Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung am 17.11.2014 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Zehnt II“ zu ändern.

Durch die Änderung sollen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans zukünftig auch Doppelhäuser allgemein zulässig sein.

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Bedenken zur Planung vorgetragen.

 

Der Bebauungsplanentwurf kann vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Strahlungen folgende

 

Satzung

 

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 2. vereinfachten Bebauungsplanänderung „Zehnt II“ erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

 

§ 2

Bestandteile der Satzung

 

Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Zehnt II“ besteht aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 17.11.2014.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Zehnt II“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8