Sitzung: 25.03.2015 GSN/003/2015
Für den Gehweg entlang der Platzgestaltung „Münnerstädter Straße“ steht
noch die Art der Ausführung (Asphalt/Pflaster) aus.
Hierfür wurden von der VG NES verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in
Betracht gezogen und die entsprechenden Vor- und Nachteile berücksichtigt.
Da es sich hier um einen Platz handelt, der auch optisch aufgewertet
werden soll, sollte hier Pflaster zum Einsatz kommen.
Aus dem vorhandenen Tiefbau-Jahresleistungsverzeichnis ergibt sich
zwischen der Ausführung Asphalt gegenüber einfachem grauen Rechteck- bzw.
Quadratpflaster kein Preisunterschied.
Sollte das Pflaster hochwertiger sein (z.B. „Schlosshofpflaster“ von FCN
oder „Caraton“ von Steinbach), so kommen pro Quadratmeter in etwa Mehrkosten
von brutto ca. 25-35 € dazu.
Dies bedeutet für den vorgesehenen Bereich entlang des Platzes (ca. 80
m²) Mehrkosten von ca. 2.000 € – 3.000 €.
Die Kosten für die „normale“ Pflasterausführung würde bei ca. 6.500 €
liegen, die Ausführung in Asphaltbauweise bei ca. 7.000 €.
Für eine Ausführung in Pflasterbauweise spricht vor allen Dingen neben
der optischen Aufwertung, dass im Gehweg fast immer Kabel liegen und hier im
Reparaturfalle das Pflaster wiederverwendet werden kann und optisch danach
nichts zu sehen ist.
Beim Asphalt fallen dann Entsorgungskosten an und es entsteht ein
„Flickerlteppich“ mit Schnitten und Nähten. Sollte hier dann nicht ordentlich
gearbeitet worden sein, kann es an den Übergangsstellen zu Setzungen kommen,
die wiederum mit erneutem Aufwand beseitigt werden müssen und die Fläche noch
unansehnlicher macht.
Beim Pflaster ließe sich dies durch einfaches Herausnehmen und
Neuverlegen ohne Probleme und mit geringeren Kosten wie beim Asphalt
korrigieren.
Außerdem gibt es noch den Vorteil, dass bei einer später einmal
anstehenden Kurvenkorrektur der Kreisstraße das verlegte Pflaster zum größten
Teil wiederverwendet werden kann.
Deshalb wird von Seiten der VG NES empfohlen, diesen Gehweg im
Platzbereich mit einfachem grauen Rechteck- bzw. Quadratpflaster herzustellen.
Generell soll auch geklärt werden, wie zukünftig in der Gemeinde mit
Aufgrabungsflächen in den Gehwegbereichen, wo momentan noch Asphaltflächen
sind, verfahren werden soll.
Hier wird von Seiten der VG NES ebenfalls aus den gleichen Gründen wie
zuvor empfohlen, zukünftig die Flächen mit einfachem Pflaster zu schließen.
Ausnahmen sind Flächen in der zentralen Ortslage, wo schon
„hochwertigeres Pflaster“ vorhanden ist. Dies soll dann aber vor Ort im
Einzelnen festgelegt werden.
Der Gemeinderat wägt die Vorteile und Nachteile des Pflasters/Asphaltes
ab. Dabei wurde die Problematik des Räumens und Streuens des Gehweges, sowie
Qualitätsunterschiede besprochen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, mit der Versiegelung des Gehweges 4 Wochen
abzuwarten, bis eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates getroffen wurde.
Frau 1. Bürgermeisterin Back und die Verwaltung wird beauftragt, bis zur
nächsten Sitzung Angebote mit Bildern und Musterflächen der Pflastersteine
einzuholen. Sollte in der nächsten Sitzung keine Entscheidung getroffen werden,
die Sicherheit gefährdet oder es der Firma terminlich erst zu einem deutlich
späteren Zeitpunkt möglich sein die Fläche zu versiegeln, wird Frau 1.
Bürgermeisterin Back hiermit beauftragt, den Gehweg asphaltieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |