Die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie Genossenschaft Münnerstadt eG plant auf der ehemaligen Deponiefläche am Höhberg in der Gemarkung Burglauer die Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage.

 

Da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden sollen, generell eine kommunale Bauleitplanung erfordert, hat der Gemeinderat Burglauer in seiner Sitzung am 20.11.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaik“ mit integriertem Grünordnungsplan auf einer Teilfläche (ca. 0,8 ha) des Grundstücks Fl.Nr. 1556/6, Gemarkung Burglauer und den Änderungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren gefasst.

 

Die Entwürfe zur 6. Flächennutzungsplanänderung sowie zum Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaik“ wurden in der Sitzung am 19.03.2015 vom Gemeinderat gebilligt und die Beteiligung der Fachbehörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen.

 

Mit Schreiben der Pöyry Deutschland GmbH, München vom 25.03.2015 wird die Gemeinde Strahlungen als Nachbargemeinde beteiligt und um Stellungnahme bis zum 28.04.2015 gebeten.

 

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt auf dem Areal der ehemaligen Erdaushub- und Bauschuttdeponie Burglauer und umfasst eine Teilfläche (ca. 0,8 ha) des Grundstücks Fl.Nr. 1556/6, Gemarkung Burglauer.

Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert dem Gemeinderat die Lage anhand einer Planzeichnung.

 

Die Stadt Münnerstadt betreibt ebenfalls parallel zur Gemeinde Burglauer eine entsprechende Bauleitplanung.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Standortes für erneuerbare Energien auf regionaler und umweltfreundlicher Basis. Die ehemaligen Deponien der Gemeinde Burglauer und der Stadt Münnerstadt stellen einen guten Standort für die Nutzung der Sonnenenergie dar, da hier eine optimale Nachnutzung für den ehemaligen Deponiestandort gefunden wurde, kein zusätzlicher Landverbrauch stattfindet, keine anderen schutzbedürftigen Nutzungen, z.B. Wohngebiete beeinträchtigt werden, die topographischen Gegebenheiten günstig sind und bereits an vorhandene verkehrstechnische Infrastruktur unproblematisch angeschlossen werden kann.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen Fotovoltaik Module in Ost-/Westausrichtung auf Unterkonstruktionsreihen montiert werden. Diese von Nord nach Süd verlaufenden Reihen aus Metallprofilen werden über ins Erdreich gerammte Stützen aus verzinktem Stahl verankert.

 

Die Anlage muss aus Sicherheitsgründen mit einem Zaun ohne Sockel eingefriedet werden, dessen Höhe auf 2,5 m beschränkt wird. Für bodennahe Lebewesen ist dieser durchgängig, da ein Abstand von ca. 0,10 m zur Geländeoberfläche verbleibt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planunterlagen zur 6. Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaik“ der Gemeinde Burglauer in der Fassung vom 19.03.2015 zur Kenntnis.

Belange der Gemeinde Strahlungen werden durch die Planung nicht berührt, weshalb keine Bedenken dagegen bestehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7