Sitzung: 15.09.2014 GSN/011/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben
auf dem Grundstück Fl. Nr. 436 in der
Neustädter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherrn beabsichtigen auf der Nordseite des Gebäudes zwei
Tonnengauben mit Blechverkleidung aufzubringen.
Das Grundstück Fl. Nr. 436 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen über
die Art und Ausführung von Gauben.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |