Sitzung: 19.01.2015 GSN/001/2015
Der Gemeinderat Strahlungen hat in
seiner Sitzung am 17.11.2014 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Zehnt
II“ zu ändern.
Durch die Änderung sollen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans zukünftig auch Doppelhäuser allgemein
zulässig sein.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von
der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Bedenken zur Planung
vorgetragen.
Der Bebauungsplanentwurf kann vom Gemeinderat als Satzung beschlossen
werden.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Strahlungen folgende
Satzung
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 2. vereinfachten Bebauungsplanänderung
„Zehnt II“ erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
§ 2
Bestandteile
der Satzung
Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Zehnt II“ besteht aus den
textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 17.11.2014.
§ 3
Inkrafttreten
Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Zehnt II“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3
BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |