Sitzung: 15.09.2014 GSN/011/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Balkonverglasung
auf dem Grundstück Fl. Nr. 258 im Rhönblick 4 in Strahlungen vorgelegt.
Der Balkon mit Geländer besteht bereits. Die Überdachung erfolgt in
einer Aluminiumkonstruktion mit Glasdach und seitlicher Verglasung.
Das Grundstück Fl. Nr. 258 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“.
Der Balkon befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Balkonverglasung auf dem Grundstück Fl. Nr. 258 im Rhönblick 4 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Für den Standort des Balkons mit Verglasung außerhalb der im
Bebauungrsplan festgesetzten Baugrenzen bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Frau Bürgermeisterin Karola Back und Herr Gemeinderat Dieter Schmitt
nehmen an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht
teil.