Für den Gehweg entlang der Platzgestaltung „Münnerstädter Straße“ steht noch die Art der Ausführung (Asphalt/Pflaster) aus.

Hierfür wurden von der VG NES verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht gezogen und die entsprechenden Vor- und Nachteile berücksichtigt.

Da es sich hier um einen Platz handelt, der auch optisch aufgewertet werden soll, sollte hier Pflaster zum Einsatz kommen.

 

Aus dem vorhandenen Tiefbau-Jahresleistungsverzeichnis ergibt sich zwischen der Ausführung Asphalt gegenüber einfachem grauen Rechteck- bzw. Quadratpflaster kein Preisunterschied.

Sollte das Pflaster hochwertiger sein (z.B. „Schlosshofpflaster“ von FCN oder „Caraton“ von Steinbach), so kommen pro Quadratmeter in etwa Mehrkosten von brutto ca. 25-35 € dazu.

Dies bedeutet für den vorgesehenen Bereich entlang des Platzes (ca. 80 m²) Mehrkosten von ca. 2.000 € – 3.000 €.

 

Die Kosten für die „normale“ Pflasterausführung würde bei ca. 6.500 € liegen, die Ausführung in Asphaltbauweise bei ca. 7.000 €.

 

Für eine Ausführung in Pflasterbauweise spricht vor allen Dingen neben der optischen Aufwertung, dass im Gehweg fast immer Kabel liegen und hier im Reparaturfalle das Pflaster wiederverwendet werden kann und optisch danach nichts zu sehen ist.

Beim Asphalt fallen dann Entsorgungskosten an und es entsteht ein „Flickerlteppich“ mit Schnitten und Nähten. Sollte hier dann nicht ordentlich gearbeitet worden sein, kann es an den Übergangsstellen zu Setzungen kommen, die wiederum mit erneutem Aufwand beseitigt werden müssen und die Fläche noch unansehnlicher macht.

Beim Pflaster ließe sich dies durch einfaches Herausnehmen und Neuverlegen ohne Probleme und mit geringeren Kosten wie beim Asphalt korrigieren. 

 

Außerdem gibt es noch den Vorteil, dass bei einer später einmal anstehenden Kurvenkorrektur der Kreisstraße das verlegte Pflaster zum größten Teil wiederverwendet werden kann.

 

Deshalb wird von Seiten der VG NES empfohlen, diesen Gehweg im Platzbereich mit einfachem grauen Rechteck- bzw. Quadratpflaster herzustellen.

 

Generell soll auch geklärt werden, wie zukünftig in der Gemeinde mit Aufgrabungsflächen in den Gehwegbereichen, wo momentan noch Asphaltflächen sind, verfahren werden soll.

 

Hier wird von Seiten der VG NES ebenfalls aus den gleichen Gründen wie zuvor empfohlen, zukünftig die Flächen mit einfachem Pflaster zu schließen.

Ausnahmen sind Flächen in der zentralen Ortslage, wo schon „hochwertigeres Pflaster“ vorhanden ist. Dies soll dann aber vor Ort im Einzelnen festgelegt werden.

 

Der Gemeinderat wägt die Vorteile und Nachteile des Pflasters/Asphaltes ab. Dabei wurde die Problematik des Räumens und Streuens des Gehweges, sowie Qualitätsunterschiede besprochen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, mit der Versiegelung des Gehweges 4 Wochen abzuwarten, bis eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates getroffen wurde. Frau 1. Bürgermeisterin Back und die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Angebote mit Bildern und Musterflächen der Pflastersteine einzuholen. Sollte in der nächsten Sitzung keine Entscheidung getroffen werden, die Sicherheit gefährdet oder es der Firma terminlich erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich sein die Fläche zu versiegeln, wird Frau 1. Bürgermeisterin Back hiermit beauftragt, den Gehweg asphaltieren zu lassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9