Sitzung: 20.10.2014 GSN/012/2014
In seiner Sitzung vom 12.01.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Strahlungen ein förderrechtliches Erschließungsgebiet (GT Rheinfeldshof) für
den Ausbau der Breitbandversorgung festgelegt und dem Einstieg in das
Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie zugestimmt.
Nach dieser Festlegung wurden folgende Schritte im Förderverfahren
abgearbeitet:
·
Allgemeine und individuelle Bedarfsabfrage im
festgelegten Erschließungsgebiet (13.01.2014 bis 28.02.2014)
Ergebnis: 8 Bedarfsmeldungen aus dem gewerblichen Bereich
·
Bekanntgabe der Ergebnisse dieser Befragung
(10.03.2014)
·
Durchführung eines Markterkundungsverfahrens zur
Ermittlung von eigenwirtschaftlichen Ausbauten innerhalb der kommenden drei
Jahre
(10.03.2014 bis einschl. 14.04.2014)
Ergebnis: Kein Anbieter hat sich dazu bereit erklärt, ohne
eine finanzielle Beteiligung
der Gemeinde Strahlungen einen
Ausbau im festgelegten
Erschließungsgebiet vornehmen
·
Befragung der Bundesnetzagentur zur möglichen
Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungsprodukte (23.04.2014)
·
Einreichung eines Förderantrages bei der Regierung
von Unterfranken (29.04.2014)
·
Eingang der Stellungnahme der Bundesnetzagentur
(06.05.2014)
Ergebnis: Es ist keine
regulierte Infrastruktur vorhanden, welche für den Ausbau im Gemeindeteil
Rheinfeldshof genutzt werden könnte.
·
Eingangsbestätigung der Regierung von Unterfranken
bezüglich des gestellten Förderantrages (15.05.2014) – Eingang am 30.04.2014
·
Start des Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (07.05.2014)
·
Bewerbungen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes
konnten bis zum 13.06.2014 bei
der Gemeinde Strahlungen eingereicht werden
Ergebnis: 1 gültiger Teilnahmeantrag der Telekom Deutschland
GmbH
·
Aufforderung des Bewerbers bis spätestens zum
04.08.2014 ein konkretes Ausbauangebot
abzugeben (20.06.2014)
Ergebnis: 1 konkretes Ausbauangebot der Telekom Deutschland
GmbH
·
Öffnung des eingegangenen Ausbauangebotes im Rahmen
eines Submissionstermins (04.08.2014)
Dem Ausbauangebot der Telekom Deutschland GmbH vom 30.07.2014 waren
folgende Eckdaten zu entnehmen:
Ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke: 298.374,00
Euro
Nach der Durchführung des angebotenen Ausbaus würden sämtliche
Anschlüsse (100 %) im festgelegten Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s
im Downstream und mindestens 2,7 Mbit/s im Upstream versorgt werden.
Eckdaten zur Ausbaumaßnahme:
Technische Ausbauvariante: Fibre
to the Curb (FttC)
Investitionskosten: 311.025,55
Euro
Herstellung der Linienführung in unterirdischer Bauweise: 4.800
Meter
Einziehen von Kabeln in Rohrsysteme: 5.485
Meter
Wiederherstellung von Wege-Oberfläche: 65
Meter
Aufzubauende DSLAMs: 1
Stück
Aufzuwertende Anschlüsse: 14
Anschlüsse
Maximale Ausbaudauer: 1
Jahr ab Vertragsabschluss
Finanzierungsplan:
Wirtschaftlichkeitslücke (von der Gde. Strahlungen zu übernehmen): 298.374,00 Euro
Schätzung Dez.
2013: 170.000,00
Euro
Förderung (80%, max. 600.000 Euro): 238.699,20
Euro
Schätzung Dez.
2013: 136.000,00
Euro
Eigenanteil der
Gemeinde Strahlungen 59.674,80
Euro
Schätzung Dez.
2013: 34.000,00
Euro
Im Haushalt der Gemeinde sind für 2014 derzeit 36.000,- € an
Eigenmitteln der Gemeinde eingeplant.
Nach der Ausschreibung werden nun aber in den Haushaltsjahren 2014 und
2015 insgesamt ca. 60.000,- € benötigt.
Der Eigenanteil der Gemeinde ist anteilig nach Baufortschritt zu
leisten. Auch die Fördermittel können sukzessive nach Baufortschritt abgerufen
werden. Eine komplette Vorfinanzierung der Baumaßnahme durch die Gemeinde ist
nicht nötig.
Da nur ein Ausbauangebot abgegeben wurde, ist dieses auch als das
wirtschaftlichste der eingegangenen Angebote zu werten. Eine entsprechende
Angebotsauswertung der Corwese GmbH liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Leider liegt die im Angebot der Telekom Deutschland GmbH errechnete
Wirtschaftlichkeitslücke deutlich über dem seinerzeit geschätzten Betrag. Der
Grund hierfür ist in einer alternativen Trassenzuführung zu sehen. Wie eine
Rückfrage bei der Telekom Deutschland GmbH ergab, kann diese Trassenzuführung
jedoch aus technischen Gründen nicht geändert werden.
Der Gemeinderat wird darum gebeten, über die Durchführung bzw.
Nichtdurchführung dieser Ausbaumaßnahme zu beschließen.
Soweit sich die Gemeinde Strahlungen zur Durchführung dieser Maßnahme
entschließt, sind bis zum Abschluss des Ausbauvertrages noch folgende
Förderschritte abzuwickeln:
·
Prüfung der Plausibilität der ausgewiesenen
Wirtschaftlichkeitslücke durch das Bay. Breitbandzentrum (bereits eingeleitet)
·
Prüfung des Breitbandausbauvertrages durch die
Bundesnetzagentur
·
Vorlage der Prüfergebnisse (Breitbandzentrum und
Bundesnetzagentur), dieses Beschlusses und diverser weiterer Unterlagen bei der
Regierung von Unterfranken
Wenn diese Prüfungen durchgeführt worden sind und die Zustimmung der
Regierung von Unterfranken zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, kann der
Breitbandausbauvertrag unterzeichnet werden. Die Ausbauarbeiten würden
anschließend sehr zeitnah beginnen und müssten spätestens ein Jahr nach der
Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen sein.
Gemeinderatsmitglied Matthias Leicht fragt an, ob eine Bedarfsmeldung
zur Breitbandversorgung vorlag und ob dies nötig ist. Herr Ziegler vom Bauamt
erläutert, dass bereits 8 Bedarfsmeldungen eingingen. Gemeinderatsmitglieder
Johannes Hümpfner und Matthias Leicht vertreten die Meinung, dass eine
Breitbandversorgung für die Zukunft nötig ist und es abwegig wäre im Zuge der
Dorferneuerung auf leistungsfähiges Internet zu verzichten. 1. Bürgermeisterin
Frau Back erwähnt außerdem, dass in Anbetracht der Gleichbehandlung auch für
Rheinfeldshof die Möglichkeit einer Breitbandanbindung bestehen soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Strahlungen beschließt, auf Grundlage des Ausbauangebotes der Telekom
Deutschland GmbH vom 30.07.2014 einen Breitbandausbauvertrag mit dieser
Gesellschaft abzuschließen und die sich für den offerierten Ausbau errechnende Wirtschaftlichkeitslücke
in Höhe von 298.374,00 Euro zu übernehmen.
Frau Bürgermeisterin Back (im
Vertretungsfall deren Vertreter) wird dazu ermächtigt, nach dem Vorliegen aller
förder- und beihilferechtlichen Voraussetzung den Breitbandausbauvertrag mit
der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Die über den Haushaltsansatz hinaus gehenden gemeindlichen Eigenmittel
sind im Haushaltsplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2015 zu
berücksichtigen (24.000 €). Die ggf. im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch
genommenen Haushaltsmittel werden als Haushaltsausgabereste im Rahmen der
Jahresrechnungslegung in das Jahr 2015 übertragen (Haushaltsansatz
Haushaltsstelle 1.7916.9500 = 36.000 €).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
8 |