Der Gemeinde Strahlungen liegt ein mündlicher Antrag von Frau Natascha Trabert, Am Altmerberg 11, Strahlungen für das Aufstellen eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Obertorstraße/Zehntstraße/Sonnenstraße vor. Frau Trabert begründet ihren Antrag mit der Unübersichtlichkeit der Kreuzung, was ein gefahrloses überqueren der Obertorstraße in Richtung Rhönblick, aufgrund der dort ihrer Meinung nach zu hohen Geschwindigkeiten des Verkehrs, erschwert. Weiterhin argumentiert Frau Trabert, dass mit dem Neubau des Kindergartens im Lindenweg der Fußgängerverkehr in diesem Bereich noch zunehmen wird.

Am 10.07.2014 fand dazu ein Ortstermin zusammen mit Vertretern des Landratsamt Rhön-Grabfeld, der Polizeiinspektion Bad Neustadt, der VGem Bad Neustadt, Frau Bürgermeisterin Back und der Antragstellerin statt.

 

Die Verwaltung nimmt nach Auswertung des Ortstermins dazu wie folgt Stellung:

 

Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen, zuständig für die Anordnung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder Verkehrszeichen ist somit die Gemeinde Strahlungen. Die bei dem Ortstermin anwesenden Fachbehörden haben demnach eine beratende Funktion.

Der angesprochene Kreuzungsbereich kann in Richtung Fridritter Straße als unübersichtlich eingestuft werden. Für die Überquerung ist erhöhte Aufmerksamkeit notwendig. Ein völlig gefahrloses überqueren der Kreuzung kann mit keiner geeigneten Maßnahme, außer mit baulichen Veränderungen, sichergestellt werden. Bezüglich der durch Frau Trabert angesprochenen überhöhten Geschwindigkeiten wurden Ende August verdeckte Geschwindigkeitsmessungen (über 48 Std.) auf Höhe der Kreuzung durchgeführt, um objektive Ergebnisse zu erhalten und die Situation folgerichtig einschätzen zu können (vgl. Anlage).

 

Nach Auswertung der Testmessungen wurde festgestellt, dass in der Obertorstraße im Bereich der Kreuzung eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 49 km/h gefahren wird. Ein Handlungsbedarf bezüglich überhöhter Geschwindigkeit ist somit nicht gegeben.

 

 

Der geforderte Verkehrsspiegel täuscht aus Erfahrungswerten eine falsche Sicherheit vor und kann deshalb von Seiten der Fachbehörden aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

 

  • Verkehrsspiegel zeigen ein verkleinertes Bild und täuschen damit bei der Geschwindigkeits- und Einschätzung der Entfernung.

  • Es entstehen tote Winkel.

  • Es ist beim Nutzen eines Spiegels ein dritter Blick beim Überqueren notwendig, der oftmals Kinder und Ältere überfordert.

  • Die Beobachtung zeigt, dass Verkehrsteilnehmer nur noch den Spiegel nutzen und nicht mehr auf die eigentliche Fahrbahn achten.

 

Eine Beschilderung des Bereiches mit Gefahrzeichen, bzw. eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ebenfalls nicht zielführend, da sie an der Situation nichts ändert, sondern eher ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln würde. Die Fußgänger könnten zur Einschätzung kommen, dass der Fahrzeugverkehr ja langsam fahren muss und deshalb die Aufmerksamkeit nachlässt.

 

Zusätzlich muss bedacht werden, dass die Kindergartenkinder zum Kindergarten immer in Begleitung eines Erwachsenen sind, die die Situation überschauen können.

 

Die von den Fachbehörden vorgeschlagene Lösung ist deshalb, dass Fußgänger den Bereich meiden und besser den Bereich Fridritter Straße/Rheinfeldshöfer Straße zur Querung nutzen sollten (vgl. Lageplan). Dieser Bereich ist übersichtlicher und kann somit gefahrloser überquert werden. Für die Fachbehörden ist klar, dass dies ein Umweg bedeutet, welcher aber zu Gunsten der Verkehrssicherheit zumutbar wäre.

 


Beschluss:

 

Auf die Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Obertorstraße/Zehntstraße/Sonnenstraße wir aufgrund der Argumente der Fachbehörden verzichtet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6