Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück  Fl. Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherrn beabsichtigen auf der Nordseite des Gebäudes zwei Tonnengauben mit Blechverkleidung aufzubringen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 436 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen über die Art und Ausführung von Gauben.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6