Bei einem Gespräch am Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde nach der Genehmigungsfähigkeit des Antrags auf Vorbescheid für das neue Feuerwehrhaus gefragt. Folgende Aussagen wurden getroffen:

  • Immissionsschutz: Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist eine Erschütterungsprognose, wie vom Gewerbeaufsichtsamt vorgeschlagen notwendig. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird im Verfahren noch die Fa. Steinbach beteiligen.
  • Das Landratsamt hält das Bauvorhaben im Außenbereich vorbehaltlich einer positiven Erschütterungsprognose für grundsätzlich genehmigungsfähig. Dabei wird auch die öffentliche Zweckbestimmung bedacht. Auch ein dem Feuerwehrhaus angeschlossener Bauhof wird noch als genehmigungsfähig angesehen.
  • Bei der Genehmigung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Für eine weitere Bebauung in dem Bereich wäre eine Bauleitplanung erforderlich, die in der Vergangenheit aber keinen Bestand hatte. Nach Auffassung von Herrn Endres liegen die damaligen Hinderungsgründe (Steinbruch) noch immer bzw. verstärkt (Steinbrucherweiterung) vor. Das Landratsamt wird die genauen Gründe von damals noch ermitteln und der Gemeinde mitteilen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.


Beschluss: