Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Gartenstraße 4 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Wohnhaus soll zweigeschossig mit einem flachgeneigten Pultdach und einer Dachneigung mit 5° errichtet werden. Die Bauausführung ist in einer Holzrahmenkonstruktion geplant. Welche Dacheindeckung vorgenommen werden soll, ist aus den Planunterlagen nicht erkennbar. Aufgrund der geringen Dachneigung ist jedoch davon auszugehen, dass eine Ziegeleindeckung nicht möglich sein wird und evtl. ein Trapezblech aufgebracht werden soll.

 

Bereits im Jahr 1993 wurde durch den jetzigen Bauherrn für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses ein Bauantrag eingereicht. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 12.07.1994 Nr. 93/001294 wurde hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Zur Bauausführung ist es jedoch bis heute nicht gekommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 191 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Der Bauherr wünscht ein flachgeneigtes Pultdach. Die Wohngebäude der umgebenden Bebauung mit dörflichem Charakter haben jedoch alle Satteldächer mit Ziegeleindeckung.

 

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass das Wohngebäude auch ein Satteldach erhalten sollte. Bezüglich der Grundflächengröße und Geschossigkeit passt sich das Vorhaben den benachbarten Wohnhäusern an.

 

Wegen einer evtl. Änderung der Dachform, des Dachüberstandes und des Balkons ist die Bauaufsichtsbehörde in die Planung mit einzubeziehen.

 

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal und auch die Zufahrt zum Grundstück ist gegeben. Ein entsprechender Entwässerungsplan ist noch vorzulegen.

 

Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 189 hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die Nachbarn von Fl. Nr. 377 wurden nicht angetroffen. Die Unterschriften werde noch eingeholt.

 

Gemeinderatsmitglied Matthias Leicht stellt fest, dass keine Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen sind.

 

2. Bürgermeister Johannes Hümpfner bittet um Vorlage der Unterschriften aller Nachbarn und vorheriger Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde bezüglich des Pultdaches.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, bis zur Vorlage des Entwässerungsplanes, aller Unterschriften der Nachbarn, Plan mit ausgewiesenen Stellplätzen und Garage und Stellungnahme und Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde bezüglich des Pultdaches, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7