippe
wird entsprechend der Entwurfsplanung vom Dezember 2013 gebaut.
Der Ausbau erfolgt als Rohbaukeller. Der max. Kostenrahmen von 200.000 € darf
nicht überschritten werden. Der Architekt hat bei der Ausschreibung diesen
Rahmen zu beachten. Das Risiko einer Überschreitung geht zu Lasten der Kath.
Kirchenstiftung Strahlungen. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss
vorzulegen.
Voraussichtliche Eigenmittel der
Gemeinde 400.000
€
2.
Im Kellergeschoss des Neubau Kindergarten/Krippe
wird ergänzend ein Kinderhort errichtet. Die Finanzierung erfolgt auf Basis der
Finanzierung Kindergarten (FAG-Förderung, Eigenmittel Gemeinde, Eigenmittel
Kirchenverwaltung/Diözese).
Die förmliche Zustimmung der Kath. Kirchenstiftung/St. Johannisvereins zur
Übernahme der Trägerschaft ist zunächst erforderlich.
Die Kirchenverwaltung entscheidet über einen alternativen Standort/Ausbau von
eigenen Räumen in Kooperation mit der Gemeinde. Die Förderanträge sowie die
Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
Voraussichtliche Eigenmittel der
Gemeinde 550.000 €
3.
Die Gemeinde Strahlungen errichtet auf Basis der
Bedarfssituation keinen Kinderhort in Strahlungen. Der Neubau des
Kindergartens mit Kinderkrippe erfolgt ohne Unterkellerung auf einer
Ebene.
Die notwendigen Räume der Kirchenverwaltung werden an einem alternativen
Standort geschaffen.
Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
Voraussichtliche Eigenmittel der
Gemeinde 450.000 €
Der Gemeinderat war sich einig, dass ein Kellergeschoss (KG) gebaut
werden soll. Die Lösung Variante 1 mit Räumen der Kirchenverwaltung im KG zeigt
eine Finanzierungslücke von rd. 200.000 € für einen Ausbaustandard des KG auf.
Die örtliche Kirchenverwaltung kann diese Mittel nicht zur Verfügung stellen.
Die Bereitschaft das Finanzierungsrisiko für das KG zu übernehmen überschreitet
ebenfalls deren Möglichkeiten.
Die bischöfliche Finanzkammer stellt für Räume der Kirchenverwaltung in
Strahlungen max. 200.000 € Finanzmittel an die Kath. Kirchenstiftung bereit.
Die Verwendung der Mittel ist nicht objektgebunden. Die Mittel können auch
gegen entsprechende Nutzungsrechte der Kirchenverwaltung in alternativen
gemeindlichen Objekten geschaffen werden.
Vor einer Entscheidung über ein Hortangebot in der Gemeinde Strahlungen
stellte der Gemeinderat abschließend die Beratung zu TOP 4
(Bedarfsfeststellung) voran.
Herr Rösch bekräftigte die Bedenken der Verwaltung zu einem eigenen
Schülerhort in Strahlungen, obwohl ein solcher in Salz zur Verfügung stehen
wird. Dabei bezog er sich vor allem auf den geringen Bedarf und die
Betriebskosten. Frau Bürgermeisterin Back betonte dazu die Haltung des
Jugendamtes, Herr Ekkehard Schmitt, wonach mit der Schaffung der eigenen Einrichtung
schon die notwendige Inanspruchnahme käme.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach ausführlicher Diskussion und Abwägung aller Argumente unter Berücksichtigung der finanziellen Anforderungen (s. TOP 6) sowohl im Hinblick auf die Investitionskosten als auch im laufenden Betrieb (ggf. anfallendes Betriebsdefizit des Trägers) die Einrichtung eines Hortes in der Gemeinde Strahlungen.
Die Hortbetreuungsräume werden im Kellergeschoss des neu zu errichtenden Kindergartens mit Kinderkrippe untergebracht. Die ursprünglich geplanten Räume der Kirchenverwaltung entfallen in diesem Objekt.
Der Gemeinderat sieht mit dem eigenen Angebot einer Hortbetreuung einen positiven Standortfaktor für die Gemeinde verbunden, auch wenn an der Schule bereits ein Schülerhort vorhanden sein wird. Im Hinblick auf die Schulpolitik wird nicht erwartet, dass eine Ganztagsschule in Bayern eingeführt wird. Damit wird sich nach Auffassung des Gemeinderates künftig der Bedarf an Betreuungsplätzen deutlich erhöhen, insbesondere auch in den Ferienzeiten.
Die Trägerschaft für den Hort soll der St. Johannisverein e.V. Strahlungen übernehmen. Eine Beförderung der Schulkinder nach Unterrichtsende von der Schule Salz nach Strahlungen ist grundsätzlich gewährleistet. Ggf. notwendige Optimierungen werden im Rahmen des ÖPNV geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Die Gemeinderäte Matthias Leicht (Architekt) und Dieter Schmitt (1.
Vorstand St. Johannisverein e.V.) haben an der Beratung und Abstimmung wegen
persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.