Sitzung: 17.11.2014 GSN/013/2014
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
„Zehnt II“ der Gemeinde Strahlungen lässt auf
den Baugrundstücken nur Einzelhäuser zu.
An die Gemeinde ist eine Bauanfrage für ein Doppelhaus herangetragen
worden. Nach den derzeitigen Festsetzungen könnte dieses im Baugebiet nicht
realisiert werden.
Doppelhäuser haben den Vorteil, dass durch sie eine verdichtete Bebauung
erreicht werden kann. Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
wird dabei besonders Rechnung getragen. Auch städtebaulich sind Doppelhäuser
vertretbar und wünschenswert.
Es wird daher empfohlen, den Bebauungsplan
dahin gehend zu ändern. Eine Änderung ist im vereinfachten Verfahren möglich,
da die Grundsätze der Planung nicht berührt werden.
Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erhalten im
Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme.
Herr Matthias Leicht stellt dem Gemeinderat seine
Bebauungsentwurfsplanung vor und erläutert, dass für die Fl.Nrn. 284/8 –
284/10, Gemarkung Strahlungen, eine Bebauung mit 6 Doppelhaushälften möglich
wäre. Es wurde darauf geachtet, kleine ansprechende Häuser für junge Familien
mit ca. 130 m² Wohnfläche zzgl. Kellerraum zu entwerfen. Eine
Doppelhaushaushälfte würde einschließlich Grundstücksfläche schätzungsweise
250.000 € bis 275.000 € kosten.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Zehnt II“ wird im
vereinfachten Verfahren geändert. Im gesamten Geltungsbereich sollen auch
Doppelhäuser allgemein zulässig sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, dass Änderungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |