Sitzung: 13.10.2014 GSN/017/2014
Mit Treuhandvertrag vom 26.08.2013 hat die Gemeinde als Bevollmächtigte
die Aufgabe des Bauherrnvertreters für alle Planungs- und Verwaltungsleistungen
für die Baumaßnahme übernommen. Nach § 6 des Treuhandvertrages wird zu den
Fragen der Finanzierung eine ergänzende Vereinbarung geschlossen.
Die Regierung von Unterfranken hat die Zustimmung zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn für den Ersatz-Neubau des Kindergartens mit Krippe und Hort
erteilt und die Höhe der öffentlichen Fördermittel grundsätzlich berechnet.
Für den Teilbereich Krippe
kann davon ausgegangen werden, dass ein Bescheid der Regierung mit einer
anteiligen Bewilligung von Fördermitteln in den nächsten Wochen erteilt wird
(Krippenförderrichtlinie). Nach Baustand und Höhe der Bewilligungsrate können
dann Auszahlungen durch die Gemeinde bei der Regierung beantragt werden.
Für die Bereiche Kindergarten und
Hort hat die Regierung eine Anfinanzierung der Fördermittel für 2015
eingeplant. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass
der Bewilligungsbescheid nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) bis ca. Mitte 2015 bei
der Gemeinde eingehen wird.
Der
Finanzierungsplan für die Maßnahme auf Basis der Kostenschätzung vom 26.07.2014
(Entwurfsplanung) und der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der
Regierung von Unterfranken vom 01.09.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630 € stellt sich wie folgt dar:
Regelkindergarten – Bedarfsanerkennung
30 Plätze,
Schülerhort – Bedarfsanerkennung 15 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten: 1.665.590
€
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert) 1.334.859
€
entspricht Kostenanteil der Gemeinde Strahlungen
für den Regelkindergarten und Schülerhort
in Aussicht gestellte Förderung nach Art. 10 FAG 707.000 €
ff-Kosten 1.334.859 € x Fördersatz 52,96 %
verbleiben 958.590
€
Kinderkrippe – Bedarfsanerkennung 16
Plätze:
Anteil an Gesamtkosten 616.040
€
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert
559.152 €)
x Fördersatz 71,6 % = 400.400 € 400.400
€
zuzüglich Ausstattungspauschale max.(16x1.250€) 20.000 €
in Aussicht gestellte Förderung nach der
Krippenbetreuungsrichtlinie 420.400
€
verbleiben 195.640
€
ungedeckte Kosten insgesamt: 1.154.230
€
Die Gemeinde leistet gem. Art. 27 BayKiBiG auf Basis der Entwurfsplanung einen
Investitionskostenzuschuss an die Kirchenstiftung für die Gesamtmaßnahme in
Höhe von 1.350.859 €. Die in Aussicht gestellten Fördermittel nach Art. 10 FAG in Höhe von 707.000 €
reduzieren diesen Anteil der Gemeinde
auf 643.859 €.
Der Anteil der Kirchenstiftung in der
Gesamthöhe von 510.371 € wird durch die Diözese Würzburg finanziert.
Die Differenz zu den Gesamtkosten von 2.281.630 € werden durch die in Aussicht
gestellten Krippenfördermittel in Höhe
von 420.400 € gedeckt.
Die Abrechnung der
o. g. Finanzierungsanteile erfolgt nach tatsächlichen Kosten (s. § 4) und den tatsächlich
bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln.
Mit der Kath. Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer Tobias Fuchs und
Herrn Paul Back und der Bischöflichen Finanzkammer der Diözese Würzburg wurde
der Inhalt der Vereinbarung am 09.10.2014 besprochen und abgestimmt.
Gemeinderat
Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49
Abs. 1 Satz 1 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Finanzierungsvereinbarung in der dem
Protokoll als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage wird zum Bestandteil
des Beschlusses erklärt.
Der
Finanzierungsplan für die Maßnahme auf Basis der Kostenschätzung vom 26.07.2014
(Entwurfsplanung) und der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der
Regierung von Unterfranken vom 01.09.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630 € stellt sich wie folgt dar:
Regelkindergarten – Bedarfsanerkennung
30 Plätze,
Schülerhort – Bedarfsanerkennung 15 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten: 1.665.590
€
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert) 1.334.859
€
entspricht Kostenanteil der Gemeinde Strahlungen
für den Regelkindergarten und Schülerhort
in Aussicht gestellte Förderung nach Art. 10 FAG 707.000 €
ff-Kosten 1.334.859 € x Fördersatz 52,96 %
verbleiben 958.590
€
Kinderkrippe – Bedarfsanerkennung 16
Plätze:
Anteil an Gesamtkosten 616.040
€
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert
559.152 €)
x Fördersatz 71,6 % = 400.400 € 400.400
€
zuzüglich Ausstattungspauschale max.(16x1.250€) 20.000 €
in Aussicht gestellte Förderung nach der
Krippenbetreuungsrichtlinie 420.400
€
verbleiben 195.640
€
ungedeckte Kosten insgesamt: 1.154.230
€
Die Gemeinde leistet gem. Art. 27 BayKiBiG auf Basis der Entwurfsplanung einen
Investitionskostenzuschuss an die Kirchenstiftung für die Gesamtmaßnahme in
Höhe von 1.350.859 €. Die in Aussicht gestellten Fördermittel nach Art. 10 FAG in Höhe von 707.000 €
reduzieren diesen Anteil der Gemeinde
auf 643.859 €.
Der Anteil der Kirchenstiftung in der
Gesamthöhe von 510.371 € wird durch die Diözese Würzburg finanziert.
Die Differenz zu den Gesamtkosten von 2.281.630 € werden durch die in Aussicht
gestellten Krippenfördermittel in Höhe
von 420.400 € gedeckt.
Die Abrechnung der o. g. Finanzierungsanteile erfolgt nach tatsächlichen Kosten
(s. § 4) und den tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |