Sitzung: 20.04.2015 GSN/004/2015
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Gartenstraße 4 in
Strahlungen vorgelegt.
Das Wohnhaus soll zweigeschossig mit einem flachgeneigten Pultdach und
einer Dachneigung mit 5° errichtet werden. Die Bauausführung ist in einer
Holzrahmenkonstruktion geplant. Welche Dacheindeckung vorgenommen werden soll,
ist aus den Planunterlagen nicht erkennbar. Aufgrund der geringen Dachneigung
ist jedoch davon auszugehen, dass eine Ziegeleindeckung nicht möglich sein wird
und evtl. ein Trapezblech aufgebracht werden soll.
Bereits im Jahr 1993 wurde durch den jetzigen Bauherrn für den Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses ein Bauantrag eingereicht. Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 12.07.1994 Nr. 93/001294 wurde hierfür eine
Baugenehmigung erteilt. Zur Bauausführung ist es jedoch bis heute nicht
gekommen.
Das Grundstück Fl. Nr. 191 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.
Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen.
Der Bauherr wünscht ein flachgeneigtes Pultdach. Die Wohngebäude der umgebenden
Bebauung mit dörflichem Charakter haben jedoch alle Satteldächer mit
Ziegeleindeckung.
Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass das Wohngebäude
auch ein Satteldach erhalten sollte. Bezüglich der Grundflächengröße und
Geschossigkeit passt sich das Vorhaben den benachbarten Wohnhäusern an.
Wegen einer evtl. Änderung der Dachform, des Dachüberstandes und des Balkons
ist die Bauaufsichtsbehörde in die Planung mit einzubeziehen.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal und
auch die Zufahrt zum Grundstück ist gegeben. Ein entsprechender
Entwässerungsplan ist noch vorzulegen.
Der angrenzende Nachbar von Fl. Nr. 189 hat durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die Nachbarn von Fl. Nr. 377
wurden nicht angetroffen. Die Unterschriften werde noch eingeholt.
Gemeinderatsmitglied Matthias Leicht stellt fest, dass keine Stellplätze
auf dem Grundstück nachgewiesen sind.
2. Bürgermeister Johannes Hümpfner bittet um Vorlage der Unterschriften
aller Nachbarn und vorheriger Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde bezüglich
des Pultdaches.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, bis zur Vorlage des Entwässerungsplanes,
aller Unterschriften der Nachbarn, Plan mit ausgewiesenen Stellplätzen und
Garage und Stellungnahme und Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde bezüglich des
Pultdaches, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |