Sitzung: 23.02.2015 GSN/002/2015
Seit
dem Haushaltsjahr 2009 wird der Feuerwehr Strahlungen durch die Gemeinde
erstmals ein Finanzvolumen (Budget) zur Verfügung gestellt, mit dem die
Feuerwehr flexibel und eigenverantwortlich wirtschaften kann.
Dieses Budget beinhaltet Ausstattungsgegenstände (Werkzeuge, Geräte,
Wartungskosten etc.) und die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung. Ausgenommen
aus dem Budget sind ausdrücklich Kfz-Kosten, Wartungskosten für Atemschutz,
Kosten für Sirenenwartung, Lohnkosten nach Einsätzen, Lehrgangskosten,
Ärztliche Untersuchungen, Zuschüsse für Führerscheine und der Betrag zum
Feuerwehrerholungsheim).
Der Budgetsatz für die Ausstattung wurde aufgrund des Mittelwertes der Jahre
2005 bis 2008 errechnet.
Das Bekleidungsbudget wurde nach den durchschnittlich jährlich zu beschaffenden
Schutzanzügen (aufgrund der Stärkemeldung zum 01.01.2009) und einer gesonderten
Berechnung der Verwaltung für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung
festgesetzt.
Aufgrund
der bis heute gesammelten Erfahrungen und den Preiserhöhungen, wird es nötig,
das Budgetvolumen neu zu ordnen und anzupassen.
Ein Preisvergleich gegenüber 2009 zu heute hat ergeben, dass sich im Bereich
der Dienst- und Schutzkleidung eine Preiserhöhung von ca. 25 % ergeben hat.
Diese Erhöhung wird bei dem Budget ab 2015 berücksichtigt, sodass sich die Kosten
bei der Grundausrüstung von 400,00 Euro auf 500,00 Euro erhöhen. Der hieraus
errechnete jährliche Betrag liegt künftig bei 1.187,50 Euro
Beim Budgetansatz der Ausstattung wurde bisher vom Mittelwert aus den Jahren
2005 bis 2008 ausgegangen. Die Größe der Fahrzeuge und die damit verbundene
Unterschiedlichkeit der Ausstattung der Fahrzeuge wurden bisher nicht
berücksichtigt. Künftig soll auch hier eine Anpassung auf Basis der
Fahrzeuggröße erfolgen.
Für
die Ausstattung der Feuerwehr Strahlungen, die ein Löschgruppenfahrzeug LF 8
unterhält, werden jährlich 1.500,00 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag des Budgets beläuft sich somit rechnerisch ab 2015 auf
2.687,50 Euro (gerundet 2.600,00 Euro). Nicht in Anspruch genommene
Budgetmittel werden wie bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr
übertragen.
Über die Neuordnung des Budgets hat es bereits eine Vorbesprechung mit der 1. Bürgermeisterin Frau Karola Back und dem 1. Kommandanten Herrn Christoph Vorndran gegeben. Der Entwurf einer neuen Dienstanweisung zur Budgetierung wurde dabei beraten und inhaltlich abgestimmt.
Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung waren bisher nur durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Es wird vorgeschlagen, Änderungen des Budgetvolumens die durch jährliche Preissteigerungen der Hersteller begründet sind und Anpassungen wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden künftig von der 1. Bürgermeisterin entscheiden zu lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neuordnung/Anpassung des bestehenden
Budgets für die Freiwillige Feuerwehr Strahlungen gemäß der vorgelegten neuen
Dienstanweisung. Der Gesamtbetrag des Budgets wird auf jährlich 2.600,00 Euro
festgesetzt. Die Budgetverantwortung obliegt dem 1. Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr. Nicht in Anspruch genommene Budgetmittel werden wie
bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Über Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung entscheidet ab der
übernächsten Anpassung die 1. Bürgermeisterin, soweit Änderungen nur durch
jährliche Preissteigerungen der Hersteller begründet sind oder durch
Anpassungen wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
Die neue
Dienstanweisung zur Budgetierung ist Bestandteil des Beschlusses und wird
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |