Gemäß Art. 7 BayKiBiG entscheiden Gemeinden welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Die Gemeinde bestimmt auf Basis einer objektiven und realistischen Prognose, welche Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen, ab dem Schuljahr 2015/2016 für die Gemeinde Strahlungen 15 Schülerhortplätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Dabei wird die Erwartung, dass mindestens 75 % der (Grundschulkinder-)Eltern einen Bedarf für eine Hortbetreuung anmelden wollen zugrunde gelegt.

 

Da sich die erste Elternanhörung in Strahlungen auf einen Schülerhort in Salz ausrichtete, fand auf Wunsch des Jugendamtes nach der oben genannten Beschlussfassung eine erneute Bedarfsabfrage, diesmal für einen Schülerhort in Strahlungen statt.

 

Die Bedarfsabfrage wurde bei allen Kindern der Gemeinde Strahlungen der letzten beiden Kindergartenjahrgänge bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt. Die Bedarfsumfrage wurde an die Eltern von 69 Kindern verschickt, davon kamen 10 Umfragebögen zurück (Beteiligung der Eltern 15 %). Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Das Ergebnis der Bedarfsabfrage zeigt, dass 6 Kinder aus Strahlungen Interesse an einem Platz im Schülerhort ab Frühjahr 2016 haben. Das ergibt einen prozentualen Anteil von 30 % der Grundschulkinder aus Strahlungen. Für 5 Kinder deren Eltern sich bei der Bedarfsumfrage gemeldet haben, wurde auch der Bedarf an einem Platz im Schülerhort an der Karl-Straub-Grundschule angemeldet.

 

Der Gemeinderat wird über das vorgenannte Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

 

Nach aktuellem Sachstand bleibt der neue Schülerhort an der Grundschule in Salz auch für die Schulkinder aus Strahlungen offen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird somit nicht berührt.

 

Das Landratsamt -Jugendamt – wurde von dieser Situation in Kenntnis gesetzt und zur Absicherung der Gemeinde im Hinblick auf die hohen Investitionen und die zu erwartenden Betriebskosten um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die vorliegende Bedarfsanerkennung unter Berücksichtigung der Umfrageergebnisse aus fachlicher Sicht sachgerecht wie auch pädagogisch sinnvoll ist. Hierauf ist keine Stellungnahme des Landratsamtes eingegangen.

 

Die Investitionskosten sind aus den Finanzierungsunterlagen (TOP 3) zu ersehen.

 

Zu den Betriebskosten für einen Schülerhort kann nach Angabe des Landratsamtes davon ausgegangen werden, dass bis zur Betreuung von 10 Schulkindern neben dem Kindergartenpersonal eine eigene Kraft ausreichend ist. Ab Betreuung von 10 Schulkindern werden zwei Kräfte benötigt. Dabei muss es sich um Fachpersonal handeln.

Überschlägig ergeben sich laufende Personalkosten für eine Kraft von ca. 30.000 bis 35.000,- € und für zwei Kräfte von 65.000 bis 70.000,- €. Nach Abzug der Elternbeiträge und der staatlichen wie auch kommunalen Förderung verbleiben für den Träger bei Nutzung des Hortes von 6 bis 10 Kindern und einer Betreuungskraft rd. 10.000,- € jährlich und bei Nutzung ab 10 bis 15 Kindern und zwei Betreuungskräften rd. 25.000,- € jährlich. Hinzu kommt der sonstige laufende Betriebsaufwand.

 

Die Einrichtung eines Schülerhortes in Strahlungen bedingt jedoch 15 Plätze.

 

Der Antrag auf Übernahme der Trägerschaft an den St.-Johannis-Verein Strahlungen ist gestellt. Inwieweit der Verein eine finanzielle Sicherung für den Hortbetrieb verlangt, muss abgewartet werden.

 

Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat zu seiner Bedarfsfeststellung vom 30.06.2014 nochmals eine abschließende Beurteilung und Entscheidung trifft. Dazu werden nachfolgend nochmals die voraussichtlichen Schülerzahlen aufgelistet.

 

Schuljahr

Vorauss. Grundschul-

kinder Strahlungen

2015/2016

20

2016/2017

24

2017/2018

24

2018/2019

28

 

Sollte der Gemeinderat an seiner Entscheidung festhalten, wäre der Beschluss vom 30.06.2014 zu bestätigen. Anderenfalls wäre er entsprechend dem Willen des Gemeinderates abzuändern.


An der Bedarfsfeststellung für einen Schülerhort in Strahlungen vom 30.06.2014 wird mit der dabei getroffenen Begründung festgehalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8