Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Balkonverglasung auf dem Grundstück Fl. Nr. 258 im Rhönblick 4 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Balkon mit Geländer besteht bereits. Die Überdachung erfolgt in einer Aluminiumkonstruktion mit Glasdach und seitlicher Verglasung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 258 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“.

Der Balkon befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Balkonverglasung auf dem Grundstück Fl. Nr. 258 im Rhönblick 4 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Für den Standort des Balkons mit Verglasung außerhalb der im Bebauungrsplan festgesetzten Baugrenzen bestehen keine Einwände.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5

 

Frau Bürgermeisterin Karola Back und Herr Gemeinderat Dieter Schmitt nehmen an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.