Sitzung: 25.03.2015 GSN/003/2015
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2015
gab die 1. Bürgermeisterin folgende Informationen bekannt:
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz -
Qualitätsbonus PLUS
Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum
Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die
vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten
einzusetzen. Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus
plus vom Freistaat geleistet.
Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass
- die Gemeinde den kommunalen
Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus
erhöht
- die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen
Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für
ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In gleicher
Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt werden. Bei
einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren Gewichtungsfaktor zum
Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche sowie der kommunale
Anteil des Qualitätsbonus plus.
Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein
entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt,
vorliegen.
Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Strahlungen (Krippe, Kindergarten, Hort) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren.
Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder
aus Strahlungen die eine Einrichtung außerhalb von Strahlungen besuchen)
schloss sich die Gemeinde Strahlungen der Mehrheit der NES-Allianz Gemeinden
an.
Die Gemeinde Strahlungen erklärte, die zusätzlichen Mittel zur
Qualitätsverbesserung einzusetzen.