Seit dem Haushaltsjahr 2009 wird der Feuerwehr Strahlungen durch die Gemeinde erstmals ein Finanzvolumen (Budget) zur Verfügung gestellt, mit dem die Feuerwehr flexibel und eigenverantwortlich wirtschaften kann.
Dieses Budget beinhaltet Ausstattungsgegenstände (Werkzeuge, Geräte, Wartungskosten etc.) und die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung. Ausgenommen aus dem Budget sind ausdrücklich Kfz-Kosten, Wartungskosten für Atemschutz, Kosten für Sirenenwartung, Lohnkosten nach Einsätzen, Lehrgangskosten, Ärztliche Untersuchungen, Zuschüsse für Führerscheine und der Betrag zum Feuerwehrerholungsheim).
Der Budgetsatz für die Ausstattung wurde aufgrund des Mittelwertes der Jahre 2005 bis 2008 errechnet.
Das Bekleidungsbudget wurde nach den durchschnittlich jährlich zu beschaffenden Schutzanzügen (aufgrund der Stärkemeldung zum 01.01.2009) und einer gesonderten Berechnung der Verwaltung für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung festgesetzt.

 

Aufgrund der bis heute gesammelten Erfahrungen und den Preiserhöhungen, wird es nötig, das Budgetvolumen neu zu ordnen und anzupassen.
Ein Preisvergleich gegenüber 2009 zu heute hat ergeben, dass sich im Bereich der Dienst- und Schutzkleidung eine Preiserhöhung von ca. 25 % ergeben hat. Diese Erhöhung wird bei dem Budget ab 2015 berücksichtigt, sodass sich die Kosten bei der Grundausrüstung von 400,00 Euro auf 500,00 Euro erhöhen. Der hieraus errechnete jährliche Betrag liegt künftig bei 1.187,50 Euro

Beim Budgetansatz der Ausstattung wurde bisher vom Mittelwert aus den Jahren 2005 bis 2008 ausgegangen. Die Größe der Fahrzeuge und die damit verbundene Unterschiedlichkeit der Ausstattung der Fahrzeuge wurden bisher nicht berücksichtigt. Künftig soll auch hier eine Anpassung auf Basis der Fahrzeuggröße erfolgen.

 

Für die Ausstattung der Feuerwehr Strahlungen, die ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 unterhält, werden jährlich 1.500,00 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag des Budgets beläuft sich somit rechnerisch ab 2015 auf 2.687,50 Euro (gerundet 2.600,00 Euro). Nicht in Anspruch genommene Budgetmittel werden wie bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

Über die Neuordnung des Budgets hat es bereits eine Vorbesprechung mit der 1. Bürgermeisterin Frau Karola Back und dem 1. Kommandanten Herrn Christoph Vorndran gegeben. Der Entwurf einer neuen Dienstanweisung zur Budgetierung wurde dabei beraten und inhaltlich abgestimmt.

 

Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung waren bisher nur durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Es wird vorgeschlagen, Änderungen des Budgetvolumens die durch jährliche Preissteigerungen der Hersteller begründet sind und Anpassungen wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden künftig von der 1. Bürgermeisterin entscheiden zu lassen.

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neuordnung/Anpassung des bestehenden Budgets für die Freiwillige Feuerwehr Strahlungen gemäß der vorgelegten neuen Dienstanweisung. Der Gesamtbetrag des Budgets wird auf jährlich 2.600,00 Euro festgesetzt. Die Budgetverantwortung obliegt dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Nicht in Anspruch genommene Budgetmittel werden wie bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

Über Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung entscheidet ab der übernächsten Anpassung die 1. Bürgermeisterin, soweit Änderungen nur durch jährliche Preissteigerungen der Hersteller begründet sind oder durch Anpassungen wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Die neue Dienstanweisung zur Budgetierung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7