Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Metallcontainers auf dem Grundstück Fl. Nr. 458 in der Mönchsbergstraße 30 in Strahlungen vorgelegt.

Der Container wurde bereits vor mehreren Jahren aufgestellt und wird als Holzlege genutzt.

 

Die Größe des Containers liegt unter 75 cbm. Es handelt es sich hier um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 458 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. In diesem Bebauungsplan sind Baugrenzen festgelegt. Der Standort des Containers liegt außerhalb dieser Baugrenzen. Es ist deshalb ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Der Bauherr wurde mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.02.2015 Nr. 4.1-6024-20150082 aufgefordert, den entsprechenden Antrag bei der Gemeinde Strahlungen einzureichen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Aufstellung eines Metallcontainers auf dem Grundstück Fl. Nr. 458 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort des Containers außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9