Sitzung: 25.03.2015 GSN/003/2015
Mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 21.01.2015 Nr.
4.1-6024-20140761 wurde die Gemeinde Strahlungen informiert, dass der
Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 987 in der Gemarkung Strahlungen eine
Pferdekoppel mit Pferdeunterstand errichtet hat.
Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten, ob von Seiten der Gemeinde
Einwendungen gegen diese Baumaßnahem
erhoben werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 987 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan
ist dieser Bereich als Waldfläche ausgewiesen.
Es liegt keine Privilegierung vor. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall im Außenbereich zugelassen
werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das
Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der
näheren Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und
Landschaftsbild verunstaltet.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt werden von der Unteren
Naturschutzbehörde keine Bedenken erhoben. Die Zufahrt zum Grundstück ist über
den Weg Fl. Nr. 820 bzw. 735 möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Pferdekoppel mit Pferdeunterstand für die ausschließliche Nutzung als solches und Futterlagerplatz zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Neffe des
Eigentümers. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).