Am 10.12.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf Basis des mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen abgeschlossenen Treuhandvertrages die Baumaßnahme „Neubau des Kindergartens in Strahlungen mit Einrichtung einer Kinderkrippe“ durchgeführt wird. Der Neubau stellte sich im Vergleich als wirtschaftlichste Lösung dar. Der Gemeinderat hat dem Bauentwurf und dem Finanzierungsplan zugestimmt. Auf Grundlage der Kostenschätzung zur Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale vom 10.12.2013 mit Gesamtkosten von 1.617.472 € ohne Kosten Kellergeschoss (Ausbau Keller zzgl. 392.812 €) stellte sich die Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe durch die Gemeinde Strahlungen wie folgt dar:

 

Neubau Regelkindergarten

1. Zuwendungen nach Art. 10 FAG                                                 424.200 €

    Beantragter Fördersatz 53 % zu förderfähigen Kosten von
    800.329 € (KRW nach FA-ZR)

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                        218.678 €

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                           376.129 €

 

Neubau Kindergarten                                                                    1.019.007 €

 

Neubau Kinderkrippe

1. Zuwendungen Krippenförderrichtlinie                                          396.600 €

    Beantragter Fördersatz 71,4 % zu förderfähigen Kosten von
    527.472 € = 376.600 € (KRW nach FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
    16 x 1.250 € = 20.000 €

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                        186.765 €

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                             15.100 €

 

Neubau Kinderkrippe                                                                       598.465 €

 

Kindergarten / Kinderkrippe insgesamt                                   1.617.472 €

zuzüglich Keller - Ausbaustandard                                                   392.812 €

 

Gesamtkosten gem. Bauentwurf vom 10.12.2013:                 2.010.284 €

 

Abzüglich Fördermittel Krippe / KiGa voraussichtlich                     820.800 €

Abzüglich Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung Krippe / KiGa             405.443 €

Abzüglich Teilkostenzusage für Kellergeschoss Kirchenv.             200.000 €

Verbleiben:                                                                                       584.041 €

Abzüglich Ausbaukosten Kellergeschoss                                        192.812 €

Eigenmittel der Gemeinde auf Basis

Entwurfsplanung Dez. 2013 - Kindergarten und Krippe:         391.229 €

 

 

 

Am 30.06.2014 hat der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion die zusätzliche Einrichtung eines Hortes in der Gemeinde Strahlungen beschlossen. Der Gemeinderat sieht mit dem eigenen Angebot einer Hortbetreuung einen positiven Standortfaktor für die Gemeinde verbunden. Die finanziellen Anforderungen des zusätzlichen Investitionsbedarfs werden mit der Vorlage der aktuellen Planung detailliert sichtbar. Zu den laufenden Betriebskosten ist bei der Bedarfsanalyse in TOP 1 eine Aussage getroffen. Die Hortbetreuungsräume werden im Kellergeschoss des neu zu errichtenden Kindergartens mit Kinderkrippe untergebracht. Die ursprünglich geplanten Räume der Kirchenverwaltung entfallen in diesem Objekt.

 

Der Bedarf an Plätzen im Hortbereich wurde auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG ermittelt. Der Gemeinderat hat am 30.06.2014 einen Bedarf von 15 Hortplätzen anerkannt.

Die Bedarfsanerkennung von 30 Regelplätzen und 16 Krippenplätzen (Gemeinderatsbeschluss vom 21.08.2013) blieb unberührt.

 

 

Die überarbeitete Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale, zum Neubau des Kindergartens, der Kinderkrippe und des Schülerhorts wird dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt. Die Realisierung der Maßnahme ist zeitnah geplant, sobald die Förderanträge geprüft und die Unschädlichkeit hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel vorliegt. Die Fertigstellung und der Bezug der Einrichtung ist bis spätestens Dezember 2015 zu realisieren.

 

Die Entwurfsplanung vom 26.07.2014 wurde mit allen Beteiligten (Landratsamt, Kath. Kirchenstiftung, Diözese, Kindergartenverein, Kindergartenleitung) abgestimmt.

Die Kostenschätzung der Entwurfsplanung vom 26.07.2014 schließt mit Gesamtkosten von 2.281.630,07 € ab (bisher 2.010.284,00 €).

Davon entfällt auf den Bereich des Kindergartens / Schülerhorts ein Kostenanteil von 1.683.396,35 € und auf den Bereich der Kinderkrippe ein Kostenanteil von 598.233,72 € (Aufteilungsmaßstab sind jeweils die Gesamtflächen und das Verhältnis der Flächenanteile des Kindergartens/Horts bzw. der Krippe, jeweils zzgl. Ausstattungskosten).

 

Die Kosten für die Teilunterkellerung des Gebäudes waren bisher in den Förderanträgen für den Neubau Kindergarten und –krippe nicht enthalten, da es sich nach der bisherigen Planung um Räume der Kirchenverwaltung im Kellergeschoss gehandelt hat.

 

Für die Gemeinde Strahlungen erhöhen sich durch die Einrichtung des Schülerhorts die aufzubringenden Eigenmittel um rd. 178.000 €.

 

Zur Finanzierung der Baumaßnahme muss auf Grundlage der mit der Regierung von Unterfranken geführten Gespräche der Zuwendungsantrag nach Art. 10 FAG (Finanzausgleichsgesetz) neu gestellt werden, da dieser nunmehr neben dem Neubau des Regelkindergartens auch noch den Neubau des Schülerhorts beinhaltet.
Der Zuwendungsantrag für den Neubau der Kinderkrippe nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014“ muss durch die oben beschriebene Bauumfangsänderung nicht geändert werden.

Mit der Kath. Kirchenstiftung / Bischöflichen Finanzkammer muss die ergänzende Vereinbarung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme geschlossen werden (§ 6 Treuhandvertrag).
Dabei sollte auch eine Defizitregelung für den Hort getroffen werden.

 

Die Trägerschaft für den Hort soll der St. Johannisverein e. V. Strahlungen übernehmen. Eine Beförderung der Schulkinder nach Unterrichtsende von der Grundschule Salz nach Strahlungen ist grundsätzlich gewährleistet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf Basis des mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen abgeschlossenen Treuhandvertrages, die Baumaßnahme „Neubau des Kindergartens in Strahlungen mit Einrichtung einer Kinderkrippe und eines Schülerhorts“ durchzuführen. Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2013 zum Neubau eines Kindergartens und einer Kinderkrippe wird um die Einrichtung eines Schülerhorts erweitert.

 

Auf Grundlage der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung des Architekturbüros Matthias Leicht, Bad Neustadt a. d. Saale vom 26.07.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630,07 € stellt sich die Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Kindergarten mit Kinderkrippe und Schülerhort durch die Gemeinde Strahlungen wie folgt dar:

 

Neubau Regelkindergarten und Schülerhort

Werte in Klammern:
Prüfergebnis aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Unterfranken vom 19.05.2014 – ohne Schülerhort

 

1. Zuwendungen nach Art. 10 FAG                                          692.600 €         (424.000 €)

    Beantragter Fördersatz 55 % zu förderfähigen Kosten von
    1.259.230 € (KRW nach FA-ZR; 343,77 m², 3.663 €/m²)

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                 424.166 €         (209.871 €)

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                    566.630 €         (376.329 €)

 

Neubau Kindergarten/Hort                                                     1.683.396 €      (1.010.200 €)

 

 

Neubau Kinderkrippe

Werte in Klammern:
Prüfergebnis aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Unterfranken vom 19.05.2014 – ohne Schülerhort

 

1. Zuwendungen Krippenförderrichtlinie                                   397.700 €         (397.700 €)

    Beantragter Fördersatz 71,6 % zu förderfähigen Kosten von
    527.472 € = 377.700 € (KRW nach FA-ZR) zzgl. Einrichtungspauschale
    16 x 1.250 € = 20.000 €

 

2. Anteil der Bischöflichen Finanzkammer für
    die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen
(beantragt)                 185.534 €         (197.585 €)

 

3. Eigenmittel der Gemeinde                                                      15.000 €           (15.000 €)

 

Neubau Kinderkrippe                                                                598.234 €         (610.285 €)

 

Gesamtkosten gem. Bauentwurf:                                      2.281.630 €      (1.620.485 €)

zuzüglich Keller ausgebaut                                                                           (389.800 €)

zuzüglich angezeigte Mehrkosten Außenanlage                                          (37.996 €)

                                                                                                                        (2.048.281 €)

 

Abzüglich Fördermittel Krippe / KiGa beantragt                    1.090.300 €         (821.700 €)

Abzüglich Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung                             609.700 €         (407.456 €)

Abzüglich zus. Eigenanteil Kirchenst. für Außenanlage                                      (26.099 €)

Abzüglich Eigenanteil Kath. Kirchenstiftung für Keller                                      (389.800 €)

 

Eigenmittel der Gemeinde  KiGa / Hort / Krippe

voraussichtlich:                                                                      581.630 €         (403.226 €)

damit Eigenmittel der Gemeinde + 178.404 €

gegenüber der Entwurfsplanung Dez. 2013

 

Die mit Schreiben vom 13.03.2014 der Regierung von Unterfranken angezeigten Mehrkosten bei den Außenanlagen in Höhe von 37.996,40 € sind in der aktuellen Kostenberechnung vom 26.07.2014 berücksichtigt. Die Mehrkosten beruhen auf der Konkretisierung der Außenanlagenplanung. Zum Zeitpunkt der Zuwendungsantragsstellung im Dezember 2013 lag lediglich eine grobe Kostenschätzung vor.

 

 

Die ergänzende Finanzierungsvereinbarung muss mit der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen / Bischöflichen Finanzkammer Würzburg (§ 6 Treuhandvertrag) noch abgeschlossen werden. Bestandteil der Vereinbarung ist auch die Übereignung der Grundstücke Fl. Nr. 285 und 285/1 (Eigentümer: Gemeinde Strahlungen) an die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen als Träger des Kindergartens.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauentwurf und dem Finanzierungsplan für die o. g. Maßnahmen zu. Die endgültige Festsetzung der Höhe der Zuwendungen und die Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen durch die Regierung von Unterfranken.

 

Der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde Strahlungen in Höhe von mindestens rd. 582.000 € wird im Haushaltsplan 2014 bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt.

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende 2013 rd. 344.000 €. Diese Mittel können zur Finanzierung der Eigenmittel eingesetzt werden. Für einen darüber hinaus gehenden Mittelbedarf steht nur die Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch weitere Kreditaufnahmen zur Verfügung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Eigenmittel für weitere investive Projekte stehen damit nicht mehr zur Verfügung.

 

Eine Vorfinanzierung von Kostenanteilen des Trägers ist der Gemeinde Strahlungen im Hinblick auf ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich nicht möglich.

 

Die Durchführung der baulichen Maßnahmen ist dringlich. Die Regierung von Unterfranken wird daher um Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die o. g. Förderprogramme gebeten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

 

Gemeinderat Matthias Leicht (Architekt) hat wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.