Sitzung: 30.06.2014 GSN/016/2014
Gemäß Art. 7 BayKiBiG entscheiden Gemeinden welchen örtlichen Bedarf sie
unter Berücksichtigung der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte
Bildung, Erziehung und Betreuung sonstiger bestehender schulischer Angebote
anerkennen. Die Gemeinde bestimmt, welche Plätze für die Deckung des örtlichen
Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist.
Zur Bestimmung des Platzbedarfes im neu einzurichtenden Schülerhort an
der Karl-Straub-Grundschule wurde eine Bedarfsabfrage bei allen Kindern der
Gemeinden Niederlauer, Salz und Strahlungen ab der 1. Grundschulklasse bis zur
Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt. Nach derzeitigem Stand ergibt
sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Das Ergebnis der
Bedarfsabfrage zeigt, dass 5 Kinder aus Strahlungen Interesse an einem Platz im
Schülerhort haben. Das ergibt einen prozentualen Anteil von 26 % der
Grundschulkinder aus Strahlungen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen im
Schülerhort liegt in der Gemeinde Salz bei z. Z. 43 Kindern (45 % der
Grundschulkinder aus Salz) und in Niederlauer z. Z. bei 8 Kindern (26 % der
Grundschulkinder aus Niederlauer).
Nach mehrjährigen Erfahrungswerten der Stadt Bad Neustadt ist der Bedarf
bzw. das Interesse an Plätzen im Schülerhort steigend. Mit der Inbetriebnahme
des Schülerhortes wird die Nachfrage weiter wachsen. Darüber hinaus sorgen
Berufstätigkeit der Eltern, Alleinerziehende und der allgemeine
Bildungsanspruch für weiteren Bedarf.
Allerdings darf auch der Demografiespiegel nicht außer Acht gelassen
werden. Darin wird auch bei einem erhöhten Zuzug bis 2021 von einem
Bevölkerungsrückgang in Strahlungen von etwa
5 % ausgegangen. Der Bevölkerungsrückgang bei den unter 18-jährigen wird
mit 31,7 % erwartet.
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten künftigen Schülerzahlen,
einer verhaltenen pessimistischen Prognose der Geburtenzahlenentwicklung und
einer eher optimistischen Inanspruchnahme der Einrichtung wird von der
Verwaltung für die Gemeinde Strahlungen folgender Bedarf an Betreuungsplätzen
im Schülerhort prognostiziert. Dabei wird neben dem Erhöhungsfaktor aufgrund
der wachsenden Schülerzahlen eine vorsichtige Steigerungsquote des Bedarfs von
10 % angenommen.
Schuljahr |
Bedarf
/ Bedarfsprognosen für
Plätze im Schülerhort |
Vorauss.
Grundschul- kinder
Strahlungen |
%-Anteil |
||
|
Ø 8 |
Ø 11,5 |
Ø 17 |
|
|
2014/2015 |
5 |
9,5 |
14 |
19 |
26 % |
2015/2016 |
7 |
10 |
15 |
20 |
35 % |
2016/2017 |
9 |
12 |
18 |
24 |
35 % |
2017/2018 |
9 |
12 |
18 |
24 |
35 % |
2018/2019 |
10 |
14 |
21 |
28 |
35 % |
|
|
50 % |
75 % |
|
|
Es wird davon ausgegangen das auch der Bedarf an Schülerhortplätzen in
Strahlungen gegenüber dem derzeitigen Ergebnis steigen wird. Die Verwaltung
schlägt daher vor den Bedarf an Plätzen im Schülerhort für Kinder aus
Strahlungen auf 10 Hortplätze festzulegen.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat ab dem
Schuljahr 2015/2016 für die Gemeinde Strahlungen im Schülerhort
15 Hortplätze
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die dafür notwendigen
Einrichtungsplätze sind durch die Einrichtung des Schülerhortes zu schaffen.
Unter Berücksichtigung der Beratungen zu TOP 3 und TOP 6 kam der
Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion und Abwägung aller Argumente zum
Ergebnis den Bedarf an Hortplätzen auf 15 Plätze festzulegen. Die Plätze werden
in der neu zu schaffenden Einrichtung Kindergarten mit Kinderkrippe im
Kellergeschoss untergebracht. Die auf Basis der Planung ursprüngliche Nutzung
des Kellergeschosses durch die Kirchenverwaltung entfällt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gemeinderates ist die
Erwartung, dass mindestens 75 % der Eltern einen Bedarf für eine
Hortbetreuung anmelden werden. Ergänzend dazu wird auch für Kinder ab der
5. Klasse ein Bedarf an Betreuung im Hort gesehen. Das pädagogische Konzept
muss entsprechend darauf abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |