Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2015 gab die 1. Bürgermeisterin folgende Informationen bekannt:

 

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Qualitätsbonus PLUS

 

Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten einzusetzen. Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus plus vom Freistaat geleistet.

 

Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass

 

  • die Gemeinde den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus erhöht
  • die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

 

Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In gleicher Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt werden. Bei einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren Gewichtungsfaktor zum Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche sowie der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus.

 

Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt, vorliegen.

 

Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Strahlungen (Krippe, Kindergarten, Hort) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren.

 

Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder aus Strahlungen die eine Einrichtung außerhalb von Strahlungen besuchen) schloss sich die Gemeinde Strahlungen der Mehrheit der NES-Allianz Gemeinden an.

 

Die Gemeinde Strahlungen erklärte, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.