Sitzung: 20.04.2015 GSN/004/2015
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes und
zur Überdachung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 347 im
Mühlweg 7 in Strahlungen vorgelegt.
Die Anbauten hinter der bestehenden Garage werden abgebrochen und die
Garage erhält ein steiles Satteldach (45°) mit Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus
angepasst. Auf der Südseite des Grundstückes wird zum Mühlweg hin neben der
vorh. Stützmauer ein offenes Carport mit Abstellraum errichtet. Die Ausführung
ist mit Stahlstützen und einem flachgeneigten Pultdach geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 347 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Sowohl die bestehende Garage als auch das neue
Carport befinden sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die
Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist
erforderlich
Für die Nichteinhaltung der Stauraumtiefe von 3 m zur Straße „Mühlweg“ ist
eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich, über die
das Landratsamt entscheidet.
Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 346 haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Die Unterschrift des Nachbarn
von Fl. Nr. 348 wird noch eingeholt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Nebengebäudes und zur Überdachung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.
Nr. 347 im Mühlweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der
Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).