Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Zehnt II“ der Gemeinde Strahlungen lässt auf den Baugrundstücken nur Einzelhäuser zu.

 

An die Gemeinde ist eine Bauanfrage für ein Doppelhaus herangetragen worden. Nach den derzeitigen Festsetzungen könnte dieses im Baugebiet nicht realisiert werden.

 

Doppelhäuser haben den Vorteil, dass durch sie eine verdichtete Bebauung erreicht werden kann. Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird dabei besonders Rechnung getragen. Auch städtebaulich sind Doppelhäuser vertretbar und wünschenswert.

 

Es wird daher empfohlen, den Bebauungsplan dahin gehend zu ändern. Eine Änderung ist im vereinfachten Verfahren möglich, da die Grundsätze der Planung nicht berührt werden.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erhalten im Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Herr Matthias Leicht stellt dem Gemeinderat seine Bebauungsentwurfsplanung vor und erläutert, dass für die Fl.Nrn. 284/8 – 284/10, Gemarkung Strahlungen, eine Bebauung mit 6 Doppelhaushälften möglich wäre. Es wurde darauf geachtet, kleine ansprechende Häuser für junge Familien mit ca. 130 m² Wohnfläche zzgl. Kellerraum zu entwerfen. Eine Doppelhaushaushälfte würde einschließlich Grundstücksfläche schätzungsweise 250.000 € bis 275.000 € kosten.

 


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Zehnt II“ wird im vereinfachten Verfahren geändert. Im gesamten Geltungsbereich sollen auch Doppelhäuser allgemein zulässig sein.

Die Verwaltung wird beauftragt, dass Änderungsverfahren durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7