Mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 21.01.2015 Nr. 4.1-6024-20140761 wurde die Gemeinde Strahlungen informiert, dass der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 987 in der Gemarkung Strahlungen eine Pferdekoppel mit Pferdeunterstand errichtet hat.

 

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten, ob von Seiten der Gemeinde Einwendungen  gegen diese Baumaßnahem erhoben werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 987 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Waldfläche ausgewiesen.

 

Es liegt keine Privilegierung vor. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt z.B. vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der näheren Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt werden von der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken erhoben. Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Weg Fl. Nr. 820 bzw. 735 möglich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Pferdekoppel mit Pferdeunterstand für die ausschließliche Nutzung als solches und Futterlagerplatz zu genehmigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Neffe des Eigentümers. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).