Mit Treuhandvertrag vom 26.08.2013 hat die Gemeinde als Bevollmächtigte die Aufgabe des Bauherrnvertreters für alle Planungs- und Verwaltungsleistungen für die Baumaßnahme übernommen. Nach § 6 des Treuhandvertrages wird zu den Fragen der Finanzierung eine ergänzende Vereinbarung geschlossen.

 

Die Regierung von Unterfranken hat die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für den Ersatz-Neubau des Kindergartens mit Krippe und Hort erteilt und die Höhe der öffentlichen Fördermittel grundsätzlich berechnet.

 

Für den Teilbereich Krippe kann davon ausgegangen werden, dass ein Bescheid der Regierung mit einer anteiligen Bewilligung von Fördermitteln in den nächsten Wochen erteilt wird (Krippenförderrichtlinie). Nach Baustand und Höhe der Bewilligungsrate können dann Auszahlungen durch die Gemeinde bei der Regierung beantragt werden.

 

Für die Bereiche Kindergarten und Hort hat die Regierung eine Anfinanzierung der Fördermittel für 2015 eingeplant. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass der Bewilligungsbescheid nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) bis ca. Mitte 2015 bei der Gemeinde eingehen wird.

 

 

Der Finanzierungsplan für die Maßnahme auf Basis der Kostenschätzung vom 26.07.2014 (Entwurfsplanung) und der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Regierung von Unterfranken vom 01.09.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630 € stellt sich wie folgt dar:

Regelkindergarten – Bedarfsanerkennung 30 Plätze,
Schülerhort – Bedarfsanerkennung 15 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten:                                                                                    1.665.590 €
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert)                                         1.334.859 €
entspricht Kostenanteil der Gemeinde Strahlungen
für den Regelkindergarten und Schülerhort
in Aussicht gestellte Förderung nach Art. 10 FAG                                                707.000 €
ff-Kosten 1.334.859 € x Fördersatz 52,96 %                                                                                               
verbleiben                                                                                                            958.590 €

Kinderkrippe – Bedarfsanerkennung 16 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten                                                                                        616.040 €
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert 559.152 €)
x Fördersatz 71,6 % = 400.400 €                                                                    400.400 €
zuzüglich Ausstattungspauschale max.(16x1.250€)                                    20.000 €

in Aussicht gestellte Förderung nach der
Krippenbetreuungsrichtlinie                                                                                   420.400 €
verbleiben                                                                                                            195.640 €

ungedeckte Kosten insgesamt:                                                                      1.154.230 €

Die Gemeinde leistet gem. Art. 27 BayKiBiG auf Basis der Entwurfsplanung einen Investitionskostenzuschuss an die Kirchenstiftung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.350.859 €. Die in Aussicht gestellten Fördermittel nach Art. 10 FAG in Höhe von 707.000 € reduzieren diesen Anteil der Gemeinde auf 643.859 €.

Der Anteil der Kirchenstiftung in der Gesamthöhe von 510.371 € wird durch die Diözese Würzburg finanziert.
Die Differenz zu den Gesamtkosten von 2.281.630 € werden durch die in Aussicht gestellten Krippenfördermittel in Höhe von 420.400 € gedeckt.

Die Abrechnung der o. g. Finanzierungsanteile erfolgt nach tatsächlichen Kosten (s. § 4) und den tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln.

Mit der Kath. Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer Tobias Fuchs und Herrn Paul Back und der Bischöflichen Finanzkammer der Diözese Würzburg wurde der Inhalt der Vereinbarung am 09.10.2014 besprochen und abgestimmt.

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Finanzierungsvereinbarung in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Der Finanzierungsplan für die Maßnahme auf Basis der Kostenschätzung vom 26.07.2014 (Entwurfsplanung) und der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Regierung von Unterfranken vom 01.09.2014 mit Gesamtkosten von 2.281.630 € stellt sich wie folgt dar:

Regelkindergarten – Bedarfsanerkennung 30 Plätze,
Schülerhort – Bedarfsanerkennung 15 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten:                                                                                    1.665.590 €
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert)                                         1.334.859 €
entspricht Kostenanteil der Gemeinde Strahlungen
für den Regelkindergarten und Schülerhort
in Aussicht gestellte Förderung nach Art. 10 FAG                                                707.000 €
ff-Kosten 1.334.859 € x Fördersatz 52,96 %                                                                                               
verbleiben                                                                                                            958.590 €

Kinderkrippe – Bedarfsanerkennung 16 Plätze:
Anteil an Gesamtkosten                                                                                        616.040 €
max. förderfähige Kosten (Kostenhöchstwert 559.152 €)
x Fördersatz 71,6 % = 400.400 €                                                                    400.400 €
zuzüglich Ausstattungspauschale max.(16x1.250€)                                    20.000 €

in Aussicht gestellte Förderung nach der
Krippenbetreuungsrichtlinie                                                                                   420.400 €
verbleiben                                                                                                            195.640 €

ungedeckte Kosten insgesamt:                                                                      1.154.230 €

Die Gemeinde leistet gem. Art. 27 BayKiBiG auf Basis der Entwurfsplanung einen Investitionskostenzuschuss an die Kirchenstiftung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.350.859 €. Die in Aussicht gestellten Fördermittel nach Art. 10 FAG in Höhe von 707.000 € reduzieren diesen Anteil der Gemeinde auf 643.859 €.

Der Anteil der Kirchenstiftung in der Gesamthöhe von 510.371 € wird durch die Diözese Würzburg finanziert.
Die Differenz zu den Gesamtkosten von 2.281.630 € werden durch die in Aussicht gestellten Krippenfördermittel in Höhe von 420.400 € gedeckt.

Die Abrechnung der o. g. Finanzierungsanteile erfolgt nach tatsächlichen Kosten (s. § 4) und den tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7