Sitzung: 30.06.2014 GSN/016/2014
Zum Neubau des Kindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 285, Gemarkung
Strahlungen, wurde zwischen der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen und der
Gemeinde Strahlungen ein Treuhandvertrag (26.08.2013) geschlossen. Nach § 6 des
Vertrages wird die Finanzierung der Maßnahme in einer eigenen Vereinbarung geregelt.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die beantragten
Fördermittel nach der Krippenbetreuungsrichtlinie und nach dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die Förderanträge mit dem zugrunde liegenden Bauentwurf
wurden der Regierung von Unterfranken am 11.12.2013 zur Prüfung vorgelegt. Die
notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Baugenehmigung,
Kindergartenaufsicht usw.) zur Umsetzung des Projektes liegen zwischenzeitlich
vor. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Zustimmung zur Entwurfsplanung am
10.12.2013 die Finanzierung beschlossen, wobei der Beschlussfassung
ausschließlich die geschätzten Kosten für den Bereich Krippe/Kindergarten von
1.617.472 € zugrunde lagen.
Die Kosten des Kellergeschosses wurden durch den Architekten im Rahmen
der Entwurfsplanung mit 392.812 € ermittelt (Keller im Ausbauzustand). Hierzu
lag der Kirchenverwaltung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine
Finanzierungszusage der bischöflichen Finanzkammer in Höhe von max. 200.000 €
vor.
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 19.05.2014 das
Ergebnis der Prüfung der Zuwendungsanträge mitgeteilt und die förderrechtliche
Unbedenklichkeit zur Umsetzung der Baumaßnahme erteilt. Nach Aussage der
Regierung kann gegenwärtig eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht
erteilt werden, ebenso ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die beantragte
Förderung. Die Gemeinde als Antragsteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.
Im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben, Inbetriebnahme der Kinderkrippe bis
spätestens Ende 2015, wurde jedoch die genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
erteilt, welche eine bauliche Umsetzung des Vorhabens ermöglicht ohne spätere
förderrechtliche Konsequenzen.
Für den Bau der Kinderkrippe wurden Fördermittel nach der
Krippenförderrichtlinie in Höhe von 396.600 € (inkl. Ausstattung) beantragt. In
Aussicht gestellt wurden durch die Regierung nach Prüfung 397.700 €
Fördermittel.
Für den Kindergarten wurden FAG-Fördermittel in Höhe von 424.200
€ beantragt (Fördersatz 53 %) und Fördermittel von 424.000 € (Fördersatz
52,98 %) in Aussicht gestellt.
Die gesamten öffentlichen Fördermittel betragen damit 821.700 €. Sie werden im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt, nach Baustand (bei den Kosten
der Krippe) und Prüfung der Abrechnung durch die Regierung von Unterfranken
bewilligt und ausgezahlt. Der Zuschussanteil des Kindergartens muss ggf. durch
die Gemeinde vorfinanziert werden.
Die Regierung von Unterfranken hat die Gesamtkosten des Objekts von
2.010.284 €
(1.617.472 € KiGa Krippe / 392.812 € Keller Ausbau) der Antragsprüfung zugrunde
gelegt. Die Basis für die Berechnung der anteiligen Kosten für die Bereiche
Kindergarten / Kinderkrippe / Keller Kirchenverwaltung stellt die Zuordnung der
Flächen im Gesamtobjekt dar. Im Ergebnis verteilt sich damit ein Anteil von 30
% auf die Krippe, 50 % auf den Kindergarten und 20 % auf die Nutzungsanteile
Keller der Kirchenverwaltung, d. h. von den genannten Gesamtkosten
entfallen auf die Krippe 610.285 € (inkl.
Ausstattung), Kindergarten 1.010.200 €
(inkl. Ausstattung) und Keller 389.800
€.
In der Finanzierungsvereinbarung ist zu regeln, wie und vom wem die
Kostenanteile aufgebracht werden. Die ungedeckten Kosten für die Krippe und den
Kindergarten (rd. 800.000 €) werden finanziert durch Eigenmittel der Gemeinde
und Eigenmittel der Kath. Kirchenstiftung (diese stellt die Diözese Würzburg
zur Verfügung). Das Verhältnis hierbei beträgt ca. je ½. Die endgültigen
Beträge zeigt die Finanzierungsvereinbarung auf. Abgerechnet werden die
Kostenanteile nach tatsächlichem Kostenanfall der Baumaßnahme. Zwischenzeitlich
haben sich durch die Weiterführung der Außenanlagenplanung die Gesamtkosten um
rd. 38.000 € auf rd. 2.048.000 € erhöht. Der Regierung von Unterfranken wurde
dies angezeigt und die neuen geschätzten Gesamtkosten mitgeteilt. Die in
Aussicht gestellten Fördermittel verändern sich dadurch nicht, da die
zuwendungsfähigen Kostenansätze bereits mit den o. g. geschätzten Gesamtkosten
überschritten waren.
Die Ausbaukosten des Kellergeschosses betragen rd. 390.000 €. Die Kath.
Kirchenstiftung (Diözese) kann max. 200.000 € Kosten davon in Geldmitteln
abdecken. Es wird daher vorausgesetzt, dass der Keller nur im Rohbauzustand
hergestellt wird und die Ausbaukosten über Eigenleistungen von der
Kirchenverwaltung aufgebracht werden.
In der Finanzierungsvereinbarung ist deshalb klar zu regeln, dass die
Gemeinde als Treuhänder der Baumaßnahme, die Entwurfsplanung in der Fassung vom
Dezember 2013 umsetzen wird. Dabei hat das Architekturbüro Leicht die
Ausschreibungen für den Keller so zu steuern, dass die budgetierten Kosten von
200.000 € nicht überschritten werden. In dieser Lösung steckt das Problem der
Differenzierung und Zuordnung der tatsächlich abgerechneten Kosten der
Unternehmer nach den jeweiligen Gewerken und das Risiko der Wettbewerbspreise.
Alle weiteren Gewerke für den Ausbau des Kellergeschosses werden im Rahmen der
Finanzierungsvereinbarung dann der Kath. Kirchenstiftung übertragen. Das Risiko
hieraus liegt bei der Kath. Kirchenstiftung. Hierüber ist der Gemeinde ein
entsprechender Beschluss vorzulegen.
Zwischenzeitlich wurden durch die Gemeinde weitere Überlegungen zur
Nutzung des Kellergeschosses im neuen Kindergarten/Kinderkrippe angestellt.
Diese Nutzung sieht eine Hortbetreuung vor. Damit würde sich die Finanzierung
komplett ändern. Die Aufgabe einer Hortbetreuung ist eine gemeindliche Aufgabe,
welche dem St. Johannisverein als Träger, analog Krippe/Kindergarten,
übertragen werden kann. Die grundsätzliche Bereitschaft des Vorsitzenden des
St. Johannisvereins dazu und die pädagogischen Möglichkeiten sind voraussichtlich
gegeben. Die Frage der Bedarfsanerkennung trifft der Gemeinderat in der
heutigen Sitzung. Die Eltern wurden in der vergangenen Woche über die
Möglichkeiten der Einrichtung eines Kinderhortes in Strahlungen grundsätzlich
informiert.
Wird der Bedarf für einen Kinderhort in der Gemeinde Strahlungen durch
den Gemeinderat beschlossen und wird dieser räumlich im Kellergeschoss des
Neubaus untergebracht, ist der Hortausbau im Rahmen des
Finanzausgleichsgesetzes (FAG) förderfähig und würde wie der Kindergartenbau
durch die Regierung von Unterfranken gefördert werden. Die verbleibenden
Eigenmittel der Gemeinde bezogen auf Ausbaukosten inkl. der Ausstattung von geschätzten
rd. 500.000 € würden mindestens 150.000 € betragen.
Damit könnten, abhängig von der endgültigen, bedarfsabgestimmten
Raumplanung, voraussichtlich keine Räume für die Kirchenverwaltung im neuen
Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Die Diözese Würzburg hat in einem
Gespräch in der vergangenen Woche erklärt, dass der Kath. Kirchenstiftung
Strahlungen für die Schaffung von notwendigen Räumen für die Nutzung durch die
Kirchenverwaltung insgesamt max. 200.000 € an Geldmitteln zur Verfügung
gestellt werden. Die Kirchenverwaltung entscheidet im Einvernehmen mit der
Gemeinde vor Ort, in welchem (gemeindlichen) Objekt in Strahlungen diese Räume
realisiert werden (können).
Eine endgültige Beschlussfassung über die Finanzierungsvereinbarung ist
aufgrund der o. g. variablen Möglichkeiten in der heutigen Sitzung nicht
möglich.
Abhängig von der Entscheidung über die Bedarfsanerkennung für einen
Kinderhort muss die Frage der Finanzierungslösung für den Kellerausbau im
Kindergarten auf Basis der o. g. Varianten von der Kirchenverwaltung
beschlossen und der Gemeinde ergänzend zum Treuhandvertrag vorgelegt werden.
Beschluss:
Eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates ist zwingend notwendig, um
die Umsetzung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Fördersituation noch
realisieren zu können.
Alternativen:
- Das Kellergeschoss im Neubau
Kindergarten/Krippe wird entsprechend der Entwurfsplanung vom Dezember
2013 gebaut.
Der Ausbau erfolgt als Rohbaukeller. Der max. Kostenrahmen von 200.000 € darf nicht überschritten werden. Der Architekt hat bei der Ausschreibung diesen Rahmen zu beachten. Das Risiko einer Überschreitung geht zu Lasten der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss vorzulegen.
- Im Kellergeschoss des Neubau
Kindergarten/Krippe wird ergänzend ein Kinderhort errichtet. Die
Finanzierung erfolgt auf Basis der Finanzierung Kindergarten
(FAG-Förderung, Eigenmittel Gemeinde, Eigenmittel
Kirchenverwaltung/Diözese).
Die förmliche Zustimmung der Kath. Kirchenstiftung/St. Johannisvereins zur Übernahme der Trägerschaft ist zunächst erforderlich.
Die Kirchenverwaltung entscheidet über einen alternativen Standort/Ausbau von eigenen Räumen in Kooperation mit der Gemeinde. Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
- Die Gemeinde Strahlungen errichtet auf
Basis der Bedarfssituation keinen Kinderhort in Strahlungen. Der
Neubau des Kindergartens mit Kinderkrippe erfolgt ohne
Unterkellerung auf einer Ebene.
Die notwendigen Räume der Kirchenverwaltung werden an einem alternativen Standort geschaffen.
Die Förderanträge sowie die Entwurfsplanung sind entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat beschließt, auf Basis der o. g. Argumente und der
vorausgehenden Beratungen zu den TOP 3 und 4, die Weiterführung des Projektes
Neubau Kindergarten/Kinderkrippe nach der Alternative
2.
Die neu zu schaffenden Räume für die Hortbetreuung werden im Hinblick auf die Investitionskosten nach Art. 10 FAG durch den Freistaat Bayern gefördert. Die vorliegende und in förderrechtlicher Sicht geprüfte und genehmigte Planung für den Kindergarten mit Kinderkrippe ist durch den Architekten zu überarbeiten. Die Förderanträge sind auf Basis der überarbeiteten Kostenberechnung neu zu erstellen. Baurechtlich ist durch den Architekten eine Tektur für die Kellerräume vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Dieter Schmitt (1. Vorstand des St. Johannisvereins e.V.
Strahlungen) und Matthias Leicht als beauftragter Planer waren von der Beratung
und Abstimmung nach Art. 49 Gemeindeordnung, als persönlich Beteiligte ausgeschlossen.
Zur baulichen Umsetzung ist es zum weiteren notwendig die bestehenden
Verträge mit dem Architekten und den Fachplanern um die Leistungsphasen der
Ausführung zu erweitern - Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (Leistungsstufen 3 und 4
gem. § 3.2 der einzelnen Verträge).
Der Gemeinderat stimmt der weiteren Beauftragung für die Leistungsphasen
5 - 9 HOAI an das Architekturbüro Matthias Leicht, Bad Neustadt, für die
technischen Gewerke an das Ingenieurbüro Hüfner, Bad Kissingen, für die
Tragwerkplanung an das Ingenieurbüro Federlein, Mellrichstadt und für die
Freiraumplanung an die Landschaftsarchitektin Kroczek, Rödelmaier zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Dieter Schmitt (1. Vorstand des St. Johannisvereins e.V.
Strahlungen) und Matthias Leicht als beauftragter Planer waren von der Beratung
und Abstimmung nach Art. 49 Gemeindeordnung, als persönlich Beteiligte
ausgeschlossen.
Nachdem sich auf Basis der o. g. Entscheidungen die bauliche Umsetzung des Projektes noch weiter verzögern wird, sollte der Zeitrahmen zwingend dazu genutzt werden die Ausschreibungen für die Rohbaugewerke einschließlich Fenster, Trockenbau und Innenputz sowie die technischen Gewerke vorzubereiten, damit vor einer Vergabe (erst nach förderrechtlicher Unbedenklichkeit für den Hort möglich) ein größtmöglicher Kostenüberblick und Vergleich zu den geschätzten Kosten vorliegt, um die Finanzierbarkeit besser beurteilen zu können.
Weiterhin ist im Hinblick auf die enge Zeitschiene der baulichen Umsetzung eine Übertragung der Ausführungsdetails an den Arbeitskreis Kindergarten zwingende Voraussetzung. Diesen Vorgaben schließt sich der Gemeinderat einstimmig an.
Abschließend wies die 1. Bürgermeisterin darauf hin, dass im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde eine bedarfsorientierte konzentrierte Raumkonzeption der gemeindlichen Immobilien erstellt werden soll. Im Ergebnis muss der Gemeinderat dann entscheiden, welche Immobilien ggf. veräußert werden können.
Die von der Kirchenverwaltung benötigten Räume können in Abstimmung mit der Gemeinde in einer gemeindlichen Liegenschaft realisiert werden. Gegen die Einräumung eines langfristigen Nutzungsrechts bestehen seitens des Gemeinderates keine Bedenken. Grundsätzlich würde sich für diese Überlegung das Rathaus der Gemeinde anbieten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
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