Sitzung: 15.09.2014 GSN/011/2014
Der Gemeinde Strahlungen liegt ein mündlicher Antrag von Frau Natascha
Trabert, Am Altmerberg 11, Strahlungen für das Aufstellen eines
Verkehrsspiegels an der Kreuzung Obertorstraße/Zehntstraße/Sonnenstraße vor.
Frau Trabert begründet ihren Antrag mit der Unübersichtlichkeit der Kreuzung,
was ein gefahrloses überqueren der Obertorstraße in Richtung Rhönblick,
aufgrund der dort ihrer Meinung nach zu hohen Geschwindigkeiten des Verkehrs,
erschwert. Weiterhin argumentiert Frau Trabert, dass mit dem Neubau des Kindergartens
im Lindenweg der Fußgängerverkehr in diesem Bereich noch zunehmen wird.
Am 10.07.2014 fand dazu ein Ortstermin zusammen mit Vertretern des
Landratsamt Rhön-Grabfeld, der Polizeiinspektion Bad Neustadt, der VGem Bad
Neustadt, Frau Bürgermeisterin Back und der Antragstellerin statt.
Die Verwaltung nimmt nach Auswertung des Ortstermins dazu wie folgt
Stellung:
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen,
zuständig für die Anordnung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder
Verkehrszeichen ist somit die Gemeinde Strahlungen. Die bei dem Ortstermin
anwesenden Fachbehörden haben demnach eine beratende Funktion.
Der angesprochene Kreuzungsbereich kann in Richtung Fridritter Straße
als unübersichtlich eingestuft werden. Für die Überquerung ist erhöhte
Aufmerksamkeit notwendig. Ein völlig gefahrloses überqueren der Kreuzung kann
mit keiner geeigneten Maßnahme, außer mit baulichen Veränderungen,
sichergestellt werden. Bezüglich der durch Frau Trabert angesprochenen überhöhten
Geschwindigkeiten wurden Ende August verdeckte Geschwindigkeitsmessungen (über
48 Std.) auf Höhe der Kreuzung durchgeführt, um objektive Ergebnisse zu
erhalten und die Situation folgerichtig einschätzen zu können (vgl. Anlage).
Nach Auswertung der Testmessungen wurde festgestellt, dass in der
Obertorstraße im Bereich der Kreuzung eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 49
km/h gefahren wird. Ein Handlungsbedarf bezüglich überhöhter Geschwindigkeit
ist somit nicht gegeben.
Der geforderte Verkehrsspiegel täuscht aus Erfahrungswerten eine falsche
Sicherheit vor und kann deshalb von Seiten der Fachbehörden aus folgenden
Gründen nicht befürwortet werden:
- Verkehrsspiegel zeigen ein
verkleinertes Bild und täuschen damit bei der Geschwindigkeits- und Einschätzung
der Entfernung.
- Es entstehen tote Winkel.
- Es ist beim Nutzen eines Spiegels ein
dritter Blick beim Überqueren notwendig, der oftmals Kinder und Ältere
überfordert.
- Die Beobachtung zeigt, dass
Verkehrsteilnehmer nur noch den Spiegel nutzen und nicht mehr auf die
eigentliche Fahrbahn achten.
Eine Beschilderung des Bereiches mit Gefahrzeichen, bzw. eine
Geschwindigkeitsbeschränkung ist ebenfalls nicht zielführend, da sie an der
Situation nichts ändert, sondern eher ein trügerisches Sicherheitsgefühl
vermitteln würde. Die Fußgänger könnten zur Einschätzung kommen, dass der
Fahrzeugverkehr ja langsam fahren muss und deshalb die Aufmerksamkeit
nachlässt.
Zusätzlich muss bedacht werden, dass die Kindergartenkinder zum
Kindergarten immer in Begleitung eines Erwachsenen sind, die die Situation
überschauen können.
Die von den Fachbehörden vorgeschlagene Lösung ist deshalb, dass
Fußgänger den Bereich meiden und besser den Bereich Fridritter Straße/Rheinfeldshöfer
Straße zur Querung nutzen sollten (vgl. Lageplan). Dieser Bereich ist
übersichtlicher und kann somit gefahrloser überquert werden. Für die
Fachbehörden ist klar, dass dies ein Umweg bedeutet, welcher aber zu Gunsten
der Verkehrssicherheit zumutbar wäre.
Beschluss:
Auf die Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Obertorstraße/Zehntstraße/Sonnenstraße wir aufgrund der Argumente der Fachbehörden verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |