Sitzung: 20.10.2014 GSN/012/2014
Bei einem Gespräch am Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde nach der
Genehmigungsfähigkeit des Antrags auf Vorbescheid für das neue Feuerwehrhaus
gefragt. Folgende Aussagen wurden getroffen:
- Immissionsschutz:
Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist eine Erschütterungsprognose,
wie vom Gewerbeaufsichtsamt vorgeschlagen notwendig. Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird im Verfahren noch die Fa. Steinbach beteiligen.
- Das Landratsamt
hält das Bauvorhaben im Außenbereich vorbehaltlich einer positiven
Erschütterungsprognose für grundsätzlich genehmigungsfähig. Dabei wird
auch die öffentliche Zweckbestimmung bedacht. Auch ein dem Feuerwehrhaus
angeschlossener Bauhof wird noch als genehmigungsfähig angesehen.
- Bei der
Genehmigung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Für eine
weitere Bebauung in dem Bereich wäre eine Bauleitplanung erforderlich, die
in der Vergangenheit aber keinen Bestand hatte. Nach Auffassung von Herrn
Endres liegen die damaligen Hinderungsgründe (Steinbruch) noch immer bzw.
verstärkt (Steinbrucherweiterung) vor. Das Landratsamt wird die genauen
Gründe von damals noch ermitteln und der Gemeinde mitteilen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss: