Dem Gemeinderat wird ein Vorbescheid zur Errichtung eines Lager- und Abstellplatzes für LKW`s vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 222 an der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen auf einer Fläche von ca. 1.000 qm einen Abstellplatz für seine LKW`s zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 222 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Misch-Gebiet ausgewiesen. Es handelt sich um ein sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Die Unterschriften der Nachbarn sind noch einzuholen.


Beschluss:

 

Nach Diskussion des Gemeinderates und Nachfrage beim anwesenden Bauherren ist sich der Gemeinderat einig, die Teilflache des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 221 für den Lager- und Abstellplatz statt 2 m breite auf insgesamt 10 m breite zu erweitern.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lager- und Abstellplatzes für LKW`s auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 222 an der Rheinfelshöfer Straße in Strahlungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).