Sitzung: 19.01.2015 GSN/001/2015
Dem Gemeinderat wird ein Vorbescheid zur Errichtung eines Lager- und
Abstellplatzes für LKW`s vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 222 an der
Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen auf einer Fläche von ca. 1.000 qm einen
Abstellplatz für seine LKW`s zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 222 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan
ist dieser Bereich als Misch-Gebiet ausgewiesen. Es handelt sich um ein
sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Die Unterschriften der Nachbarn sind noch einzuholen.
Beschluss:
Nach Diskussion des Gemeinderates und Nachfrage beim anwesenden
Bauherren ist sich der Gemeinderat einig, die Teilflache des gemeindlichen
Grundstückes Fl.Nr. 221 für den Lager- und Abstellplatz statt 2 m breite auf insgesamt
10 m breite zu erweitern.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Lager- und Abstellplatzes für LKW`s auf einer Teilfläche des
Grundstückes Fl. Nr. 222 an der Rheinfelshöfer Straße in Strahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der
Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).