Zum Neubau des Kindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung Strahlungen, wurde zwischen der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen und der Gemeinde Strahlungen ein Treuhandvertrag (26.08.2013) geschlossen. Nach § 6 des Vertrages wird die Finanzierung der Maßnahme in einer eigenen Vereinbarung geregelt.

 

Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die beantragten Fördermittel nach der Krippenbetreuungsrichtlinie und nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die Förderanträge mit dem zugrunde liegenden Bauentwurf wurden der Regierung von Unterfranken am 11.12.2013 zur Prüfung vorgelegt. Die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Kindergartenaufsicht usw.) zur Umsetzung des Projektes liegen zwischenzeitlich vor. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Zustimmung zur Entwurfsplanung am 10.12.2013 die Finanzierung beschlossen, wobei der Beschlussfassung ausschließlich die geschätzten Kosten für den Bereich Krippe/Kindergarten von 1.617.472 € zugrunde lagen.

 

Die Kosten des Kellergeschosses wurden durch den Architekten im Rahmen der Entwurfsplanung mit 392.812 € ermittelt (Keller im Ausbauzustand). Hierzu lag der Kirchenverwaltung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Finanzierungszusage der bischöflichen Finanzkammer in Höhe von max. 200.000 € vor.

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 19.05.2014 das Ergebnis der Prüfung der Zuwendungsanträge mitgeteilt und die förderrechtliche Unbedenklichkeit zur Umsetzung der Baumaßnahme erteilt. Nach Aussage der Regierung kann gegenwärtig eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht erteilt werden, ebenso ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung. Die Gemeinde als Antragsteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.

Im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben, Inbetriebnahme der Kinderkrippe bis spätestens Ende 2015, wurde jedoch die genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, welche eine bauliche Umsetzung des Vorhabens ermöglicht ohne spätere förderrechtliche Konsequenzen.

 

Für den Bau der Kinderkrippe wurden Fördermittel nach der Krippenförderrichtlinie in Höhe von 396.600 € (inkl. Ausstattung) beantragt. In Aussicht gestellt wurden durch die Regierung nach Prüfung 397.700 € Fördermittel.

 

Für den Kindergarten wurden FAG-Fördermittel in Höhe von 424.200 € beantragt (Fördersatz 53 %) und Fördermittel von 424.000 € (Fördersatz 52,98 %) in Aussicht gestellt.

Die gesamten öffentlichen Fördermittel betragen damit 821.700 €. Sie werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt, nach Baustand (bei den Kosten der Krippe) und Prüfung der Abrechnung durch die Regierung von Unterfranken bewilligt und ausgezahlt. Der Zuschussanteil des Kindergartens muss ggf. durch die Gemeinde vorfinanziert werden.

 

Die Regierung von Unterfranken hat die Gesamtkosten des Objekts von 2.010.284 €
(1.617.472 € KiGa Krippe / 392.812 € Keller Ausbau) der Antragsprüfung zugrunde gelegt. Die Basis für die Berechnung der anteiligen Kosten für die Bereiche Kindergarten / Kinderkrippe / Keller Kirchenverwaltung stellt die Zuordnung der Flächen im Gesamtobjekt dar. Im Ergebnis verteilt sich damit ein Anteil von 30 % auf die Krippe, 50 % auf den Kindergarten und 20 % auf die Nutzungsanteile Keller der Kirchenverwaltung, d. h. von den genannten Gesamtkosten entfallen auf die Krippe 610.285 € (inkl. Ausstattung), Kindergarten 1.010.200 € (inkl. Ausstattung) und Keller 389.800 €.

 

In der Finanzierungsvereinbarung ist zu regeln, wie und vom wem die Kostenanteile aufgebracht werden. Die ungedeckten Kosten für die Krippe und den Kindergarten (rd. 800.000 €) werden finanziert durch Eigenmittel der Gemeinde und Eigenmittel der Kath. Kirchenstiftung (diese stellt die Diözese Würzburg zur Verfügung). Das Verhältnis hierbei beträgt ca. je ½. Die endgültigen Beträge zeigt die Finanzierungsvereinbarung auf. Abgerechnet werden die Kostenanteile nach tatsächlichem Kostenanfall der Baumaßnahme. Zwischenzeitlich haben sich durch die Weiterführung der Außenanlagenplanung die Gesamtkosten um rd. 38.000 € auf rd. 2.048.000 € erhöht. Der Regierung von Unterfranken wurde dies angezeigt und die neuen geschätzten Gesamtkosten mitgeteilt. Die in Aussicht gestellten Fördermittel verändern sich dadurch nicht, da die zuwendungsfähigen Kostenansätze bereits mit den o. g. geschätzten Gesamtkosten überschritten waren.

 

Die Ausbaukosten des Kellergeschosses betragen rd. 390.000 €. Die Kath. Kirchenstiftung (Diözese) kann max. 200.000 € Kosten davon in Geldmitteln abdecken. Es wird daher vorausgesetzt, dass der Keller nur im Rohbauzustand hergestellt wird und die Ausbaukosten über Eigenleistungen von der Kirchenverwaltung aufgebracht werden.

 

In der Finanzierungsvereinbarung ist deshalb klar zu regeln, dass die Gemeinde als Treuhänder der Baumaßnahme, die Entwurfsplanung in der Fassung vom Dezember 2013 umsetzen wird. Dabei hat das Architekturbüro Leicht die Ausschreibungen für den Keller so zu steuern, dass die budgetierten Kosten von 200.000 € nicht überschritten werden. In dieser Lösung steckt das Problem der Differenzierung und Zuordnung der tatsächlich abgerechneten Kosten der Unternehmer nach den jeweiligen Gewerken und das Risiko der Wettbewerbspreise.
Alle weiteren Gewerke für den Ausbau des Kellergeschosses werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung dann der Kath. Kirchenstiftung übertragen. Das Risiko hieraus liegt bei der Kath. Kirchenstiftung. Hierüber ist der Gemeinde ein entsprechender Beschluss vorzulegen.

 

 

Zwischenzeitlich wurden durch die Gemeinde weitere Überlegungen zur Nutzung des Kellergeschosses im neuen Kindergarten/Kinderkrippe angestellt. Diese Nutzung sieht eine Hortbetreuung vor. Damit würde sich die Finanzierung komplett ändern. Die Aufgabe einer Hortbetreuung ist eine gemeindliche Aufgabe, welche dem St. Johannisverein als Träger, analog Krippe/Kindergarten, übertragen werden kann. Die grundsätzliche Bereitschaft des Vorsitzenden des St. Johannisvereins dazu und die pädagogischen Möglichkeiten sind voraussichtlich gegeben. Die Frage der Bedarfsanerkennung trifft der Gemeinderat in der heutigen Sitzung. Die Eltern wurden in der vergangenen Woche über die Möglichkeiten der Einrichtung eines Kinderhortes in Strahlungen grundsätzlich informiert.

 

Wird der Bedarf für einen Kinderhort in der Gemeinde Strahlungen durch den Gemeinderat beschlossen und wird dieser räumlich im Kellergeschoss des Neubaus untergebracht, ist der Hortausbau im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) förderfähig und würde wie der Kindergartenbau durch die Regierung von Unterfranken gefördert werden. Die verbleibenden Eigenmittel der Gemeinde bezogen auf Ausbaukosten inkl. der Ausstattung von geschätzten rd. 500.000 € würden mindestens 150.000 € betragen.

 

Damit könnten, abhängig von der endgültigen, bedarfsabgestimmten Raumplanung, voraussichtlich keine Räume für die Kirchenverwaltung im neuen Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Die Diözese Würzburg hat in einem Gespräch in der vergangenen Woche erklärt, dass der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen für die Schaffung von notwendigen Räumen für die Nutzung durch die Kirchenverwaltung insgesamt max. 200.000 € an Geldmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Kirchenverwaltung entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde vor Ort, in welchem (gemeindlichen) Objekt in Strahlungen diese Räume realisiert werden (können).

 

 

Eine endgültige Beschlussfassung über die Finanzierungsvereinbarung ist aufgrund der o. g. variablen Möglichkeiten in der heutigen Sitzung nicht möglich.

 

Abhängig von der Entscheidung über die Bedarfsanerkennung für einen Kinderhort muss die Frage der Finanzierungslösung für den Kellerausbau im Kindergarten auf Basis der o. g. Varianten von der Kirchenverwaltung beschlossen und der Gemeinde ergänzend zum Treuhandvertrag vorgelegt werden.

 


Beschluss:

 

Eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates ist zwingend notwendig, um die Umsetzung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Fördersituation noch realisieren zu können.

 

Alternativen:

 

  1. Das Kellergeschoss im Neubau Kindergarten/Krippe wird entsprechend der Entwurfsplanung vom Dezember 2013 gebaut.
    Der Ausbau erfolgt als Rohbaukeller. Der max. Kostenrahmen von 200.000 € darf nicht überschritten werden. Der Architekt hat bei der Ausschreibung diesen Rahmen zu beachten. Das Risiko einer Überschreitung geht zu Lasten der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss vorzulegen.


  2. Im Kellergeschoss des Neubau Kindergarten/Krippe wird ergänzend ein Kinderhort errichtet. Die Finanzierung erfolgt auf Basis der Finanzierung Kindergarten (FAG-Förderung, Eigenmittel Gemeinde, Eigenmittel Kirchenverwaltung/Diözese).
    Die förmliche Zustimmung der Kath. Kirchenstiftung/St. Johannisvereins zur Übernahme der Trägerschaft ist zunächst erforderlich.
    Die Kirchenverwaltung entscheidet über einen alternativen Standort/Ausbau von eigenen Räumen in Kooperation mit der Gemeinde. Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.


  3. Die Gemeinde Strahlungen errichtet auf Basis der Bedarfssituation keinen Kinderhort in Strahlungen. Der Neubau des Kindergartens mit Kinderkrippe erfolgt ohne Unterkellerung auf einer Ebene.
    Die notwendigen Räume der Kirchenverwaltung werden an einem alternativen Standort geschaffen.
    Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.

 

Der Gemeinderat beschließt, auf Basis der o. g. Argumente und der vorausgehenden Beratungen zu den TOP 3 und 4, die Weiterführung des Projektes Neubau Kindergarten/Kinderkrippe nach der Alternative 2.

 

Die neu zu schaffenden Räume für die Hortbetreuung werden im Hinblick auf die Investitionskosten nach Art. 10 FAG durch den Freistaat Bayern gefördert. Die vorliegende und in förderrechtlicher Sicht geprüfte und genehmigte Planung für den Kindergarten mit Kinderkrippe ist durch den Architekten zu überarbeiten. Die Förderanträge sind auf Basis der überarbeiteten Kostenberechnung neu zu erstellen. Baurechtlich ist durch den Architekten eine Tektur für die Kellerräume vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Dieter Schmitt (1. Vorstand des St. Johannisvereins e.V. Strahlungen) und Matthias Leicht als beauftragter Planer waren von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 Gemeindeordnung, als persönlich Beteiligte ausgeschlossen.

 

 

 

Zur baulichen Umsetzung ist es zum weiteren notwendig die bestehenden Verträge mit dem Architekten und den Fachplanern um die Leistungsphasen der Ausführung zu erweitern - Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (Leistungsstufen 3 und 4 gem. § 3.2 der einzelnen Verträge).

 

Der Gemeinderat stimmt der weiteren Beauftragung für die Leistungsphasen 5 - 9 HOAI an das Architekturbüro Matthias Leicht, Bad Neustadt, für die technischen Gewerke an das Ingenieurbüro Hüfner, Bad Kissingen, für die Tragwerkplanung an das Ingenieurbüro Federlein, Mellrichstadt und für die Freiraumplanung an die Landschaftsarchitektin Kroczek, Rödelmaier zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Gemeinderat Dieter Schmitt (1. Vorstand des St. Johannisvereins e.V. Strahlungen) und Matthias Leicht als beauftragter Planer waren von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 Gemeindeordnung, als persönlich Beteiligte ausgeschlossen.

 

 

Nachdem sich auf Basis der o. g. Entscheidungen die bauliche Umsetzung des Projektes noch weiter verzögern wird, sollte der Zeitrahmen zwingend dazu genutzt werden die Ausschreibungen für die Rohbaugewerke einschließlich Fenster, Trockenbau und Innenputz sowie die technischen Gewerke vorzubereiten, damit vor einer Vergabe (erst nach förderrechtlicher Unbedenklichkeit für den Hort möglich) ein größtmöglicher Kostenüberblick und Vergleich zu den geschätzten Kosten vorliegt, um die Finanzierbarkeit besser beurteilen zu können.

 

Weiterhin ist im Hinblick auf die enge Zeitschiene der baulichen Umsetzung eine Übertragung der Ausführungsdetails an den Arbeitskreis Kindergarten zwingende Voraussetzung. Diesen Vorgaben schließt sich der Gemeinderat einstimmig an.

 

Abschließend wies die 1. Bürgermeisterin darauf hin, dass im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde eine bedarfsorientierte konzentrierte Raumkonzeption der gemeindlichen Immobilien erstellt werden soll. Im Ergebnis muss der Gemeinderat dann entscheiden, welche Immobilien ggf. veräußert werden können.

 

Die von der Kirchenverwaltung benötigten Räume können in Abstimmung mit der Gemeinde in einer gemeindlichen Liegenschaft realisiert werden. Gegen die Einräumung eines langfristigen Nutzungsrechts bestehen seitens des Gemeinderates keine Bedenken. Grundsätzlich würde sich für diese Überlegung das Rathaus der Gemeinde anbieten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9