Sitzung: 30.07.2014 GSN/009/2014
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen, ab dem Schuljahr 2015/2016 für
die Gemeinde Strahlungen 15 Schülerhortplätze als bedarfsnotwendig
anzuerkennen. Dabei wird die Erwartung, dass mindestens 75 % der
(Grundschulkinder-)Eltern einen Bedarf für eine Hortbetreuung anmelden wollen
zugrunde gelegt.
Da sich die erste
Elternanhörung in Strahlungen auf einen Schülerhort in Salz ausrichtete, fand auf
Wunsch des Jugendamtes nach der oben genannten Beschlussfassung eine erneute
Bedarfsabfrage, diesmal für einen Schülerhort in Strahlungen statt.
Die Bedarfsabfrage
wurde bei allen Kindern der Gemeinde Strahlungen der letzten beiden
Kindergartenjahrgänge bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt. Die
Bedarfsumfrage wurde an die Eltern von 69 Kindern verschickt, davon kamen 10
Umfragebögen zurück (Beteiligung der Eltern 15 %). Nach derzeitigem Stand
ergibt sich ein Betreuungsbedarf ausschließlich für Grundschulkinder. Das
Ergebnis der Bedarfsabfrage zeigt, dass 6 Kinder aus Strahlungen Interesse an
einem Platz im Schülerhort ab Frühjahr 2016 haben. Das ergibt einen
prozentualen Anteil von 30 % der Grundschulkinder aus Strahlungen. Für 5 Kinder
deren Eltern sich bei der Bedarfsumfrage gemeldet haben, wurde auch der Bedarf
an einem Platz im Schülerhort an der Karl-Straub-Grundschule angemeldet.
Der Gemeinderat
wird über das vorgenannte Ergebnis in Kenntnis gesetzt.
Nach aktuellem
Sachstand bleibt der neue Schülerhort an der Grundschule in Salz auch für die
Schulkinder aus Strahlungen offen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird
somit nicht berührt.
Das Landratsamt
-Jugendamt – wurde von dieser Situation in Kenntnis gesetzt und zur
Absicherung der Gemeinde im Hinblick auf die hohen Investitionen und die zu
erwartenden Betriebskosten um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die
vorliegende Bedarfsanerkennung unter Berücksichtigung der Umfrageergebnisse aus
fachlicher Sicht sachgerecht wie auch pädagogisch sinnvoll ist. Hierauf ist
keine Stellungnahme des Landratsamtes eingegangen.
Die
Investitionskosten sind aus den Finanzierungsunterlagen (TOP 3) zu ersehen.
Zu den
Betriebskosten für einen Schülerhort kann nach Angabe des Landratsamtes davon
ausgegangen werden, dass bis zur Betreuung von 10 Schulkindern neben dem
Kindergartenpersonal eine eigene Kraft ausreichend ist. Ab Betreuung von 10
Schulkindern werden zwei Kräfte benötigt. Dabei muss es sich um Fachpersonal
handeln.
Überschlägig
ergeben sich laufende Personalkosten für eine Kraft von ca. 30.000 bis 35.000,-
€ und für zwei Kräfte von 65.000 bis 70.000,- €. Nach Abzug der Elternbeiträge
und der staatlichen wie auch kommunalen Förderung verbleiben für den Träger bei
Nutzung des Hortes von 6 bis 10 Kindern und einer Betreuungskraft rd. 10.000,-
€ jährlich und bei Nutzung ab 10 bis 15 Kindern und zwei Betreuungskräften rd.
25.000,- € jährlich. Hinzu kommt der sonstige laufende Betriebsaufwand.
Die Einrichtung
eines Schülerhortes in Strahlungen bedingt jedoch 15 Plätze.
Der Antrag auf
Übernahme der Trägerschaft an den St.-Johannis-Verein Strahlungen ist gestellt.
Inwieweit der Verein eine finanzielle Sicherung für den Hortbetrieb verlangt,
muss abgewartet werden.
Es wird empfohlen,
dass der Gemeinderat zu seiner Bedarfsfeststellung vom 30.06.2014 nochmals eine
abschließende Beurteilung und Entscheidung trifft. Dazu werden nachfolgend
nochmals die voraussichtlichen Schülerzahlen aufgelistet.
Schuljahr |
Vorauss. Grundschul- kinder Strahlungen |
2015/2016 |
20 |
2016/2017 |
24 |
2017/2018 |
24 |
2018/2019 |
28 |
Sollte der
Gemeinderat an seiner Entscheidung festhalten, wäre der Beschluss vom
30.06.2014 zu bestätigen. Anderenfalls wäre er entsprechend dem Willen des
Gemeinderates abzuändern.
An der Bedarfsfeststellung für einen Schülerhort in Strahlungen vom
30.06.2014 wird mit der dabei getroffenen Begründung festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |