Sitzung: 20.10.2014 GSN/012/2014
Die Firma NEF Neue Energien Franken GmbH ist im Rahmen einer Flächensuche
zur Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen an die Gemeinde Strahlungen
heran getreten, da es im Gemeindegebiet beiderseits der A71 grundsätzlich
geeignete Flächen hierfür gibt.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Anlagen innerhalb
eines 110 m breiten Streifens entlang von Autobahnen und Schienenwegen
gefördert.
Das Unternehmen hat sich als ein bayernweit tätiger Projektierer für
Wind- und Sonnenenergie-Erzeugungsanlagen vorgestellt und würde gerne erfahren,
ob aus kommunaler Sicht die Möglichkeit für die Aufnahme einer Planung besteht,
vorausgesetzt die Grundstückseigentümer seien bereit, die notwendigen Flächen
zu verpachten.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen können regelmäßig nur auf Grundlage
einer Bauleitplanung realisiert werden. Die Gemeinde muss den Bereich, in dem
eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, in ihrem
Flächennutzungsplan entsprechend darstellen. Im Bebauungsplan wird die Fläche dann
regelmäßig als „Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie“
festgesetzt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Freiflächen-Photovoltaikanlage in
einer Genossenschaft zu planen und zu realisieren. Jeder Gemeindebürger könnte
dann Mitglied der Genossenschaft werden und davon profitieren. Die
Gewerbesteuer aus der Anlage würde dann der Gemeinde Strahlungen zu fließen.
Die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde beträgt 8,76 ct/kWh zum Stand
Oktober 2014. Diese verringert sich nach den Vorgaben des EEG monatlich um 0,5
%. Die Einspeisevergütung wird nur noch für Neuanlagen bis 500 kWp Nennleistung
gewährt (zuvor bis 10.000 kWp). Neuanlagen über 500 kWp Nennleistung, wovon bei
einer Freiflächenanlage auszugehen ist, erhalten als Förderung eine sog.
Marktprämie, sind im Gegenzug jedoch verpflichtet einen Direktvermarkter mit
der Vermarktung des eingespeisten Stroms zu beauftragen.
Die in Betracht kommenden Flächen im Gemeindegebiet Strahlungen werden
im Gemeinderat anhand von Lageplänen dargestellt.
Bürgermeisterin Karola Back ergänzt hierzu, dass die Landwirte weiterhin
selbst entscheiden können, ob sie die entsprechenden Flächen zum Verkauf bzw.
zur Verpachtung zur Verfügung stellen. Die Entscheidung des Gemeinderates
beziehe sich nur auf die Erlaubnis seitens der Gemeinde die Anlagen errichten
zu lassen. Zudem erläutert sie, dass die ggf. erwirtschafteten
Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde verbleiben würden. 2. Bürgermeister
Johannes Hümpfner schlägt vor, dass als Bedingung zur Zustimmung der
Genossenschftsitzes in Strahlungen sein muss.
Beschluss:
Seitens des Gemeinderates liegen keine Einwände vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |