Gemäß Art. 7 BayKiBiG entscheiden Gemeinden welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Die Gemeinde bestimmt, welche Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist.

 

Zur Bestimmung des Platzbedarfes im neu einzurichtenden Schülerhort an der Karl-Straub-Grundschule wurde eine Bedarfsabfrage bei allen Kindern der Gemeinden Niederlauer, Salz und Strahlungen ab der 1. Grundschulklasse bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Das Ergebnis der Bedarfsabfrage zeigt, dass 5 Kinder aus Strahlungen Interesse an einem Platz im Schülerhort haben. Das ergibt einen prozentualen Anteil von 26 % der Grundschulkinder aus Strahlungen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Schülerhort liegt in der Gemeinde Salz bei z. Z. 43 Kindern (45 % der Grundschulkinder aus Salz) und in Niederlauer z. Z. bei 8 Kindern (26 % der Grundschulkinder aus Niederlauer).

 

Nach mehrjährigen Erfahrungswerten der Stadt Bad Neustadt ist der Bedarf bzw. das Interesse an Plätzen im Schülerhort steigend. Mit der Inbetriebnahme des Schülerhortes wird die Nachfrage weiter wachsen. Darüber hinaus sorgen Berufstätigkeit der Eltern, Alleinerziehende und der allgemeine Bildungsanspruch für weiteren Bedarf.

 

Allerdings darf auch der Demografiespiegel nicht außer Acht gelassen werden. Darin wird auch bei einem erhöhten Zuzug bis 2021 von einem Bevölkerungsrückgang in Strahlungen von etwa

5 % ausgegangen. Der Bevölkerungsrückgang bei den unter 18-jährigen wird mit 31,7 % erwartet.

 

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten künftigen Schülerzahlen, einer verhaltenen pessimistischen Prognose der Geburtenzahlenentwicklung und einer eher optimistischen Inanspruchnahme der Einrichtung wird von der Verwaltung für die Gemeinde Strahlungen folgender Bedarf an Betreuungsplätzen im Schülerhort prognostiziert. Dabei wird neben dem Erhöhungsfaktor aufgrund der wachsenden Schülerzahlen eine vorsichtige Steigerungsquote des Bedarfs von

10 % angenommen.

 

Schuljahr

Bedarf / Bedarfsprognosen

für Plätze im Schülerhort

Vorauss. Grundschul-

kinder Strahlungen

%-Anteil

 

Ø 8

Ø 11,5

Ø 17

 

 

2014/2015

5

9,5

14

19

26 %

2015/2016

7

10

15

20

35 %

2016/2017

9

12

18

24

35 %

2017/2018

9

12

18

24

35 %

2018/2019

10

14

21

28

35 %

 

 

50 %

75 %

 

 

 

Es wird davon ausgegangen das auch der Bedarf an Schülerhortplätzen in Strahlungen gegenüber dem derzeitigen Ergebnis steigen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor den Bedarf an Plätzen im Schülerhort für Kinder aus Strahlungen auf 10 Hortplätze festzulegen.

 


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat ab dem Schuljahr 2015/2016 für die Gemeinde Strahlungen im Schülerhort

 

15 Hortplätze

 

als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die dafür notwendigen Einrichtungsplätze sind durch die Einrichtung des Schülerhortes zu schaffen.

 

Unter Berücksichtigung der Beratungen zu TOP 3 und TOP 6 kam der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion und Abwägung aller Argumente zum Ergebnis den Bedarf an Hortplätzen auf 15 Plätze festzulegen. Die Plätze werden in der neu zu schaffenden Einrichtung Kindergarten mit Kinderkrippe im Kellergeschoss untergebracht. Die auf Basis der Planung ursprüngliche Nutzung des Kellergeschosses durch die Kirchenverwaltung entfällt.

 

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gemeinderates ist die Erwartung, dass mindestens 75 % der Eltern einen Bedarf für eine Hortbetreuung anmelden werden. Ergänzend dazu wird auch für Kinder ab der 5. Klasse ein Bedarf an Betreuung im Hort gesehen. Das pädagogische Konzept muss entsprechend darauf abgestimmt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9