Sitzung: 30.07.2014 GSN/009/2014
Am
10.12.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf Basis des mit der Kath.
Kirchenstiftung Strahlungen abgeschlossenen Treuhandvertrages die Baumaßnahme
„Neubau des Kindergartens in Strahlungen mit Einrichtung einer Kinderkrippe“
durchgeführt wird. Der Neubau stellte sich im Vergleich als wirtschaftlichste
Lösung dar. Der Gemeinderat hat dem Bauentwurf und dem Finanzierungsplan
zugestimmt. Auf Grundlage der Kostenschätzung zur Entwurfsplanung des
Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale vom 10.12.2013 mit Gesamtkosten
von 1.617.472 € ohne Kosten Kellergeschoss (Ausbau Keller zzgl. 392.812 €) stellte
sich die Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe
durch die Gemeinde Strahlungen wie folgt dar:
Neubau Regelkindergarten
1.
Zuwendungen nach Art. 10 FAG 424.200
€
Beantragter Fördersatz 53 % zu förderfähigen Kosten
von
800.329 € (KRW nach FA-ZR)
2.
Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 218.678
€
3.
Eigenmittel der Gemeinde 376.129
€
Neubau
Kindergarten 1.019.007
€
Neubau Kinderkrippe
1.
Zuwendungen Krippenförderrichtlinie 396.600
€
Beantragter Fördersatz 71,4 % zu förderfähigen Kosten
von
527.472 € = 376.600 € (KRW nach
FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
16 x 1.250 € = 20.000 €
2.
Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 186.765
€
3.
Eigenmittel der Gemeinde 15.100
€
Neubau
Kinderkrippe 598.465
€
Kindergarten / Kinderkrippe insgesamt 1.617.472 €
zuzüglich
Keller - Ausbaustandard 392.812
€
Gesamtkosten gem. Bauentwurf vom 10.12.2013: 2.010.284 €
Abzüglich
Fördermittel Krippe / KiGa voraussichtlich 820.800
€
Abzüglich
Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung Krippe / KiGa 405.443
€
Abzüglich
Teilkostenzusage für Kellergeschoss Kirchenv. 200.000
€
Verbleiben: 584.041
€
Abzüglich
Ausbaukosten Kellergeschoss 192.812
€
Eigenmittel der Gemeinde auf Basis
Entwurfsplanung Dez. 2013 - Kindergarten und
Krippe: 391.229 €
Am 30.06.2014 hat der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion die zusätzliche Einrichtung eines Hortes in der Gemeinde Strahlungen beschlossen. Der Gemeinderat sieht mit dem eigenen Angebot einer Hortbetreuung einen positiven Standortfaktor für die Gemeinde verbunden. Die finanziellen Anforderungen des zusätzlichen Investitionsbedarfs werden mit der Vorlage der aktuellen Planung detailliert sichtbar. Zu den laufenden Betriebskosten ist bei der Bedarfsanalyse in TOP 1 eine Aussage getroffen. Die Hortbetreuungsräume werden im Kellergeschoss des neu zu errichtenden Kindergartens mit Kinderkrippe untergebracht. Die ursprünglich geplanten Räume der Kirchenverwaltung entfallen in diesem Objekt.
Der Bedarf an Plätzen im Hortbereich
wurde auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG ermittelt. Der Gemeinderat hat am 30.06.2014
einen Bedarf von 15 Hortplätzen anerkannt.
Die Bedarfsanerkennung von 30 Regelplätzen
und 16 Krippenplätzen (Gemeinderatsbeschluss vom 21.08.2013) blieb unberührt.
Die überarbeitete Entwurfsplanung des
Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale, zum Neubau des
Kindergartens, der Kinderkrippe und des Schülerhorts wird dem Gemeinderat
ausführlich vorgestellt. Die Realisierung der Maßnahme ist zeitnah geplant,
sobald die Förderanträge geprüft und die Unschädlichkeit hinsichtlich der
öffentlichen Fördermittel vorliegt. Die Fertigstellung und der Bezug der
Einrichtung ist bis spätestens Dezember 2015 zu realisieren.
Die Entwurfsplanung vom 26.07.2014 wurde mit
allen Beteiligten (Landratsamt, Kath. Kirchenstiftung, Diözese,
Kindergartenverein, Kindergartenleitung) abgestimmt.
Die Kostenschätzung der Entwurfsplanung vom 26.07.2014
schließt mit Gesamtkosten von 2.281.630,07
€ ab (bisher 2.010.284,00 €).
Davon entfällt auf den Bereich des Kindergartens / Schülerhorts ein
Kostenanteil von 1.683.396,35 € und auf den Bereich der Kinderkrippe ein Kostenanteil von 598.233,72 €
(Aufteilungsmaßstab sind jeweils die Gesamtflächen und das Verhältnis der
Flächenanteile des Kindergartens/Horts bzw. der Krippe, jeweils zzgl.
Ausstattungskosten).
Die Kosten für die Teilunterkellerung des
Gebäudes waren bisher in den Förderanträgen für den Neubau Kindergarten und
–krippe nicht enthalten, da es sich nach der bisherigen Planung um Räume
der Kirchenverwaltung im Kellergeschoss gehandelt hat.
Für
die Gemeinde Strahlungen erhöhen sich durch die Einrichtung des
Schülerhorts die aufzubringenden Eigenmittel um rd. 178.000 €.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme muss auf
Grundlage der mit der Regierung von Unterfranken geführten Gespräche der Zuwendungsantrag
nach Art. 10 FAG (Finanzausgleichsgesetz) neu gestellt werden, da dieser nunmehr
neben dem Neubau des Regelkindergartens auch noch den Neubau des Schülerhorts
beinhaltet.
Der Zuwendungsantrag für den Neubau der Kinderkrippe nach der Richtlinie zur
Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014“ muss durch die oben beschriebene
Bauumfangsänderung nicht geändert werden.
Mit der Kath. Kirchenstiftung / Bischöflichen Finanzkammer muss die ergänzende
Vereinbarung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme geschlossen werden (§ 6
Treuhandvertrag). Dabei
sollte auch eine Defizitregelung für den Hort getroffen werden.
Die Trägerschaft für den Hort soll der St. Johannisverein e.
V. Strahlungen übernehmen. Eine Beförderung der Schulkinder nach
Unterrichtsende von der Grundschule Salz nach Strahlungen ist grundsätzlich
gewährleistet.
Beschluss:
Auf Grundlage der Kostenberechnung zur
Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale
vom 26.07.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630,07 € stellt sich die Finanzierung
der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe und Schülerhort durch die
Gemeinde Strahlungen wie folgt dar:
Neubau
Regelkindergarten und Schülerhort
Werte in
Klammern:
Prüfergebnis aufgrund der
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Unterfranken vom 19.05.2014 –
ohne Schülerhort
1. Zuwendungen nach Art. 10 FAG 692.600
€ (424.000 €)
Beantragter
Fördersatz 55 % zu förderfähigen Kosten von
1.259.230 € (KRW nach FA-ZR; 343,77
m², 3.663 €/m²)
2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 424.166 € (209.871 €)
3. Eigenmittel der Gemeinde 566.630
€ (376.329 €)
Neubau Kindergarten/Hort 1.683.396
€ (1.010.200 €)
Neubau
Kinderkrippe
Werte in
Klammern:
Prüfergebnis aufgrund der
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Unterfranken vom 19.05.2014 –
ohne Schülerhort
1. Zuwendungen Krippenförderrichtlinie 397.700 € (397.700 €)
Beantragter
Fördersatz 71,6 % zu förderfähigen Kosten von
527.472 € = 377.700 € (KRW nach
FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
16 x 1.250 € = 20.000 €
2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt) 185.534 € (197.585 €)
3. Eigenmittel der Gemeinde 15.000
€ (15.000 €)
Neubau Kinderkrippe 598.234
€ (610.285 €)
Gesamtkosten
gem. Bauentwurf: 2.281.630
€ (1.620.485 €)
zuzüglich
Keller ausgebaut (389.800
€)
zuzüglich
angezeigte Mehrkosten Außenanlage (37.996
€)
(2.048.281
€)
Abzüglich Fördermittel Krippe / KiGa
beantragt 1.090.300 € (821.700 €)
Abzüglich Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung 609.700 € (407.456 €)
Abzüglich zus. Eigenanteil Kirchenst. für
Außenanlage (26.099
€)
Abzüglich Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung
für Keller (389.800
€)
Eigenmittel
der Gemeinde KiGa / Hort / Krippe
voraussichtlich: 581.630
€ (403.226 €)
damit
Eigenmittel der Gemeinde + 178.404 €
gegenüber
der Entwurfsplanung Dez. 2013
Die mit Schreiben vom 13.03.2014 der
Regierung von Unterfranken angezeigten Mehrkosten bei den Außenanlagen in Höhe
von 37.996,40 € sind in der aktuellen Kostenberechnung vom 26.07.2014
berücksichtigt. Die Mehrkosten beruhen auf der Konkretisierung der Außenanlagenplanung.
Zum Zeitpunkt der Zuwendungsantragsstellung im Dezember 2013 lag lediglich eine
grobe Kostenschätzung vor.
Die ergänzende Finanzierungsvereinbarung muss
mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen / Bischöflichen Finanzkammer Würzburg
(§ 6 Treuhandvertrag) noch abgeschlossen werden. Bestandteil der Vereinbarung
ist auch die Übereignung der Grundstücke Fl. Nr. 285 und 285/1 (Eigentümer:
Gemeinde Strahlungen) an die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen als Träger des
Kindergartens.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauentwurf und dem
Finanzierungsplan für die o. g. Maßnahmen zu. Die endgültige Festsetzung der
Höhe der Zuwendungen und die Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt
im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen durch die Regierung von
Unterfranken.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde
Strahlungen in Höhe von mindestens rd. 582.000 € wird im Haushaltsplan 2014
bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt.
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage beträgt
zum Jahresende 2013 rd. 344.000 €. Diese Mittel können zur Finanzierung der
Eigenmittel eingesetzt werden. Für einen darüber hinaus gehenden Mittelbedarf
steht nur die Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch weitere Kreditaufnahmen
zur Verfügung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Eigenmittel
für weitere investive Projekte stehen damit nicht mehr zur Verfügung.
Eine Vorfinanzierung von Kostenanteilen des
Trägers ist der Gemeinde Strahlungen im Hinblick auf ihre eigenen finanziellen
Möglichkeiten grundsätzlich nicht möglich.
Die Durchführung der baulichen Maßnahmen ist
dringlich. Die Regierung von Unterfranken wird daher um
Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die o.
g. Förderprogramme gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht (Architekt) hat wegen persönlicher
Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.