Die Firma NEF Neue Energien Franken GmbH ist im Rahmen einer Flächensuche zur Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen an die Gemeinde Strahlungen heran getreten, da es im Gemeindegebiet beiderseits der A71 grundsätzlich geeignete Flächen hierfür gibt.

 

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Anlagen innerhalb eines 110 m breiten Streifens entlang von Autobahnen und Schienenwegen gefördert.

 

Das Unternehmen hat sich als ein bayernweit tätiger Projektierer für Wind- und Sonnenenergie-Erzeugungsanlagen vorgestellt und würde gerne erfahren, ob aus kommunaler Sicht die Möglichkeit für die Aufnahme einer Planung besteht, vorausgesetzt die Grundstückseigentümer seien bereit, die notwendigen Flächen zu verpachten.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen können regelmäßig nur auf Grundlage einer Bauleitplanung realisiert werden. Die Gemeinde muss den Bereich, in dem eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, in ihrem Flächennutzungsplan entsprechend darstellen. Im Bebauungsplan wird die Fläche dann regelmäßig als „Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie“ festgesetzt.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Freiflächen-Photovoltaikanlage in einer Genossenschaft zu planen und zu realisieren. Jeder Gemeindebürger könnte dann Mitglied der Genossenschaft werden und davon profitieren. Die Gewerbesteuer aus der Anlage würde dann der Gemeinde Strahlungen zu fließen.

 

Die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde beträgt 8,76 ct/kWh zum Stand Oktober 2014. Diese verringert sich nach den Vorgaben des EEG monatlich um 0,5 %. Die Einspeisevergütung wird nur noch für Neuanlagen bis 500 kWp Nennleistung gewährt (zuvor bis 10.000 kWp). Neuanlagen über 500 kWp Nennleistung, wovon bei einer Freiflächenanlage auszugehen ist, erhalten als Förderung eine sog. Marktprämie, sind im Gegenzug jedoch verpflichtet einen Direktvermarkter mit der Vermarktung des eingespeisten Stroms zu beauftragen.

 

Die in Betracht kommenden Flächen im Gemeindegebiet Strahlungen werden im Gemeinderat anhand von Lageplänen dargestellt.

 

Bürgermeisterin Karola Back ergänzt hierzu, dass die Landwirte weiterhin selbst entscheiden können, ob sie die entsprechenden Flächen zum Verkauf bzw. zur Verpachtung zur Verfügung stellen. Die Entscheidung des Gemeinderates beziehe sich nur auf die Erlaubnis seitens der Gemeinde die Anlagen errichten zu lassen. Zudem erläutert sie, dass die ggf. erwirtschafteten Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde verbleiben würden. 2. Bürgermeister Johannes Hümpfner schlägt vor, dass als Bedingung zur Zustimmung der Genossenschftsitzes in Strahlungen sein muss.


Beschluss:

 

Seitens des Gemeinderates liegen keine Einwände vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8