Sitzung: 23.02.2015 GSN/002/2015
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Um- und Anbau des bestehenden
Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1247 im Rhönblick 16 in Strahlungen
vorgelegt.
Das Wohnhaus wird durch einen Anbau auf der Nordseite erweitert und im
Untergeschoss wird der Bereich unter dem Balkon vorgezogen und dadurch der
Wohnraum vergrößert.
Der bestehende Balkon auf der Nordseite im Dachgeschoss wird
zurückgebaut, der Giebel wird verschlossen und neue Fenster werden eingebaut.
Das Grundstück Fl. Nr. 1247 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.
Das Vorhaben muss sich nach § 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind in den bestehenden Garagen und Stellflächen
auf dem Grundstück vorhanden.
Gemeinderatsmitglied Dieter Schmitt weist daraufhin, dass bezüglich des
genannten Objektes bereits Baggerarbeiten vorgenommen wurden. Frau
Bürgermeisterin Back erteile der Antragstellerin das Wort. Die Baggerarbeiten
wurden nicht wegen dem Um- und Anbau, sondern wegen der Feuchtigkeitsansammlung
in den Kellerräumen durchgeführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Um- und
Anbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1247 im Rhönblick
16 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderätin Christine Böhme ist die
Schwester des Antragstellers. Sie nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an
der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).