Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 06.01.2015 gewählten Kommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Herr Kreisbrandrat Schmöger hat sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten Christoph Vorndran und seines Stellvertreters Michael Burger erklärt. Die gewählten haben bereits alle für die Ausübung des Kommandanten benötigen Lehrgänge besucht.


Die Gemeinde Strahlungen erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 06.01.2015 gewählten

 

1. Kommandanten                  Christoph Vorndran,    Zehntstr. 13,

                                                                                    97618 Strahlungen

 

und seines

 

Stellvertreters                          Michael Burger,          Hauptstr. 1,

                                                                                    97618 Strahlungen

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.

 

Die gewählten haben alle für den Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge besucht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7