Sitzung: 20.04.2015 GSN/004/2015
Die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie Genossenschaft Münnerstadt eG
plant auf der ehemaligen Deponiefläche am Höhberg in der Gemarkung Burglauer
die Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage.
Da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
Freiflächen-Fotovoltaikanlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen
errichtet werden sollen, generell eine kommunale Bauleitplanung erfordert, hat
der Gemeinderat Burglauer in seiner Sitzung am 20.11.2014 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaik“ mit integriertem Grünordnungsplan auf
einer Teilfläche (ca. 0,8 ha) des Grundstücks Fl.Nr. 1556/6, Gemarkung
Burglauer und den Änderungsbeschluss für die 6. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für diesen Bereich im
Parallelverfahren gefasst.
Die Entwürfe zur 6. Flächennutzungsplanänderung sowie zum Bebauungsplan
„Sondergebiet Fotovoltaik“ wurden in der Sitzung am 19.03.2015 vom Gemeinderat
gebilligt und die Beteiligung der Fachbehörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden beschlossen.
Mit Schreiben der Pöyry Deutschland GmbH, München vom 25.03.2015 wird
die Gemeinde Strahlungen als Nachbargemeinde
beteiligt und um Stellungnahme bis zum 28.04.2015 gebeten.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt auf dem Areal der
ehemaligen Erdaushub- und Bauschuttdeponie Burglauer und umfasst eine
Teilfläche (ca. 0,8 ha) des Grundstücks Fl.Nr. 1556/6, Gemarkung Burglauer.
Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert dem Gemeinderat die Lage anhand
einer Planzeichnung.
Die Stadt Münnerstadt betreibt ebenfalls parallel zur Gemeinde Burglauer
eine entsprechende Bauleitplanung.
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Standortes für
erneuerbare Energien auf regionaler und umweltfreundlicher Basis. Die
ehemaligen Deponien der Gemeinde Burglauer und der Stadt Münnerstadt stellen
einen guten Standort für die Nutzung der Sonnenenergie dar, da hier eine
optimale Nachnutzung für den ehemaligen Deponiestandort gefunden wurde, kein
zusätzlicher Landverbrauch stattfindet, keine anderen schutzbedürftigen
Nutzungen, z.B. Wohngebiete beeinträchtigt werden, die topographischen
Gegebenheiten günstig sind und bereits an vorhandene verkehrstechnische
Infrastruktur unproblematisch angeschlossen werden kann.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen Fotovoltaik Module in
Ost-/Westausrichtung auf Unterkonstruktionsreihen montiert werden. Diese von
Nord nach Süd verlaufenden Reihen aus Metallprofilen werden über ins Erdreich
gerammte Stützen aus verzinktem Stahl verankert.
Die Anlage muss aus Sicherheitsgründen mit einem Zaun ohne Sockel
eingefriedet werden, dessen Höhe auf 2,5 m beschränkt wird. Für bodennahe
Lebewesen ist dieser durchgängig, da ein Abstand von ca. 0,10 m zur
Geländeoberfläche verbleibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planunterlagen zur 6.
Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Sondergebiet Fotovoltaik“ der Gemeinde Burglauer in der Fassung vom 19.03.2015
zur Kenntnis.
Belange der Gemeinde Strahlungen werden
durch die Planung nicht berührt, weshalb keine Bedenken dagegen bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |