Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes und zur Überdachung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 347 im Mühlweg 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Anbauten hinter der bestehenden Garage werden abgebrochen und die Garage erhält ein steiles Satteldach (45°) mit Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst. Auf der Südseite des Grundstückes wird zum Mühlweg hin neben der vorh. Stützmauer ein offenes Carport mit Abstellraum errichtet. Die Ausführung ist mit Stahlstützen und einem flachgeneigten Pultdach geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 347 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Sowohl die bestehende Garage als auch das neue Carport befinden sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist erforderlich

 

Für die Nichteinhaltung der Stauraumtiefe von 3 m zur Straße „Mühlweg“ ist eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich, über die das Landratsamt entscheidet.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 346 haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Die Unterschrift des Nachbarn von Fl. Nr. 348 wird noch eingeholt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes und zur Überdachung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 347 im Mühlweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).