An der Karl-Straub-Grundschule Salz besteht gegenwärtig eine Schülernachmittagsbetreuung während der Schulzeiten. D. h. eine Ferienbetreuung ist (noch) nicht eingerichtet. Die Schülernachmittagsbetreuung wird von der Gesellschaft zur beruflichen und sozialen Integration (gfi), Schweinfurt mit 4 Kräften getragen. Hinzu kommt ein Mitarbeiter der DJK Salz mit 3,5 Std./Tag im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Die Schülernachmittagsbetreuung wird gegenwärtig auch von 7 Kindern aus Strahlungen besucht.

 

Die Finanzierung der Schülernachmittagsbetreuung erfolgt durch die Gemeinde Salz. Die Gemeinde erhält Zuwendungen aus Schulfinanzierungsmitteln der Regierung von Unterfranken.

 

Die Finanzierung stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

 

Die Kosten der gfi belaufen sich bei vier Gruppen mit vier Fachkräften auf 79.000,-- €.

Davon sind 65.000,-- € Personalkosten und 14.000,-- € (pro Gruppe 3.500,-- €) Verwaltungskostenpauschale.

 

Die Regierung trägt 36.000,-- €. Die Elternbeiträge von 40,-- € pro Kind/mtl. ergeben 21.120,-- € . Der Fehlbetrag sowie die Beteiligung für den FSJler an die DJK Salz mit 357,-- € monatlich, sowie der zusätzliche Aufwand für Reinigung, Heizung, Getränke, etc. wird von den Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen je nach Teilnehmerzahl getragen. Die Kosten für die Schülerbetreuung in der Gemeinde Strahlungen beliefen sich insgesamt in den letzten Jahren durchschnittlich auf 3.100,- € im Jahr.

 

Bereits zwei Anläufe wurden zur Einrichtung einer eigenen Schülerferienbetreuung unternommen. Zuletzt im Winter dieses Jahres. Träger der Ferienbetreuung sollte dabei die Gfi sein. Ihr Aufwand wäre als Betreuungsbeitrag von den Eltern zu leisten gewesen. Je nach Umfang der Inanspruchnahme hätten die Elternbeiträge im Mittel zwischen 180,00 € und 200,00 € pro Kind in zwei Wochen gelegen. Die weiteren Aufwendungen für Reinigung, Gebäudebereitstellung, Getränkeversorgung usw. hätte die Gemeinde Salz getragen. Das Projekt scheiterte, da lediglich 7 Eltern unter diesen finanziellen Bedingungen eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen wollten. Ursprünglich wurde die Ferienbetreuung für rund 40 Kinder angefordert.

 

Da der Bedarf an Schülernachmittagsbetreuung und Schülerferienbetreuung weiterhin steigend zu erwarten ist, bestehen die Überlegungen ein längerfristiges Konzept mit Schülernachmittags- und ferienbetreuung zu entwickeln. Dazu hat der Gemeinderat Salz bereits eine kleine Arbeitsgruppe zusammengestellt.

 

In dieser Arbeitsgruppe wird die Einrichtung eines Schülerhortes favorisiert. Dabei soll auch der Bedarf der Schulverbandsgemeinden Strahlungen und Niederlauer mit einbezogen werden.

 

Der Betrieb der Schülernachmittags- und ferienbetreuung soll nach Möglichkeit auf einen externen Träger übertragen werden.

 

Die Arbeitsgruppe hat sich näher mit den bestehenden Schülerhorten in Bad Neustadt auseinander gesetzt und dabei auch den Schülerhort Herschfeld besucht. Die Stadt betreibt ihre Schülerhorte bisher mit eigenem Personal. Der neue Schülerhort in „Maria Himmelfahrt“ wird von kirchlicher Seite betrieben werden.

 

Ein Schülerhort funktioniert wie ein Kindergarten, auf gleicher rechtlicher Basis. D. h. die Eltern buchen am Jahresbeginn die Betreuungszeiten und der Träger richtet darauf seine personelle und räumliche Organisation ein. Die Finanzierung erfolgt auf Basis des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Sie stellt sich im Grundgerüst wie folgt dar.

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der täglichen Buchungszeit der Kinder (z. B. 3 – 4 Std. täglich – Förderbetrag für 1 Kind/Jahr in Höhe von 1.115,11 €). Der staatliche Förderanteil (Förderbetrag x Anzahl der Kinder) wird in gleicher Höhe von der Gemeinde gewährt und an den Träger weitergeleitet. Durch die Einhaltung des Mindestanstellungsschlüssels gewährt der Freistaat Bayern zusätzlich einen Qualitätsbonus, der ebenfalls an die Träger weitergeleitet wird.

 

Nach ersten Kostenbetrachtungen wird ein Schülerhort mit Elternbeiträgen, vergleichbar den Elternbeiträgen im Kindergarten (durchschnittlich 100 €/Monat), einen kommunalen Finanzierungsanteil von grob gerechnet 1.200 € pro Kind und Jahr (bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Std.) mit sich bringen.

 

Eine alternative Lösung könnte die Beibehaltung der Schülernachmittagsbetreuung und eine Ferienbetreuung mit geeigneten Stundenkräften sein, sofern man diese findet. Diese Lösung stellt jedoch weder ein Konzept pädagogischer Art noch eine längerfristige Betreuungsperspektive dar.

 

Der Einrichtung eines Schülerhortes sollte daher der Vorzug gegeben werden. Ein Schülerhortangebot muss sich nach den Bestimmungen des BayKiBiG über alle Schuljahrgänge bis zum 14. Lebensjahr für Schüler aus der Gemeinde, bzw. des Schulverbandes erstrecken und reicht somit bis in die Mittelschule.

 

Eine Bedarfserhebung wird Ende dieser Woche abgeschlossen. Dabei wurde der Betreuungsbedarf (Nachmittag und Ferien) für 346 Kinder in den Gemeinden Salz, Niederlauer (ohne Ober- und Unterebersbach) und Strahlungen abgefragt. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Er stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

 

Salz                            43 Kinder        ist 45 % der Grundschulkinder aus Salz (95)

Strahlungen                5 Kinder          ist 26 % der Grundschulkinder aus Strahlungen (19)

Niederlauer                 8 Kinder          ist 26 % der Grundschulkinder aus Niederlauer (31)

 

Die jeweilige Bedarfsfeststellung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden (Art. 7 BayKiBiG).

 

Die Organisation eines Schülerhortes ist sowohl durch die Gemeinde Salz (auch für die Gemeinden Strahlungen und Niederlauer), wie auch durch den Schulverband möglich. Dabei kann sich die Gemeinde oder der Schulverband eines externen Trägers bedienen.

 

Für eine Schulverbandslösung spricht die enge Verknüpfung der Schülernachmittags- und ferienbetreuung mit der Karl-Straub-Grundschule. Das gilt sowohl für die pädagogische Seite wie auch für die organisatorische und die finanztechnische Seite. Die Betriebskosten könnten entweder über die Schulverbandsumlage oder entsprechend der Inanspruchnahme auf die Gemeinden umgelegt werden. Bei letzterer Lösung müssen jedoch (grundsätzlich) die hortbezogenen Betriebskosten herausgerechnet werden, was sich als verwaltungsaufwändig darstellt.

 

In Strahlungen ist die Konzeption für eine Schülernachmittags- bzw. ferienbetreuung auf die Grundschule ausgerichtet. Bei der Bedarfsfeststellung für den Kindergartenneubau wurde diese Zielrichtung festgelegt und keine Betreuungsplätze für Schüler im Kindergarten vorgesehen. Diese Regelung ist sinnvoll und zweckmäßig. Daher spricht die geplante Schülerhortlösung in Salz in gleicher Weise auch die Schulkinder von Strahlungen an.

 

Beispielsrechnung:

Auf Basis der Vergabe an einen externen Träger sieht die Finanzierung eines Schülerhortes für die Gemeinden und dem Schulverband wie folgt aus:

 

Die kommunale (kindbezogene) Förderung wird von den Wohnortgemeinden der Kinder die den Schülerhort besuchen an den Träger gezahlt.

 

Kommunale Fördermittel:                                                                                        67.000,- €

-      36 Kinder aus Salz (tägl. Buchungszeit 3 – 4 Std. bzw. 4 – 5 Std.)             50.000,- €

-      8 Kinder aus Niederlauer                                                                              10.000,- €

-      5 Kinder aus Strahlungen                                                                               7.000,- €

 

Die übrigen Kosten für die Raumnutzung wie Heiz- und Stromkosten, anteilige Hausmeisterkosten, Reinigungsaufwand, Kosten für den FSJ´ler usw. werden über die Schulverbandsumlage auf die Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen verteilt. Dabei sind jedoch keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.

 

Die Gemeinderäte Salz und Niederlauer haben die Empfehlung für die Einrichtung eines Schülerhortes an der Karl-Straub-Grundschule durch den Schulverband Salz beschlossen. Dabei wird die Übertragung der Trägerschaft an die Gfi Schweinfurt vorgeschlagen.

 

Im Interesse einer schulnahen, langfristigen Lösung wird auch dem Gemeinderat Strahlungen vorgeschlagen die Einrichtung eines Schülerhortes mit Schülernachmittgas- und ferienbetreuung durch den Schulverband und Übertragung der Trägerschaft auf die Gfi ebenfalls zu befürworten. Ein Schülerhort stellt zwischenzeitlich für jede Gemeinde einen wichtigen Standortfaktor dar.

 

Zur Beförderung der Hortkinder ist folgendes zu sagen. Die betroffenen Schulkinder gehen unmittelbar nach den Unterricht in den Schülerhort. Für die Heimfahrt besteht weder für den Schulverband noch für die Gemeinde eine Beförderungspflicht. Die Eltern müssen die Beförderung selbst organisieren. Allerdings werden sich auch Möglichkeiten der Beförderung über den ÖPNV ergeben. An einer weiteren Verbesserung wird gegenwärtig, im Zuge der Verhandlung zum neuen Fahrplan des ÖPNV gearbeitet.

 

 

Seitens der Gemeinde Strahlungen sind nunmehr folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:

 

  1. Will sich die Gemeinde Strahlungen der Einrichtung eines Schülerhortes an der Grundschule in Salz anschließen?

 

  1. Befürwortet die Gemeinde die Einrichtung des Schülerhorts durch den Schulverband der Karl-Straub-Grundschule Salz und die Übertragung der Trägerschaft auf die Gfi?

 

 

Es wird eine Hortlösung über den Schulverband möglichst mit einem externen Träger vorgeschlagen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2014 die Entscheidung vertagt um nochmals die Kosten und die Schaffung eines eigenen Kinderhortes in Strahlungen zu analysieren.

 

Frau Bürgermeisterin Back lud daher am 26.06.2014 alle Eltern der Grundschulkinder und der Kinder aus den letzten beiden Kindergartenjahrgängen aus Strahlungen zu einer Besprechung ein. Von 27 eingeladenen Eltern erschienen 9 Eltern zu der Unterredung. Den Eltern wurden die unterschiedlichen Modelle eines Kinderhortes an der Karl-Straub-Grundschule in Salz oder im Untergeschoss des neuen Kindergartens Strahlungen dargelegt. Dabei wurde auch auf die Investitionskosten wie auch auf die Kosten des laufenden Betriebs, einschließlich der an die Elternbeiträge des Kindergartens angelehnten Elternbeiträge für den Schülerhort eingegangen.

 

Frau Bürgermeisterin Back verlas das Protokoll der Elternversammlung.

 

Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass unter Zugrundelegung des Elterninteresses (9 Anwesende beim Elternabend / 5 Anmeldungen für Schülerhort in Salz) und der demografischen Entwicklung ein eigener Schülerhort in Strahlungen keine ausreichende Basis mit den notwendigen Schülerzahlen hat. Damit kann kein ausreichender Bedarf festgestellt und auch prognostiziert werden, der für die notwendige Investitionsmaßnahme von mindestens 500.000,- € ausreichend ist. Zudem müsste die Gemeinde bei geringer Auslastung des Schülerhortes sicherlich den St. Johannisverein zur Deckung der Personal- und Betriebskosten unter die Arme greifen womit eine eigene Lösung deutlich teurer als eine Schülerhortlösung in Salz kommt. Die Eltern waren durchaus geteilter Meinung. Für die Kinder wurde die Schülerhortlösung Salz eher bevorzugt, da sie dort mit den Klassenkameraden altersgerecht betreut werden.

 

Sollte es zu einer eigenen Hortlösung kommen, müssten die Pläne und Kosten für den Kindergartenneubau überarbeitet, die Finanzierung neu geplant sowie sichergestellt und bei der Regierung von Unterfranken eine Bauumfangsänderung herbeigeführt werden. Zunächst bedürfte es jedoch einer förmlichen Zustimmung der Kirchenstiftung, bzw. des St. Johannisvereins für die Übernahme der Trägerschaft eines Schülerhortes (Beschluss) und eines pädagogischen Konzeptes, welches von der Kindergartenleitung zu leisten wäre. Inwieweit der Baubeginn für den Kindergartenneubau hinaus geschoben würde, kann noch nicht sicher prognostiziert werden.

 

Der Gemeinderat hat nunmehr die einzelnen Punkte sorgfältig abzuwägen, zu gewichten und eine Beschlussfassung herbei zu führen.

 

Frau Bürgermeisterin Back erläuterte die zwischenzeitlichen weiteren Abstimmungen mit der Regierung (FAG-Förderung Fr. Eschenbacher), dem Landratsamt - Jugendamt (Hr. Ekkehard Schmitt) sowie der bischöflichen Finanzkammer (Hr. Finger).Von diesen Stellen wurden lt. Information der Bürgermeisterin positive Signale für einen eigenen Schülerhort in Strahlungen gesendet. Die Gemeinde Strahlungen hat zur Realisierung des Neubaus Kindergarten mit Kinderkrippe einen Treuhandvertrag mit der kath. Kirchenstiftung Strahlungen geschlossen. Auf Basis dieses Vertrages setzt die Gemeinde die Baumaßnahme treuhänderisch um, Eigentümer des Objektes wird nach Fertigstellung die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. Diese erwirbt auch das entsprechende Grundstück von der Gemeinde.

 

Die Nutzung der geplanten Kellerräume als Kinderhort wäre grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf vorhanden ist (Bedarfsabfrage) und der Gemeinderat die bedarfsnotwendigen Plätze i. S. des Art. 7 BayKiBiG (TOP 4 der heutigen Sitzung) anerkennt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, Jugendamt, Herrn Ekkehard Schmitt ist für eine sinnvolle pädagogische Umsetzung und Betrieb eines Kinderhortes eine Platzzahl von mindestens 15 Hortplätzen notwendig. Die notwendige Fläche hierfür beträgt voraussichtlich 149 m² (Summenraumprogramm nach Förderrichtlinie Finanzausgleichsgesetz - FAG). Die Fläche ist im Kellergeschoss auf Basis der vorhandenen Planentwürfe gegeben bzw. liegt die tatsächlich geplante Fläche um rd. 50 m² höher (insg. KG 240 m² abzgl. rd. 50 m² verbleiben rd. 190 m²). Grundlage für die Horteinrichtung ist ein Träger und ein pädagogisches Konzept. Mit Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln nach FAG ist eine zweckgebundene Nutzung der Räume von 25 Jahren verbunden. Kann diese Nutzung nicht gewährleistet werden, ist nach Abstimmung mit dem Fördergeber (Regierung von Unterfranken) eine förderunschädliche anderweitige kommunale Nutzung möglich.

 

Frau Bürgermeisterin Back erläuterte, dass der Träger des Kindergartens, der St. Johannisverein e.V. Strahlungen bereit wäre auch die Trägerschaft für die Einrichtung Hort ergänzend zu übernehmen und die notwendigen pädagogischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Bei einer Entscheidung des Gemeinderates pro Hort in Strahlungen, verzögert sich die Umsetzung des Neubaus Kindergarten/Kinderkrippe, da ein Tekturplan zu erstellen ist und die Finanzierung neu berechnet und bei der Regierung von Unterfranken beantragt werden muss. Es wird davon ausgegangen, dass die zeitliche Verzögerung bei ca. sechs Wochen liegen wird.

 

Der Gemeinderat sah sich im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde auf Basis der genannten Informationen noch nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen. Die Beratung des TOP 6. Finanzierungsvereinbarung Neubau Kindergarten/Kinderkrippe wurde deshalb vorgezogen.

 

Im Ergebnis ergaben für die im Raum stehenden Varianten nach Berechnung des Gemeinderates folgende Eigenmittel, die die Gemeinde Strahlungen für die Investition voraussichtlich aufbringen muss:

 

Alternativen:

 

1.    Dass Kellergeschoss im Neubau Kindergarten/Krippe wird entsprechend der Entwurfsplanung vom Dezember 2013 gebaut.
Der Ausbau erfolgt als Rohbaukeller. Der max. Kostenrahmen von 200.000 € darf nicht überschritten werden. Der Architekt hat bei der Ausschreibung diesen Rahmen zu beachten. Das Risiko einer Überschreitung geht zu Lasten der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss vorzulegen.
Voraussichtliche Eigenmittel der Gemeinde                                          400.000 €

2.    Im Kellergeschoss des Neubau Kindergarten/Krippe wird ergänzend ein Kinderhort errichtet. Die Finanzierung erfolgt auf Basis der Finanzierung Kindergarten (FAG-Förderung, Eigenmittel Gemeinde, Eigenmittel Kirchenverwaltung/Diözese).
Die förmliche Zustimmung der Kath. Kirchenstiftung/St. Johannisvereins zur Übernahme der Trägerschaft ist zunächst erforderlich.
Die Kirchenverwaltung entscheidet über einen alternativen Standort/Ausbau von eigenen Räumen in Kooperation mit der Gemeinde. Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
Voraussichtliche Eigenmittel der Gemeinde                                          550.000 €

3.    Die Gemeinde Strahlungen errichtet auf Basis der Bedarfssituation keinen Kinderhort in Strahlungen. Der Neubau des Kindergartens mit Kinderkrippe erfolgt ohne Unterkellerung auf einer Ebene.
Die notwendigen Räume der Kirchenverwaltung werden an einem alternativen Standort geschaffen.
Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
Voraussichtliche Eigenmittel der Gemeinde                                          450.000 €

 

Der Gemeinderat war sich einig, dass ein Kellergeschoss (KG) gebaut werden soll. Die Lösung Variante 1 mit Räumen der Kirchenverwaltung im KG zeigt eine Finanzierungslücke von rd. 200.000 € für einen Ausbaustandard des KG auf. Die örtliche Kirchenverwaltung kann diese Mittel nicht zur Verfügung stellen. Die Bereitschaft das Finanzierungsrisiko für das KG zu übernehmen überschreitet ebenfalls deren Möglichkeiten.

 

Die bischöfliche Finanzkammer stellt für Räume der Kirchenverwaltung in Strahlungen max. 200.000 € Finanzmittel an die Kath. Kirchenstiftung bereit. Die Verwendung der Mittel ist nicht objektgebunden. Die Mittel können auch gegen entsprechende Nutzungsrechte der Kirchenverwaltung in alternativen gemeindlichen Objekten geschaffen werden.

 

Vor einer Entscheidung über ein Hortangebot in der Gemeinde Strahlungen stellte der Gemeinderat abschließend die Beratung zu TOP 4 (Bedarfsfeststellung) voran.

 

Herr Rösch bekräftigte die Bedenken der Verwaltung zu einem eigenen Schülerhort in Strahlungen, obwohl ein solcher in Salz zur Verfügung stehen wird. Dabei bezog er sich vor allem auf den geringen Bedarf und die Betriebskosten. Frau Bürgermeisterin Back betonte dazu die Haltung des Jugendamtes, Herr Ekkehard Schmitt, wonach mit der Schaffung der eigenen Einrichtung schon die notwendige Inanspruchnahme käme.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach ausführlicher Diskussion und Abwägung aller Argumente unter Berücksichtigung der finanziellen Anforderungen (s. TOP 6) sowohl im Hinblick auf die Investitionskosten als auch im laufenden Betrieb (ggf. anfallendes Betriebsdefizit des Trägers) die Einrichtung eines Hortes in der Gemeinde Strahlungen.

Die Hortbetreuungsräume werden im Kellergeschoss des neu zu errichtenden Kindergartens mit Kinderkrippe untergebracht. Die ursprünglich geplanten Räume der Kirchenverwaltung entfallen in diesem Objekt.

 

Der Gemeinderat sieht mit dem eigenen Angebot einer Hortbetreuung einen positiven Standortfaktor für die Gemeinde verbunden, auch wenn an der Schule bereits ein Schülerhort vorhanden sein wird. Im Hinblick auf die Schulpolitik wird nicht erwartet, dass eine Ganztagsschule in Bayern eingeführt wird. Damit wird sich nach Auffassung des Gemeinderates künftig der Bedarf an Betreuungsplätzen deutlich erhöhen, insbesondere auch in den Ferienzeiten.

 

Die Trägerschaft für den Hort soll der St. Johannisverein e.V. Strahlungen übernehmen. Eine Beförderung der Schulkinder nach Unterrichtsende von der Schule Salz nach Strahlungen ist grundsätzlich gewährleistet. Ggf. notwendige Optimierungen werden im Rahmen des ÖPNV geprüft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

Die Gemeinderäte Matthias Leicht (Architekt) und Dieter Schmitt (1. Vorstand St. Johannisverein e.V.) haben an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.