Sitzung: 23.02.2015 GSN/002/2015
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 06.01.2015 gewählten
Kommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem
Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 GO.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Herr Kreisbrandrat Schmöger hat sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des
1. Kommandanten Christoph Vorndran und seines Stellvertreters Michael Burger erklärt. Die
gewählten haben bereits alle für die Ausübung des Kommandanten benötigen
Lehrgänge besucht.
Die Gemeinde Strahlungen erteilt
gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung
für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 06.01.2015 gewählten
1. Kommandanten Christoph
Vorndran, Zehntstr. 13,
und seines
Stellvertreters Michael
Burger, Hauptstr. 1,
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Die gewählten haben alle für den Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge
besucht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |